Verfasst: 15.04.2014, 14:10
Innerhalb der Gewährleistungspflicht wurde festgestellt das der ZE fehlerhaft ist und neu angefertigt werden muss.
Insofern ist der alte ZE noch nicht abgeschlossen. Ich meine die Gewährleistung beginnt mit der vollständigen und korrekten Eingliederung. Müsste ich sonst genauer nachschauen, aber Deine Kasse hat ja wohl auch geprüft und besteht auf Neuanfertigung durch den alten Zahnarzt.
Und die Versichertengemeinschaft trägt die Kosten des Zahnersatzes durch einen Vertragsbehandler. Dieser muss ihn neu anfertigen ohne zusätzliche Kosten. Der Versicherte möchte einen anderen Zahnarzt. Grundsätzlich kein Problem, wir haben ja die freie Arzt-/Zahnarztwahl.
Allerdings gehen Mehrkosten die dadurch entstehen zu Lasten des Versicherten und nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Wieso soll die Gemeinschaft die Kosten doppelt bezahlen aufgrund der ausgeübten freien Arztwahl.
Da bleibt wohl nur das Gespräch zwischen Patient und altem Zahnarzt damit Deine Wünsche in Erfüllung gehen. Normalerweise kein Problem, da es für den Zahnarzt relativ egalt ist, ob er einen Zahnersatz erstattet oder einen Zahnersatz auf eigene Kosten neu erstellt. Ist eigenlich ein Nullsummenspiel für den Zahnarzt.
Aber das ist Dein Problem, nicht das der Kasse. Die kann nur fragen, ob der Zahnarzt dazu bereit ist. Wenn er das nicht ist, sind der Kasse die Hände gebunden.
Insofern ist der alte ZE noch nicht abgeschlossen. Ich meine die Gewährleistung beginnt mit der vollständigen und korrekten Eingliederung. Müsste ich sonst genauer nachschauen, aber Deine Kasse hat ja wohl auch geprüft und besteht auf Neuanfertigung durch den alten Zahnarzt.
Und die Versichertengemeinschaft trägt die Kosten des Zahnersatzes durch einen Vertragsbehandler. Dieser muss ihn neu anfertigen ohne zusätzliche Kosten. Der Versicherte möchte einen anderen Zahnarzt. Grundsätzlich kein Problem, wir haben ja die freie Arzt-/Zahnarztwahl.
Allerdings gehen Mehrkosten die dadurch entstehen zu Lasten des Versicherten und nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Wieso soll die Gemeinschaft die Kosten doppelt bezahlen aufgrund der ausgeübten freien Arztwahl.
Da bleibt wohl nur das Gespräch zwischen Patient und altem Zahnarzt damit Deine Wünsche in Erfüllung gehen. Normalerweise kein Problem, da es für den Zahnarzt relativ egalt ist, ob er einen Zahnersatz erstattet oder einen Zahnersatz auf eigene Kosten neu erstellt. Ist eigenlich ein Nullsummenspiel für den Zahnarzt.
Aber das ist Dein Problem, nicht das der Kasse. Die kann nur fragen, ob der Zahnarzt dazu bereit ist. Wenn er das nicht ist, sind der Kasse die Hände gebunden.