Seite 2 von 2

Verfasst: 07.02.2014, 22:03
von GerneKrankenVersichert
Ich muss gestehen, dass ich momentan überfragt bin, wie zu verfahren ist. Bis zum 31.01.14 kann im Grunde genommen keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden, da du mangels ausgeübter Tätigkeit nicht aufgrund deiner Erkrankung an der Fortsetzung deiner Tätigkeit gehindert wurdest (s. Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien).

Ich würde aus dem Bauch heraus vermuten, dass die Arbeitsunfähigkeit ab 01.02.14 davon abhängt, ob du krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage bist, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den du dich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hast (das ist der berühmte Pförtner, könntest du diese Tätigkeit noch ausüben?).

Ich bleibe bei meinem Rat, nimm am Montag Kontakt zu deinem Arzt auf und frage ihn, ob unter diesen Voraussetzungen Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Verfasst: 07.02.2014, 22:12
von Bibi
Auch leichte Aufgaben sind aufgrund der Schmerzen schlecht auszuführen. Wenn man nur Schmerzen hat, kann man sich auf nichts mehr konzentrieren. Aber nur wer so etwas mitmacht, kann das nachvollziehen. Ich kann manchmal kaum laufen, lange sitzen auch nicht. Die Schmerzen machen einen wahnsinnig.

Verfasst: 07.02.2014, 22:23
von broemmel
Rückwirkend wird nichts mehr geändert.
Ich würde also ohne weiteres zum MDK gehen. Was soll denn passieren? Entweder der MDK stellt fest das aufgrund der AU-Richtlinien au besteht oder er stellt Arbeitsfähigkeit für die Zukunft fest.

Verfasst: 07.02.2014, 22:34
von Bibi
broemmel hat geschrieben:Rückwirkend wird nichts mehr geändert.
Ich würde also ohne weiteres zum MDK gehen. Was soll denn passieren? Entweder der MDK stellt fest das aufgrund der AU-Richtlinien au besteht oder er stellt Arbeitsfähigkeit für die Zukunft fest.
broemmel, so sehe ich das eigentlich auch, danke. Ich werde hingehen und hoffen, dass die mich mit meinen Schmerzen nicht zum AA schicken.

Verfasst: 07.02.2014, 22:46
von broemmel
Ich will ja nicht schwarz malen, aber damit rechne ich.

Aber wenn der Arzt sich an die au Richtlinien gehalten hätte, läge bis 31.01. keine au vor und du wärst ab 01.02. beim Arbeitsamt gelandet.

Wenn das so läuft hast Du 2 Wochen Krankengeld gewonnen. Tja, passiert. Auf jeden Fall kannst Du ja nichts verlieren.

Also geh doch ohne Sorge zum MDK

Verfasst: 07.02.2014, 22:50
von Bibi
Auch wenn man mir das nicht glaubt: es geht mir nicht ums Krankengeld. Von daher kann von "gewinnen" keine Rede sein :wink: .
Wenn ich meine Krankheiten nicht hätte, wäre ich noch in meinem Job,den ich 16 Jahre beim gleichen AG hatte.

Verfasst: 16.03.2014, 13:00
von BillBixby
Warst du nun beim MDK?
Ich musste im Januar ganz, ganz kurzfristig hin und wurde wie Luft behandelt!
Es fiel eine Entscheidung nur nach Aktenlage, keine Untersuchung, keine Begrüßung, kein Augenkontakt!!! Völlig unmenschliche Behandlung widerfuhr mir!

Verfasst: 16.03.2014, 14:42
von Bibi
@BillBixby
Ich war zu dem Termin beim MDK , wurde ca. 2, 5 Minuten untersucht. Ich war zu dem Zeitpunkt noch 12 Tage krank geschrieben. Dies hat der Gutachter bestätigt und mich zum 25.02. gesund geschrieben. Auf meine Frage, was denn wäre, wenn ich die Schmerzen dann immer noch so stark hätte, meinte er : das muss Ihr Arzt entscheiden, wir sind ja keine Hellseher. :evil: Am liebsten hätte ich ihn gefragt, warum er mich dann jetzt schon für den 25.02. gesund schreibt, wenn er kein Hellseher ist :evil: Mein Arzt hätte mich aufgrund meiner Krankheit noch weiter krank geschrieben und auch Widerspruch eingelegt. Aber ich hatte keine Lust auf diesen Nervenkrieg. Ich habe innerhalb von 2 Wochen 15!!! Schreiben von der KK bekommen, teilweise 3 an einem Tag. Die drehen ja vollkommen ab, wenn sie zahlen müssen.
Mein SB vom AA hätte mich zu einem Gutachter geschickt vom AA. Aber ich wollte nicht mehr. Ich hab mich arbeitslos gemeldet am 25.02. mein SB läßt mich jetzt bis Mai in Ruhe und dann gehe ich zu ihm.
Und ich habe endlich meine Ruhe. Und genau das wollen die ja erreichen von der KK. Meines Erachtens ist das alles reine Schikane. Ich hab ja noch Glück gehabt, dass der Gutachter mich die 12 Tage weiterhin krank gesehen hat.

Verfasst: 16.03.2014, 14:47
von BillBixby
Ich kann das total nachvollziehen, mir erging es ähnlich jedoch ohne Untersuchung!
Meine Ärzte und ich haben Widerspruch gegen die MDK Entscheidung eingelegt, welcher aber nur 14 Tage abgeholfen wurde. Laut MDK war ich trotz Depris wieder gesund, unfassbar! Meine KK, welche ich mittlerweile gekündigt habe, zeigte auch kein Erbarmen, absolut Mitgliederfeindlich! Die KK hat eh keinen guten Ruf mehr und bin froh, ab 1.4. woanders Mitglied bin und hoffe auf bessere Betreung im Falle einer erneuten KF Sache.

Verfasst: 16.03.2014, 14:53
von Bibi
Wenn Du Dich da mal nicht täuscht. Die sind heutzutage alle gleich. Habe die Erfahrung machen können in einem anderen Forum,, was aber nichts mit diesem Thema zu tun hat. Da ist auch eine Userin, die am Arm operiert wurde. Der Arm war an dem 2. Termin des MDK dick angeschwollen. Sie wurde "ein bißchen" krank geschrieben. Also für Tätigkeiten, wo sie ihren rechten Arm für braucht :lol:.Sie macht es so mit ihrem AA, dass sie zu dem Gutachter vom AA geht, weil die sagen: ein bisschen krank geht nicht, genauso nicht wie ein bisschen schwanger. Sie hat Widerspruch eingelegt und bekommt jetzt ALG I.

Verfasst: 16.03.2014, 14:57
von BillBixby
Hatte vor Jahren schon mal die KK gewechselt und war von Anfang an gleich im KG Bezug. Glück hatte ich hier, dass ich nicht sofort zum MDK musste, denn als Neumitglied auf KG angewiesen zu sein, ist sicher nicht das Wahre. Später musste ich dann aber doch zum MDK und wurde untersucht und weiter für au befunden.

Verfasst: 16.03.2014, 15:00
von Bibi
In welcher KK bist Du denn jetzt und zu welcher möchtest Du wechseln? Wenn Du das hier nicht schreiben möchtest, dann vllt per PN.