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Verfasst: 04.03.2014, 22:44
von o0Julia0o
o.k., selbst wenn er das täte.. dann wären wir wieder hier:
"Kann im Falle der Notfallbehandlung eines in der Zahnarztpraxis bislang unbekannten
Versicherten keine gültige elektronische Gesundheitskarte vorgelegt
werden, ist die Abrechnung aufgrund der Angaben des Versicherten oder
der Angaben anderer Auskunftspersonen durchzuführen. Die elektronische
Gesundheitskarte ist innerhalb von 10 Tagen nachzureichen. Wird die elektronische
Gesundheitskarte nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, kann der
Vertragszahnarzt eine Privatvergütung verlangen."
Und dann muss ich es privat vergüten.. und diese Rechnung lege ich dann der Krankenkasse vor und...
a) zahle die Rechnung aber erstmal an den Artzt?
b) zahle dir Rechnung auch nicht, weil die KK das machen muss
Verfasst: 04.03.2014, 23:15
von roemer70
Eine Ersatzbescheinigung ersetzt die Versichertenkarte, man muss die Karte dann nicht mehr vorlegen. Damit wäre das Problem dann aus der Welt.
Verfasst: 05.03.2014, 01:59
von o0Julia0o
die ist aber zeitlich begrenzt - muss die Versicherung mit eine solche dann regelmässig ausstellen & wird die auch im Ausland akzeptiert?
Verfasst: 05.03.2014, 06:28
von Czauderna
Hallo,
ja,das muss sie,aber das ist keine Dauerbescheinigung.
Du musst sie jedesmal einzeln anfordern.
Du kannst auch die Kostenerstattung wählen, dann brauchst du nix, bekommst aber auch nicht alles erstattet.
Deinen Arzt wird es freuen einen Privatpatient mehr
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.03.2014, 08:00
von broemmel
Für das Ausland gibt es auch eine vorläufige Bescheinigung.
Das ist aber ein extra Schein
Verfasst: 05.03.2014, 12:01
von roemer70
Julia, hast Du eigentlich schon einmal mit Deiner Kasse über Dein Problem gesprochen? So ganz ergebnisoffen? Haben die vielleicht sogar eine Niederlassung in Deiner Nähe, in die Du Dich begeben könntest?
Bevor wir hier über Kostenerstattung und Ersatzbescheinigungen sprechen, kannst Du die ganze Thematik eventuell ruckzuck aus der Welt bekommen.
Unser Kollege "heinrich" hat dafür einen so wunderbar passenden Spruch:
Sprechenden Menschen kann man helfen.
In diesem Sinne: Geh' auf Deine Kasse zu! Lass' Dir von denen helfen, damit Du eine Karte bekommst!
Verfasst: 05.03.2014, 20:36
von o0Julia0o
also eine Filiale gibt es hier nicht in der Nähe. Aber am Telefon haben wir miteinander gesprochen. Die wollen mir aber die Karte nicht geben, weil ihnen meine Fotos nicht gefallen.
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Du kannst auch die Kostenerstattung wählen, dann brauchst du nix, bekommst aber auch nicht alles erstattet.
Deinen Arzt wird es freuen einen Privatpatient mehr
Also wenn ich das hier schreibe, bin ich Privatpatient?:
Poet hat geschrieben:bitte ich um Erstattung der daraus resultierenden Privatrechnungen in voller Höhe.
muss die Kasse dann die Rechnung auch bezahlen?
Verfasst: 05.03.2014, 21:25
von Czauderna
Hallo,
wenn du die Kostenerstattung wählst, dann heißt das nicht, dass die Kasse auch die Rechnung in voller Höhe bezahlt. Du bist dann beim Arzt Privatpatient, d.h. auf der Rechnung können nicht nur Leistungen stehen, die keine Kassenleistung sind und vor allem stellt dir der Arzt nicht die Vertragssätze in Rechnung sondern setzt einen Steigerungsfaktor ein, der in der Regel das 2,3fache der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) ausmacht, aber auch schon mal das 3,5fache erreichen kann. So ganz grob geschätzt erstattet dir die Kasse bei Wahl der Kostenerstattung ca. 30 % des Rechnungsbetrags bei Abrechnungen von grundsätzlichen Kassenleistungen.
Gruss
Czauderna
PS. also, die Bilder würde ich mal gerne sehen.
Verfasst: 05.03.2014, 21:34
von KKA
Geht es hier tatsächlich nur um die Bilder? Wenn ja, neue, den Anforderungen entsprechende Bilder der KK zustellen und nachfragen, ob diese verwendbar sind. Punkt. Man kann sich das Leben auch schwer machen....
Gruss
KKA
Verfasst: 05.03.2014, 21:40
von broemmel
Entschuldigung, aber das klingt als ob du ein Klassen Foto von 1974 hochgeladen hast und um dich einen Kreis gemalt hast.
Die Anforderungen für die Fotos sind echt gering. Und die werden nicht erfüllt?
Und dann der Zahnarzt der behauptet das Abrechnungen auf einem Ersatzkrankenschein nicht bezahlt werden?
Und dann kommt gleich ein Auslandsaufenthalt?
Ich fühle mich ein wenig verhohnepipelt
Verfasst: 05.03.2014, 23:51
von o0Julia0o
1974 war ich noch nicht einmal auf der Welt ^^ Wo finde ich denn die Anforderungen die man gesetzlich erfüllen muss? Der Zahnarzt sagt, die hätten damit in der Vergangenheit damit Probleme hatten & es daher nicht mehr machen. Ersatzkrankenschein - ist das das gleiche was ich habe? So ein Schreiben wo steht, dass ich bei der Krankenkasse versichert bin. Die bescheinigung gilt einen Monat lang. Da steht meine Krankenversicherungsnummer etc. drin. Ich frage mich, was bei einem Auflandsaufenthalt sein wird. Ich habe keinen, auch nicht geplant. Aber kann ja sein, dass ich in ein paar Monaten einen machen möchte.
Czauderna hat geschrieben:
wenn du die Kostenerstattung wählst, dann heißt das nicht, dass die Kasse auch die Rechnung in voller Höhe bezahlt.
ist das denn die Kostenrückerstattungvariante, wenn ich folgendes der KK schreibe?:
Poet hat geschrieben:bitte ich um Erstattung der daraus resultierenden Privatrechnungen in voller Höhe.
Wenn ja.. dann mache ich der KK damit ja keinen Druck, die freuen sich doch, wenn ich dann die Rechnung für die bezahle & die nur 30% übernehmen.
Verfasst: 06.03.2014, 00:06
von roemer70
Mein Rat:
Kümmere Dich schnellstmöglich um ein adäquates Foto (geh' am besten zum Fotografen!), reich' das der Kasse ein und gib Deinem Zahnarzt die Ersatzbescheinigjng! Und gut is'!
Verfasst: 06.03.2014, 00:07
von KKA
o0Julia0o hat geschrieben:.....Ich frage mich, was bei einem Auflandsaufenthalt sein wird. Ich habe keinen, auch nicht geplant. Aber kann ja sein, dass ich in ein paar Monaten einen machen möchte.
Nocheinmal, Fotos machen, an die Kasse senden und schon kommt die heiß ersehnte Karte. Das dauert keine 'paar Monate'. Dann erübrigen sich auch die Fragen nach einer Ersatzbescheinigung und dem renitenten Zahnarzt.
Gruss
KKA
Verfasst: 06.03.2014, 00:57
von o0Julia0o
ich versuche es natürlich auf mehreren Wegen. Aber ich gehe davon aus, dass die Kasse mich gar nicht haben möchte. Daher ist folgendes auch für mich wichtig:
Czauderna hat geschrieben:
wenn du die Kostenerstattung wählst, dann heißt das nicht, dass die Kasse auch die Rechnung in voller Höhe bezahlt.
ist das denn die Kostenrückerstattungvariante, wenn ich folgendes der KK schreibe?:
Poet hat geschrieben:bitte ich um Erstattung der daraus resultierenden Privatrechnungen in voller Höhe.
Wenn ja.. dann mache ich der KK damit ja keinen Druck, die freuen sich doch, wenn ich dann die Rechnung für die bezahle & die nur 30% übernehmen.
Verfasst: 06.03.2014, 01:17
von broemmel
Meine Güte.
Die egk zu erhalten ist gar kein Problem. Sofern ein ordentliches Foto eingereicht wird. Das sind bei allen Kassen automatisierte Vorgänge.
Du hast Anspruch auf Sachleistung. Die wird gegen Vorlage der egk kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wenn noch keine egk vorliegt wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt, wie hier geschehen.
Wenn Kostenerstattung gewählt wird bekommt man keine egk sondern man erhält privatrechnungen vom Arzt.
Erstattet wird von der Kasse nur das was als Sachleistung bezahlt würde. davon werden noch Abschläge in Abzug gebracht.
Und wenn Du der Meinung bist das Du nicht gut betreut wirst und alles nur an der Kasse liegt dann kundige und Wechsel.
Wieso das trara mit dem Foto erst jetzt? Wurdest Du vorher nie angeschrieben? Oder bist Du erst neu bei der Kasse versichert?
Nochmal zurück zum Zahnarzt. Du hast Zahnschmerzen und er verweigert die Behandlung weil nur eine Ersatzbescheiniging vorgelegt wurde? Oder wie soll man Deinen ersten Post verstehen?