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Verfasst: 04.01.2014, 21:14
von Lady Butterfly
mach folgendes:

- Beschwerde an die Aufsichtsbehörde, mit der du alles ganz genau schilderst mit Durchschrift an den Vorstand der Kasse - neben allem anderen, was bereits erwähnt wurde kannst du noch darauf hinweisen, dass die Sachbearbeiterin vorsätzlich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt (...Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen....) - eine stationäre Behandlung ist bekanntlich wesentlich teurer als eine ambulante

- teil der Kasse mit, dass alle zukünftigen Kontakte über den Anwalt laufen sollen (wird dich entlasten, da sich der Anwalt wahrscheinlich nicht so einfach unter Druck setzen lässt....)

Verfasst: 04.01.2014, 21:23
von Poet
@MonaLisa73: Nicht das Versorgungsamt, sondern das Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes. Die Versorgungsämter sind nur ein Teil der Gesundheits-Arbeits-Sozialministerien (heißt in jedem Bundesland etwas anders).

Zusätzlich geht auch eine allg. Beschwerde hier hin:
http://www.bmg.bund.de/ministerium/leit ... agter.html

Du wirst bei jeder Art Beschwerde keine Antwort zum direkten Verhalten des einzelne SB erhalten, es sei denn Du beschwerst Dich direkt bei der betreffenden Kasse bzw. lässt dort einen Durchschlag zukommen wie von Lady Butterfly beschrieben. Aber auch da wird man eher geneigt sein allgemein zu antworten.

Mal etwas anderes: Du bekommst seit Oktober/November 2012 KRG. Dieses läuft ja nach 78Wochen Maximalbezug ab. Das ist schon bald. Was wünschst Du Dir denn wie es weitergehen soll?

Verfasst: 04.01.2014, 22:35
von MonaLisa73
Ja das Ministerium für Soziales,... Gesundheit ist die Aufsichtsbehörde. Stimmt...

Wie es weiter gehen soll?

Ich möchte gesund werden natürlich. Ich mache die Kk dafür verantwortlich das ich diesbezüglich nicht voran komme. Wie auch bei dem ganzen Ärger?

Wie geht es weiter wenn das KG, falls ich es wieder bekommen sollte, ausläuft? Ich denke ich muss zum AAmt bzw. Jobcenter oder?

Verfasst: 04.01.2014, 22:47
von Netti
Hallo,

ja, wenn du bis zur Aussteuerung nicht wieder arbeitsfähig sein solltest, mußt du zur Afa...

dort mußt du dich im Rahmen deines Leistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

nach § 145 SGB hast du Anspruch auf Alg I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung...

AU-Bescheinigungen nicht bei der Afa abgeben!!! denn dann stellen die ihre ALG-Zahlung ein.

der dortige Amtsarzt wird dann begutachten, ob du erwerbsfähig bist...und dann festhalten, ob ggf. ein Rentenantrag gestellt werden muß oder ob du, mit Einschränkungen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt...

aber das ist noch etwas hin...aber schlau machen sollte man sich...

schau dann: www.krank-ohne-rente.de

dort gibt es User, die dir das weitere Vorgehen genau schildern können...

Verfasst: 04.01.2014, 23:44
von MonaLisa73
Ja dauert noch ein wenig... bis zum Auslaufen des KG! Schlau machen schadet nicht, stimmt.

Aber jetzt erstmal sehen das ich wieder KG bekomme und die Beschwerde auf den Weg bringen.

Vielen Dank schon mal für die Tipps von Euch.

Verfasst: 05.01.2014, 15:39
von Poet
@MonaLisa73: Okay, dann haben wir schon mal eine Richtung. Wenn ich richtig gelesen haben, dann warst Du noch nie selbst beim MdK.

Du könntest neben Deinem Widerspruch und der Beschwerde noch eine persönliche Vorstellung beim MdK beantragen. Das würde untermauern, dass es Dir darum geht wieder gesund zu werden und Dir die Gelegenheit geben, die Ärzte beim MdK persönlich zu überzeugen. So sehen die immer nur irgendwelche schriftlichen (gefilterten) Unterlagen. Außerdem wüsstest Du dann ob das was die SB beim Gespräch geäußert hat, auch durch den MdK gedeckt war oder ein "netter Versuch."

Das kann auch der Anwalt für Dich beantragen und mit einer netten Begründung versehen, dass Begutachtungen nach Aktenlage gerade bei psychischen Erkrankungen eine ganz dämliche Sache sind.

Bei Deinem Agieren muss allen klar werden, dass es Dir darum geht, die ambulante Therapie in Ruhe abschließen zu können, um wieder arbeitsfähig werden zu können und dass alles andere in Deinem Fall kontraproduktiv ist, nachdem der stationäre Versuch aus nachvollziehbaren Gründen gescheitert ist.

Drücke Dir die Daumen!

Verfasst: 05.01.2014, 16:07
von Lady Butterfly
bezüglich der rechtlichen Beurteilung von Gutachten kannst du deinen Anwalt auch mal auf folgenden Artikel aufmerksam machen:

http://www.krankenkassenforum.de/die-re ... e2a4424c52

Verfasst: 05.01.2014, 23:24
von MonaLisa73
@Czauderna hier der Wortlaut des Bescheides über die Aufhebung des KG vom 28.11.
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Ihr Arbeitsunfähigkeit ab 16.10.2013
Stationäre Behandlung vom 20.11.2013 bis 26.11.2013 Entlassung gegen ärztlichen Rat

Sehr geehrte...

aufgrund der uns vorliegenden Informationen haben Sie am 26.11.2013 gegen ärztlichen Rat die stationäre Behandlung im Klinikum ... abgebrochen.

Nach Paragraph 66 Absatz 1Satz 1 SGB I kommt derjenige der Sozialleistung erhält, seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und erschwert hierdurch die Aufklärung des gesundheitlichen Sachverhalts kann die Krankenkasse ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz versagen, soweit die Leistung nicht nachgewiesen sind. Sie haben den stationären Aufenthalt ohne unsere Zustimmung abgebrochen, sodass eine Klärung des gesundheitlichen Sachverhaltes nicht möglich ist. Aus diesem Grund endet die Krankengeldzahlung mit dem Ende des stationären Aufenthalts.

Aus diesem Grund endet Ihr Arbeitsunfähigkeit mit dem 26.11.2013 und somit sind Sie
ab dem 27.11.2013 vermittlungsfähig.

Wir bitten Sie, Ihre Agentur für Arbeit über unser Ergebnis zu informieren.

Rechtsbehelfsbelehrung
Bitte beachten Sie: Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der KK Widerspruch einlegen.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Einlegung des Widerspruches keine aufschiebende Wirkung hat, wenn das Krankengeld - wie in Ihrem Fall - bis zum letzten, von der Krankenkasse anerkannten auf dem Krankengeld-Auszahlschein ausgewiesenen Endedatum gezahlt wird.

Sollten Sie Fragen haben rufen Sie uns gerne an.

MfG
...

---------------------------

Erhalten haben ich den Bescheid am 03.12.13 per Einschreiben mit Rückschein.

Und der letzte Absatz..
... vor der stationären Behandlung hatte ich einen Zahlschein bis zum 30.11.2013 abgegebenen.

Und nun...? Ist das in Ordnung was die machen?

Verfasst: 06.01.2014, 00:47
von Lady Butterfly
§ 63 SGB I:

Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.
wenn ich dich richtig verstanden habe, führt die stationäre Behandlung nach Meinung deiner behandelnden Ärzte/Psychologen nicht zur Verbesserung deines Gesundheitszustandes bzw. diese wird dadurch sogar erschwert???

und weiter
§ 65 Grenzen der Mitwirkung
(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

(2) Behandlungen und Untersuchungen,

1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,

können abgelehnt werden.
Ob dies alles bei dir zutrifft, kann ein medizinischer Laie mit Sicherheit nicht entscheiden - ob es in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung Krankengeld steht, eine stationäre Behandlung zu verlangen, bezweifle ich stark.

also: Widerspruch einlegen und fragen, ob dies alles geprüft wurde und vor allem, von wem

Verfasst: 11.01.2014, 15:52
von MonaLisa73
So, wollte mal mitteilen wie es weitergegangen ist:

Habe Bescheid von der Aufsichtsbehörde erhalten, dass meine Beschwerde an die Hauptdirektion der KK weitergeleitet wurde und die weitere Bearbeitung dort erfolgt und ich von dort weitere Nachricht erhalten werde.

Na da bin ich mal gespannt....

Verfasst: 11.01.2014, 22:09
von Poet
MonaLisa73 hat geschrieben:So, wollte mal mitteilen wie es weitergegangen ist:

Habe Bescheid von der Aufsichtsbehörde erhalten, dass meine Beschwerde an die Hauptdirektion der KK weitergeleitet wurde und die weitere Bearbeitung dort erfolgt und ich von dort weitere Nachricht erhalten werde.

Na da bin ich mal gespannt....
@Mona: Wie bereits per PN geschrieben...nicht anders zu erwarten.

Verfasst: 11.01.2014, 22:26
von MonaLisa73
Ja Poet,

na mal gucken wie es weiter geht.

Kann mir nicht vorstellen das von dort gegen die "eigenen" Leute vorgegangen wird.

Die Beschwerde wurde an die Adresse weitergeleitet, die Du in der PN geschrieben hast, nur ohne den Zusatz Widerspruchsstelle.

Werde mit meinem Anwalt sprechen das der Widerspruch noch zusätzlich an die Widerspruchsstelle geschickt wird.

Habe auch was von ner einstweilige Verfügung gelesen und die KK damit verdonnert werden bis zur Klärung des Verfahrens Kg weiterzahlen muss. Hat da jemand Erfahrung mit?

§ 86 a SGB V

Verfasst: 12.01.2014, 14:53
von CiceroOWL
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1508601

http://www.finkenbusch.de/?p=965

Du meinst das, müßtest du mit deinem Anwalt abklären, der Schuss kann auch nach hinten losgehen.

Verfasst: 13.01.2014, 23:19
von mrtattoo71
MonaLisa73 hat geschrieben:
Habe auch was von ner einstweilige Verfügung gelesen und die KK damit verdonnert werden bis zur Klärung des Verfahrens Kg weiterzahlen muss. Hat da jemand Erfahrung mit?
Meine Recherchen haben ergeben, dass das eher schwer, aber nicht unmöglich ist. Es muss allerdings alles sehr gut begründet.

Das LSG München hat, z.b., in einer Einzefallentscheidung, entgegen seiner früheren Meinung, entschieden, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen und die KK verdonnert, Krankengeld während des Widerspruchverfahrens zu zahlen. Az.: L 5 KR 271/11 B ER

Ärger mit der Krankenkasse - WEHRT EUCH!!!!

Verfasst: 16.06.2015, 21:39
von MonaLisa73
Mein Eintrag ist zwar nun schon ein Weilchen her, aber ich wollte mal berichten, wie es weiter gegangen ist und allen Mut machen, die ählichen Ärger mit der Krankenkasse haben. Denen möcht ich sagen:

WEHRT EUCH!!!


Also ich hatte ja eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde geschrieben und von dort die Antwort bekommen, dass man dort nicht zuständig sei und die Angelegenheit an die zuständige KK weitergeleitet wurde, da diese sich selbst verwaltet :shock: :?:

Von dort kam natürlich die Mitteilung, dass man den Sachverhalt geprüft habe. Man entschuldigte sich für die entstandenen Missverständnisse und Irritationen zu denen es bei der Kommunikation mit den Sachbearbeitern gekommen sei. Ja ja, schon klar...! Allerdings habe ich dann ohne weitere Querelen das Krankengeld bis zur Aussteuerung erhalten.

Damit (das ich auf meinen Auslagen und dem seelischen Schaden unentschädigt sitzen bleibe) habe ich mich nicht zufrieden gegeben und noch zwei weitere Anschreiben an die KK gesandt. Als Gipfel kam dann die Antwort, dass man neben dem allgemeinen blabla kein Fehlverhalten der Mitarbeiterinnen der KK feststellen konnte.

Eine absolute Frechheit... genau! Und daher habe ich mich an den Bundespatientenbeauftragten gewandt.

Dieser hat ebenfalls die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse angeschrieben und plötzlich hat die Aufsichtsbehörde die Angelegenheit doch geprüft, mit dem Ergebnis, dass der Rehabericht komplett in der Akte ist und das mir das Krankengeld beide Male rechtswidrig eingestellt wurde.

Aha,... auf einmal doch! Komisch dass die Krankenkasse selbst kein Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter feststellen konnte, oder?

Weil noch ein dritter Punkt, Bedrohung durch die Sachbearbeiterin, von der Krankenkasse gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht korrekt dargestellt wurde, habe ich mich erneut an die Aufsichtsbehörde gewandt.

Leider ist man dort der Meinung, ich würde nichts Neues vortragen und würde mein Vorbringen daher nicht weiter prüfen. Auch der Bundespatientenbeauftragte kann mir jetzt nicht mehr weiterhelfen, da er leider nicht Weisungsbefugt ist.

Na ok,...! Gott sei Dank habe ich eine Rechtsschutzversicherung und der habe ich den Fall (Erstattung der Auslagen und Schmerzensgeld/Schadensersatz) jetzt übertragen.

Bin gespannt was da raus kommt...

Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen: WEHRT EUCH! KÄMPFT FÜR EUER KRANKENGELD! ES IST EUER RECHT!

- Schließt frühstmöglich im Fall des Krankengeldbezuges (weil man eine gewisse Zeit als Wartezeit hat, bevor die Versicherung eintritt) , sofern finanziell möglich, eine Rechtsschutzversicherung ab!
- Beschwert euch am Besten sofort über den Bundespatientenbeautragten, da auf die Beschwerde des kleinen Mannes nichts passiert.
- Fordert Schmerzensgeld / Schadensersatz.
- Gebt gegenüber der Krankenkasse keine Schweigepflichtsentbindung, dass die irgendwas zur Weiterleitung an den MDK anfordern dürfen.
- Niemals allein zu Beratungsgespräch (übrigens ist man auch nicht verpflichtet zu so einem Gespräch zu gehen, nur zu Untersuchungen beim MDK) bei der Krankenkasse gehen
- Gesprächsprotolle vom Sachbearbeiter verlangen
- Gespräche aufnehmen
- nicht mehr mit den Sachbearbeiterinnen telefonieren, sollte sich dies nicht verhindern lassen, dann die Gespräche mitschneiden

So, ich hoffe das ich mit diesen Tipps allen helfen kann, die in einer ähnlichen Situation sind.

Übrigens...

Gesundheitlich geht es mir leider nicht besser, sodass ich Rente beantragt und auch rückwirkend bewilligt bekommen habe. Leider hat die Krankenkasse so fast das komplette Krankengeld zurück bekommen. Das ärgert mich ungemein,... nach dem ganzen Ärger!

Falls noch jemand Links zur Gerichtsurteilen in ähnlichen Fällen oder Tipps für mich hat, bin ich dafür sehr dankbar!

Wie gesagt, allen denen es ähnlich geht wie es mir ergangen ist, haltet die Ohren steif und WEHRT EUCH! Die Krankenkasse dürfen damit nicht durch kommen![/u]