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Verfasst: 18.04.2014, 17:18
von vlac
Hallo,

@Lady Butterfly: Ich hatte meine Aussagen bewusst sehr allgemein gehalten, weil ich vermute, dass in den Angaben des Themenerstellers wichtige Informationen fehlen, die die Angelegenheit möglicherweise in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen könnten.

So wissen wir nicht,was sich in der Unfallnacht genau zugetragen hat - und es sind stets die Umstände, die zum Sturz, und damit der Verletzung geführt haben, die den Vorwurf des Vorsatzes begründen.

Wir wissen auch nicht, was im Bescheid der Krankenkasse genau drin steht, also ob er tatsächlich keine Begründung enthält, und wir wissen auch nicht, ob es vorher wirklich keine Anhörung gegeben hat. Einen Hinweis darauf, dass es im Vorfeld eine Kommunikation in irgendeiner Form gegeben haben muss, liefert die Erwähnung des Arztbriefes, der den Weg zur Krankenkasse gefunden hat.

Dementsprechend: Wir wissen eigentlich kaum etwas über den Fall.

Ich persönlich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass eine Krankenkasse hingeht, und ohne Begründung, ohne vorherige Ermittlung und Anhörung, hingeht und jemandem das Krankengeld um immerhin gut die Hälfte kürzt - schon allein deshalb, weil man immer damit rechnen muss, dass die Sache vor Gericht landet, und dabei auch das Handeln der betreffenden Mitarbeiter zur Diskussion gestellt wird.

Denn der § 52 (1) SGB V ist ein sehr schweres Geschütz, dass unter Umständen sehr nachhaltig in die Lebensrealität der Betroffenen eingreift, und auch die Mitarbeiter einer Krankenkasse müssten sich, hätten sie tatsächlich so gehandelt, wie es hier angenommen wird, die Frage gefallen lassen, warum sie sämtliche Standards, die für eine solch weitreichende Entscheidung gelten, außer Kraft gesetzt haben.

Dementsprechend erscheint es zumindest für mich sehr unwahrscheinlich, dass das, was uns hier beschrieben wurde, tatsächlich die volle Geschichte ist.

Deshalb hatte ich, wie gesagt, meine Ausführungen allgemeiner gestaltet, und bin auch auf Dinge eingegangen, die nicht abgefragt wurden, für den Fall, dass der Betroffene möglicherweise von diesen Dingen betroffen ist. Und der Strafbefehl ist hier besonders einschlägig: Er kommt schnell ins Spiel, wirkt wie ein leichter Ausweg für die Betroffenen und kann aber auch gleichzeitig die Grundlage für § 52-Entscheidungen bilden. Sollte man sich davon angesprochen fühlen, ist schneller anwaltlicher Rat gefragt.

Ich will aber auch nicht von der Hand weisen, dass ich gerne mal vom Hölzchen aufs Stöckchen aufs Sägemehl gerate. Dafür bitte ich um Entschuldigung.

Verfasst: 18.04.2014, 18:24
von Lady Butterfly
@vlac: du musst dich nicht entschuldigen - ich wollte nur darauf hinweisen, dass es nicht eben einfach ist, Leistungen wg. Selbstverschulden zu kürzen.

So, wie es sich hier anhört, könnte ich mir vorstellen, dass ein Sachbearbeiter übereifrig kostenmanagement betrieben hat.... daher auch die Meinung, dass die Kasse bei weiteren Nachfragen möglicherweise schnell einen Rückzieher macht.

manchmal reicht es schon, genauer nachzufragen.

frohe Ostern wünsch ich dir!