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Verfasst: 25.03.2014, 15:35
von Poet
@KVProfi: Quatsch mit Soße, es geht um die Beiträge welche an die letzte GKV nach Rückkehr nach D zu zahlen gewesen wären. Und die sind eben nicht automatisch abgeschlagen durch einen Wechsel zur PKV.
Verfasst: 25.03.2014, 15:50
von derKVProfi
Die sind nicht abgeschlagen - sage ich auch nicht. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Die PKV interessiert es aber nicht. Das ist Fakt.
Die GKV hat es auch nicht zu interessieren, wenn meine letzte KV eine PKV war und ich seit Jahren nicht versichert war. Das gilt z. B. bei Eintritt der Familienversicherung oder der klassischen Versicherungspflicht (AN unter JAEG z. B.).
Die rückständigen Beiträge werden nur dann erhoben, wenn ich in das system gehe, dem ich nach der Pflicht zur Versicherung zuzuordnen bin, also wo war ich zuletzt versichert!
Verfasst: 25.03.2014, 16:37
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
...hehe, das ist wohl war. Nur wenn die PKV ihn nicht nimmt, dann läuft ein weiterer zu zahlender Monat auf bei der GKV, wo er/sie ja schon bei der Rückkehr nach D hingemusst hätte. Das nennt man dann Pyrrhussieg.
Verfasst: 25.03.2014, 16:49
von derKVProfi
Weil er sich nicht hat professionell beraten und begleiten lassen.
Das, was die Leute nicht begreifen, ist: Es müssen alle Fakten auf dem Tisch und deshlab niemal ein Thema für öffentliche Diskussionen.
Wenn er sich bei der GKV gemeldet hat, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Verfasst: 25.03.2014, 16:55
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:Weil er sich nicht hat professionell beraten und begleiten lassen.
Das, was die Leute nicht begreifen, ist: Es müssen alle Fakten auf dem Tisch und deshlab niemal ein Thema für öffentliche Diskussionen.
Wenn er sich bei der GKV gemeldet hat, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen.
...sehe ich nicht so, denn mit der nachzuzahlenden Summe kommt er doch noch sehr sehr glimpflich davon im Vergleich zu früheren Regelungen.
Verfasst: 25.03.2014, 17:11
von derKVProfi
Richtig - aber ist das alles? Geht es immer nur billig oder günstig? Um "wegkommen"?
Was sind seine Ziele, was sind Optionen, was sind die Rahmenbedingungen und welche Wege stehen ihm offen. Da gibt es eine menge an Aspekten, die erst einmal zu diskutieren sind.
Grundsätzlich ist aber auch der Weg ein Weg!
Verfasst: 25.03.2014, 17:48
von Poet
Natürlich geht es bei dem wertvollsten was wir haben, der Gesundheit und deren Absicherung, nicht um billig oder günstig sondern um die weltbeste Lösung.
Ich fürchte nur, dass vielen Menschen Versicherungs- und Kassenphilosophie scheißegal ist und sie zuallererst überhaupt erstmal einen bezahlbaren Versicherungsschutz suchen.
Zurück zu deiner letzten Kasse,egal ob GKV oder PKV!
Verfasst: 10.04.2014, 16:30
von Woellersheimer
Also...ich musste auch erstmal etwas nachschauen
Aber du musst auf jeden fall zu deinem letzten Versicherer zurück und dieser MUSS dich aufgrund des Wiederaufnahmezwangs nehmen!(Nicht zu verwechseln mit dem Kontrahierungszwang bei den Beamten) Deine Versicherung kann jetzt natürlich Strafbeiträge verlangen, sowie rückwirkend Beiträge bis 2009...darauf wird aber im allgemeinen verzichtet.
Hoffe ich konnte helfen
LG
Re: Zurück zu deiner letzten Kasse,egal ob GKV oder PKV!
Verfasst: 10.04.2014, 16:36
von derKVProfi
Woellersheimer hat geschrieben:Also...ich musste auch erstmal etwas nachschauen
Aber du musst auf jeden fall zu deinem letzten Versicherer zurück und dieser MUSS dich aufgrund des Wiederaufnahmezwangs nehmen!(Nicht zu verwechseln mit dem Kontrahierungszwang bei den Beamten)
Es gibt bei beamten keinen Kontrahierungszwang, sondern eine öffnungsaktion. das ist etwas völlig anderes.
Deine Versicherung kann jetzt natürlich Strafbeiträge verlangen,
Das sind Prämienzuschläge und die müssen erhoben werden.
sowie rückwirkend Beiträge bis 2009...darauf wird aber im allgemeinen verzichtet.
Das sind die prämienzuschläge und auf die verzichtet kein PKV Versicherer, weil es nicht zulässig ist!