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Verfasst: 23.02.2014, 15:39
von Bully
derKVProfi hat geschrieben:P.S.: Ich mache hier keine Werbung
ist mir doch klar, verstehe ich
derKVProfi hat geschrieben:
die Dinge,
die ich hier tue, tue ich als VersSulting UG und nicht als Thorulf Müller,
verstehe ich das auch richtig,
das bei Ihnen die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.
meine ganz persönliche Meinung,
mir wird so einiges an Ihren Äußerungen klar,
aber Maschendrahtzaun war gestern.
Gruß Bully
Verfasst: 23.02.2014, 16:15
von Lady Butterfly
übrigens: wenn jemand noch mehr über den lieben KVProfi wissen möchte, einfach mal googeln
Verfasst: 23.02.2014, 16:23
von GerneKrankenVersichert
LB, ich hätte ja nie gedacht, dass ich dem TM mal beispringe, aber ich finde, dein letzter Beitrag geht zu weit und hat überhaupt nichts mit dem Thema zu tun.
Verfasst: 23.02.2014, 16:51
von Lady Butterfly
ok, da ich anonym hier bin und er nicht, bin ich im Vorteil
ich nehm die Links wieder daher wieder raus...
Verfasst: 23.02.2014, 16:53
von derKVProfi
Lady Butterfly hat geschrieben:ein letztes Mal: wenn Sie nicht wissen, was eine abhängige Beschäftigung ist, einfach mal in Google eingeben.....oder fragen Sie Ihren Anwalt.
Arbeitnehmer sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Quelle Wikipedia
Nicht weisungsgebunden würde ich demnach sagen. Weisungsgebunden ist explizit im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Handlungsbevollmächtigung, ggf. auch kurzfristig Prokura, Teil der Geschäftsleitung aber sv-pflichtig - was wollen Sie eigentlich mit der Fragestellung erreichen. Es ist irrelevant. Ich stehe namentlich auf der Erlaubnisurkunde der IHK mit der zweiten Person, die alleiniger Geschäftsführer im Sinne des GmbHG ist!!
Also, was soll die Frage, ob ich nun eher abhängig oder nicht abhängig beschäftigt bin? Was wollen Sie damit, außer einer Diffamierung und Diskreditierung erreichen?
Auch nach dieser Quelle
R2.1 Abhängige Beschäftigung
Von der Regelung des § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI werden vor allem Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne erfasst. Die Vorschrift selbst enthält jedoch keine Definition des Begriffs der Beschäftigung. Sie knüpft vielmehr an die Vorschrift des § 7 Abs. 1 SGB IV >>(SGB IV § 7 G0) an, die hierzu eine Legaldefinition enthält. Hiernach ist eine Beschäftigung jede nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Mit dieser Definition wird vorausgesetzt, dass eine Person Arbeit in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit zu einem Dritten (z. B. Arbeitgeber) leistet. Nicht zwingend erforderlich ist das gleichzeitige Vorliegen von wirtschaftlicher Abhängigkeit, wenn die Arbeit mit einer persönlichen Abhängigkeit einhergeht (BSG vom 01.02.1979 (ISRV:RE:12 RK 7/77)). Das heißt, dass eine abhängige Beschäftigung auch vorliegt, wenn zwar eine persönliche Abhängigkeit zu einem Dritten besteht, aber aus wirtschaftlicher Sicht wegen sonstiger Einkommensquellen oder Vermögen die Notwendigkeit dieser Beschäftigung nicht gegeben ist.
Persönliche Abhängigkeit liegt dann vor, wenn eine Eingliederung in den Betrieb und die damit einhergehende Einbeziehung in die Betriebsabläufe besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Das Vorliegen der Merkmale für eine abhängige Beschäftigung ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, insbesondere dann, wenn für den Arbeitnehmer hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung Dispositionsmöglichkeiten eingeräumt werden.
Für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung in sozialversicherungsrechtlichem Sinn kann die arbeitsvertragliche Ausgestaltung bedeutsam sein. Diese tritt jedoch zurück, wenn die tatsächlichen Verhältnisse von ihr abweichen. Somit sind für die Beurteilung, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht, letztlich nicht die rechtlichen, sondern die tatsächlichen Verhältnisse zwischen dem Beschäftigten und seinem Arbeitgeber maßgebend.
Weitere Ausführungen zum Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung sind der RAA zu § 7 Abs. 1 SGB IV >>(SGB IV § 7 Abs. 1 R0) zu entnehmen.
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_1R2.1
würde ich sagen: nicht abhängig beschäftigt. Grenzbereich oder Übergangsformen.
und bei Ihrem Rechtsanwalt-Termin können Sie ja auch gleich fragen, wie man gegen Beleidigungsklagen vorgeht.
Das werde ich gerne tun! Ich hatte das, was Sie als Beleidigung aufgefasst haben, ich aber gar nicht beleidigend gemeint habe, sehr spät kritisiert. Ich bin aber sehr entspannt und übernehme selbstverständlich die volle Verantwortung für mein Handeln!
Verfasst: 23.02.2014, 16:58
von derKVProfi
Bully hat geschrieben:derKVProfi hat geschrieben:P.S.: Ich mache hier keine Werbung
ist mir doch klar, verstehe ich
derKVProfi hat geschrieben:
die Dinge,
die ich hier tue, tue ich als VersSulting UG und nicht als Thorulf Müller,
verstehe ich das auch richtig,
das bei Ihnen die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.
meine ganz persönliche Meinung,
mir wird so einiges an Ihren Äußerungen klar,
aber Maschendrahtzaun war gestern.
Gruß Bully
Nein, Sie wollen mich scheinbar Mißverstehen!
Ich bin aber nicht als Privatperson unterwegs, da ich als Privatperson gar nicht soweit geheend Antworten geben darf, wie ich es tue.
Wir sind wieder beim RDG! Wann beginnt Rechtsberatung und wer darf es. Ich als VersSulting UG darf es!
Und nein, es steht in meiner Anwesenheit keine Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund, sondern "pro bono" Arbeit! Ich erhalte für meine im Forum gemachten Hinweise und Antworten oder Ratschläge ja kein Entgelt.
Wenn mich dann aber jemand anspricht, dann helfe ich gerne und stelle auch Rechnungen. Das passiert aber eben außerhalb des Forums!
Letztendlich wird sich aber ein Selbstständiger auch immer mit dem Vorwurf auseinander setzen, dass sein Engagement auch immer einen werblichen Nutzen haben kann.
Das ist bei abhängig Beschäftigten, die Vollzeit Angestellte sind, ja gar nicht möglich! Also sind die meisten hier privat ehrenamtlich anwesend.
Verfasst: 23.02.2014, 17:06
von derKVProfi
Lady Butterfly hat geschrieben:ok, da ich anonym hier bin und er nicht, bin ich im Vorteil
ich nehm die Links wieder daher wieder raus...
Nun, er war sichtbar und es ist ein weiterer Beweis, wie nachlässig Sie mit Fakten umgehen.
Man sollte den inhalt von Quellen überprüfen. Die Insolvenz einer GmbH ist die Insolvenz einer GmbH.
Die Prozesse habe ich übrigens gewonnen und selbst in den Strafverfahren (als Geschäftsführer ist man da ja auch strafrechtlich in einer Verantwortung) bin ich überwiegend frei gesprochen worden. Nur ein Punkt wurde gegen Zahlung eines kleinen Betrages geklärt:
Ich habe vom letzten Geld der GmbH die Mitarbeiter bezahlt und nicht die Sozialversicherung. Die gesetzlich vorgeschrieben Reihenfolge (erst Finanzamt, dann Sozialversicherung und Mitarbeiter bekommen ncihts) habe ich bewußt und absichtlich nicht eingehalten.
Sowohl der Staatsanwalt als auch das Gericht fanden das moralisch richtig, juristisch ist es aber zu ahnden.
Ich weiß aber wirklich nicht, was daran verwerflich ist, wenn man ein Geschäftsfeld bewußt in einer (von mehreren) juristischen Personen führt, das Geschäftsfeld dann nicht funktioniert und man den Laden abschließt? Das löst immer nur in Deutschland eine Hysterie aus! Vor allem bei Arbeitnehmern und insbesondere bei den Behörden und deren Mitarbeiter. Für Unternehmer ist das ewtas alltägliches.
Deshalb trennt man auch Geschäftsfelder und gründet mehrere Firmen im Sinne juristischer Personen.
Unglaublich, was Lady B. hier abzieht. Und meines Erachtens hat Sie wieder einmal nachgewiesen worum es Ihr hier tatsächlich geht: diskreditieren, diffamieren, etc.
Verfasst: 23.02.2014, 17:50
von Czauderna
Hallo,
ja, ich weiß, bin ja selbst schuld - mache den Thread zu und hoffe und bete, dass nun endlich Schluss ist
Gruss
Czauderna