Mein Eintrag ist zwar nun schon ein Weilchen her, aber ich wollte mal berichten, wie es weiter gegangen ist und allen Mut machen, die ählichen Ärger mit der Krankenkasse haben. Denen möcht ich sagen:
WEHRT EUCH!!!
Also ich hatte ja eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde geschrieben und von dort die Antwort bekommen, dass man dort nicht zuständig sei und die Angelegenheit an die zuständige KK weitergeleitet wurde, da diese sich selbst verwaltet
Von dort kam natürlich die Mitteilung, dass man den Sachverhalt geprüft habe. Man entschuldigte sich für die entstandenen Missverständnisse und Irritationen zu denen es bei der Kommunikation mit den Sachbearbeitern gekommen sei. Ja ja, schon klar...! Allerdings habe ich dann ohne weitere Querelen das Krankengeld bis zur Aussteuerung erhalten.
Damit (das ich auf meinen Auslagen und dem seelischen Schaden unentschädigt sitzen bleibe) habe ich mich nicht zufrieden gegeben und noch zwei weitere Anschreiben an die KK gesandt. Als Gipfel kam dann die Antwort, dass man neben dem allgemeinen blabla kein Fehlverhalten der Mitarbeiterinnen der KK feststellen konnte.
Eine absolute Frechheit... genau! Und daher habe ich mich an den Bundespatientenbeauftragten gewandt.
Dieser hat ebenfalls die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse angeschrieben und plötzlich hat die Aufsichtsbehörde die Angelegenheit doch geprüft, mit dem Ergebnis, dass der Rehabericht komplett in der Akte ist und das mir das Krankengeld beide Male rechtswidrig eingestellt wurde.
Aha,... auf einmal doch! Komisch dass die Krankenkasse selbst kein Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter feststellen konnte, oder?
Weil noch ein dritter Punkt, Bedrohung durch die Sachbearbeiterin, von der Krankenkasse gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht korrekt dargestellt wurde, habe ich mich erneut an die Aufsichtsbehörde gewandt.
Leider ist man dort der Meinung, ich würde nichts Neues vortragen und würde mein Vorbringen daher nicht weiter prüfen. Auch der Bundespatientenbeauftragte kann mir jetzt nicht mehr weiterhelfen, da er leider nicht Weisungsbefugt ist.
Na ok,...! Gott sei Dank habe ich eine Rechtsschutzversicherung und der habe ich den Fall (Erstattung der Auslagen und Schmerzensgeld/Schadensersatz) jetzt übertragen.
Bin gespannt was da raus kommt...
Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen: WEHRT EUCH! KÄMPFT FÜR EUER KRANKENGELD! ES IST EUER RECHT!
- Schließt frühstmöglich im Fall des Krankengeldbezuges (weil man eine gewisse Zeit als Wartezeit hat, bevor die Versicherung eintritt) , sofern finanziell möglich, eine Rechtsschutzversicherung ab!
- Beschwert euch am Besten sofort über den Bundespatientenbeautragten, da auf die Beschwerde des kleinen Mannes nichts passiert.
- Fordert Schmerzensgeld / Schadensersatz.
- Gebt gegenüber der Krankenkasse keine Schweigepflichtsentbindung, dass die irgendwas zur Weiterleitung an den MDK anfordern dürfen.
- Niemals allein zu Beratungsgespräch (übrigens ist man auch nicht verpflichtet zu so einem Gespräch zu gehen, nur zu Untersuchungen beim MDK) bei der Krankenkasse gehen
- Gesprächsprotolle vom Sachbearbeiter verlangen
- Gespräche aufnehmen
- nicht mehr mit den Sachbearbeiterinnen telefonieren, sollte sich dies nicht verhindern lassen, dann die Gespräche mitschneiden
So, ich hoffe das ich mit diesen Tipps allen helfen kann, die in einer ähnlichen Situation sind.
Übrigens...
Gesundheitlich geht es mir leider nicht besser, sodass ich Rente beantragt und auch rückwirkend bewilligt bekommen habe. Leider hat die Krankenkasse so fast das komplette Krankengeld zurück bekommen. Das ärgert mich ungemein,... nach dem ganzen Ärger!
Falls noch jemand Links zur Gerichtsurteilen in ähnlichen Fällen oder Tipps für mich hat, bin ich dafür sehr dankbar!
Wie gesagt, allen denen es ähnlich geht wie es mir ergangen ist, haltet die Ohren steif und WEHRT EUCH! Die Krankenkasse dürfen damit nicht durch kommen![/u]