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Verfasst: 29.11.2013, 18:11
von röschen
Mir hatte die TK immerhin 4 Wochen gelassen. Und ihren Teil schon vorab ausgefüllt, so dass das dort eingetragene Datum dann als Antragsdatum galt.
Ich war damals allerdings schon physisch nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Verfasst: 29.11.2013, 18:15
von GerneKrankenVersichert
Poet hat geschrieben:
@GKV: Ähm, wir kennen das Gutachten alle zusammen nicht und sollten weder Vorverurteilungen machen noch von einem Sachverhalt auf das Agieren einer ganzen Kasse schließen.
...

Es ist ein Musterschreiben. Mehr nicht.
Ja was denn jetzt? Ein Musterschreiben oder ein bedauerlicher Einzelfall?

Ganz davon abgesehen ist das Schreiben in der Form in beiden Fällen nicht in Ordnung. Entweder habe ich ein Gutachten nach 51,1 (und das bei psychischen Erkrankungen nicht nach Aktenlage bzw. Telefonat des MDK mit dem Psychiater erstellt sein soll) - dann kann ich (mit vorheriger Anhörung!) nach 51,1 auffordern. Entschließe ich mich dazu, gebe ich ordentlich die Rechtsgrundlagen an, setze die 10-Wochen-Frist, weise auf die Folgen hin und zum Schluss gibt es noch den Rechtsbehelf.

Oder aber ich versuche es auf der Schiene Mitwirkung, wenn ich als Druckmittel den Wegfall des Krankengeldes einsetzen möchte, wieder mit Anhörung - Schreiben mit Rechtsgrundlage und Hinweis auf die Folgen - Rechtsbehelf. Aber doch nicht so ein lapidar hingeschriebener Satz
Bitte beachten Sie, dass ein nichtgestellter Antrag zum Wegfall des Krankengeldanspruchs führen kann.
ohne weiteren Hinweis. Wie soll denn da der rechtsunkundige Versicherte seine Rechte wahrnehmen?

Und es gibt noch eine dritte Möglichkeit, die ich als am erfolgsversprechendsten ansehe. Wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt, redet man mit dem Versicherten, erklärt ihm die Sachlage, fragt nach, ob er den Rehaantrag stellen möchte, vereinbart einen Zeitraum, in dem dies geschieht (kann in der Geschäftsstelle vor Ort gemacht werden, ärztliche Befundberichte brauche ich nicht, wenn ich ein ordentliches Gutachten vorliegen habe) und erst wenn der Versicherte das nicht macht, geht das Schreiben mit der Aufforderung raus. Die meisten Versicherten wollen eine Reha machen und sind froh, wenn das angeleiert wird und sie unterstützt werden. Da brauche ich keine Krankengeldeinstellungsandrohung.

Und nochwas - die Kasse schreibt, sie hätte ein Gutachten des MDK vorliegen, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert sei. Im Grunde genommen unterstellst du der Kasse doch, sie würde etwas schreiben, was sie nicht durch ein Gutachten belegen kann, wenn du der Ansicht bist, zunächst müsste das Gutachten angefordert werden, um zu prüfen, ob die 10-Wochen-Frist gilt.
Poet hat geschrieben: warum Du gerne eine Reha machen möchtest, nur zur Zeit nicht machen kannst.
So wie ich es verstanden habe, sind ihm nur die zwei Wochen Frist zur Beantragung zu kurz, zur Reha ist er bereit.

Verfasst: 29.11.2013, 18:31
von DEPRIMAN
@ Poet

Ich will ja die Reha machen...auch werde ich den Antrag auf medizinische Rehabilitation ausfüllen...und auch meinem Doc werde ich dies vorlegen da er ja auch genügend da ausfüllen muß.

Aber was nicht geht, ist mir eine Frist von 2 Wochen zu setzen ohne das ich das Gutachten vom MDK erhalten habe...dazu mir auch noch gleich mit der Sperre des KG drohen, geht zu weit.

Ich bin zwar psychisch krank...aber nicht doof....
Wenn eine Frist, dann die von 10 Wochen !


Habe jetzt den Widerspruch gerade fertig geschrieben und werde ihn morgen abschicken.


Darin nenne ich den Paragraphen § 51 SGB V und die 10 Wochen Frist.
Außerdem bitte ich die KK mir das Gutachten des MDK zu schicken.

Weiter schreibe ich daß ich mich nicht KORREKT von der Sachbearbeiterin behandelt fühle und ich es mir noch überlege ob ich ihr den Antrag zusende oder ihn bei der DRV selbst einreiche.


@ Carola

Ich bin mal gespannt wenn ich das Gutachten des MDK von der KK erhalte...ob da was von 2 Wochen und EILT drin stehen wird.

Verfasst: 29.11.2013, 19:10
von Carola
MDK wird dir keine 2 Wochen frist stellen, auch ob es eilt ist eine andere Frage, die nur die AOK-NW immer als Eilt ansieht sobalt der Kankengeldempfänger Monatlich zuviel Krankengeld bekommt.
Bei einem ALG1/ALG2 unter 500 € im Monat spitzt kein Fallmanager der AOK-NW seinen Bleistift, jemand der 1500€ Krankengeld bekommt, ...rate mal.
Und Provison für eingespartes Krankengeld gibt es nicht, und Die USA führt
keine Kriege wegen Erdöl.
Deine Krankenkasse macht genau das was sie machen muss, hilft wenn du krank bist, aber will kosten sparen, aber leider Unmenschlich, haben sich wohl viel zu viel von der AOK-NW abgeschaut, aber warum sollten sie den so
anders sein wie ein DAX-Unternehmen ?
lg
Achso, mein Fallmanager hatte mit Telefonisch mitgeteilt wenn ich ihn nicht den kompletten Reha-Bericht übergebe bekomme ich Krankengeld wenn Die Kirschen wieder blühen. (Sie hatten gerade erst wieder geblüht)
Tja, was macht man wenn man nach 30 Jahren einfach krank ist und den Fehler hat zuviel Krankengeld zu bekommen ?
Gottseidank hat die KBS mir sofort nach Aussteuerung die Volle EM-Rente zugesprochen.
Ich würde wirklich gerne den Namen des Fallmanagers sagen, aber seine Tochter arbeitet nun auch in seinen Bereich, er soll sich einfach schämen, so wie viele seiner Kollegen sich für ihn schämen, aber es nicht sagen dürfen, ohne Konsequenzen.

Gutachten erforderlich?

Verfasst: 29.11.2013, 19:45
von Rosemarie
Woraus steht eigentlich geschrieben, dass für die Aufforderung zur Antragstellung ein Gutachten des MDK erforderlich ist? In dem Anschreiben der Kasse an meinen Mann stand nur, dass seine Erwerbsfähigkeit laut ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist und er deshalb den Antrag zu stellen hat. Auf unsere Bitte, dass der Kasse vorliegende Gutachten zu übersenden, gab es bis heute keine Antwort. Können wir darauf bestehen?

Verfasst: 29.11.2013, 19:58
von Carola
Auf unsere Bitte, dass der Kasse vorliegende Gutachten zu übersenden, gab es bis heute keine Antwort. Können wir darauf bestehen?
Was genau würde es dir bringen ?

Woraus steht eigentlich geschrieben, dass für die Aufforderung zur Antragstellung ein Gutachten des MDK erforderlich ist?
Wenn der Arzt deines Mannes es so sieht..der MDK es nach Aktenlage
einsieht, die DRV bezahlt...Sei froh, es gibt viele die um eine REHA kämpfen.
Sollte Krankengeldeinstellung im Vordergrund sein, melde dich nochmal.

Verfasst: 29.11.2013, 20:45
von Rosemarie
Es geht in seinem Fall um die drohende Krankengeldeinstellung. Und wenn es ein Gutachten des MDK gibt, warum übersenden sie es uns dann nicht? Man hat doch heutzutage überall Akteneinsichtsrecht und das muss auch bedeuten, dass man ein Gutachten, dass die Krankenkasse zur Grundlage ihrer Aufforderung zur Antragstellung zur Teilhabe macht, zu Sehen bekommt. Wenn die Aufforderung erlassen wurde, ohne dass ein Gutachten des MDK vorlag, ist sie dann unzulässig mit der Folge, dass sie erneuert werden muss und somit auch die Frist für die Antragstellung neu beginnt?

Verfasst: 30.11.2013, 01:40
von roemer70
Rosemarie hat geschrieben:Und wenn es ein Gutachten des MDK gibt, warum übersenden sie es uns dann nicht?
Vielleicht auch, weil eine entsprechende (schriftliche) Äußerung des Behandlers Deines Mannes vorliegt ("Rehabilitation angezeigt" o.Ä.)?

Verfasst: 30.11.2013, 01:42
von roemer70
Carola hat geschrieben:Und Provison für eingespartes Krankengeld gibt es nicht, und Die USA führt keine Kriege wegen Erdöl.
Du willst also immer noch behaupten, dass es Kassen gibt, die Mitarbeitern variable Entgeltbestandteile für "eingespartes" Krankengeld zahlen?
Worauf stützt Du diese Behauptung?

Verfasst: 30.11.2013, 13:21
von Poet
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Ja was denn jetzt? Ein Musterschreiben oder ein bedauerlicher Einzelfall?
@GKV:...ein unpassendes Musterschreiben. Ob es ein Einzelfall ist, kann ich nicht einschätzen.

@Depriman: Genauso machst Du es richtig. Das Gutachten muss her...

Verfasst: 30.11.2013, 19:33
von Czauderna
Hallo, jetzt muss ich mich doch noch einmal zu Wort melden.

"@Depriman: Nicht aufregen. Es ist ein Musterschreiben. Mehr nicht. Antworte ganz sachlich darauf warum Du gerne eine Reha machen möchtest, nur zur Zeit nicht machen kannst.".

Musterschreiben ?? - nein, das ist es mit Sicherheit nicht - Musterschreiben oder Vorlagen, die sind zentral hinterlegt und abgesegnet. Hier liegt ein individuelles Schreiben vor.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.11.2013, 21:02
von GerneKrankenVersichert
Czauderna hat geschrieben: Musterschreiben ?? - nein, das ist es mit Sicherheit nicht - Musterschreiben oder Vorlagen, die sind zentral hinterlegt und abgesegnet. Hier liegt ein individuelles Schreiben vor.
Gruss
Czauderna
Alles andere würde mich auch sehr wundern. Das hatte ich mit meiner Aussage gemeint.

Verfasst: 30.11.2013, 22:05
von Poet
@Czauderna & GKV: Jungs, Ihr gleitet ins Komische ab...ich setze noch einen drauf: Es kann auch ein Schreibfehler beim Datum sein, eigentlich wollte die übereifrige Sachbearbeiterin sogar "2 Jahre" schreiben. :D

Ist auch egal, ändert nichts am Vorgehen von Depriman.

Verfasst: 01.12.2013, 12:11
von Czauderna
hallo Poet,
Fūr mich ist das beileibe nicht komisch, verstehst du sicher.
Gruss
czauderna



Poet hat geschrieben:@Czauderna & GKV: Jungs, Ihr gleitet ins Komische ab...ich setze noch einen drauf: Es kann auch ein Schreibfehler beim Datum sein, eigentlich wollte die übereifrige Sachbearbeiterin sogar "2 Jahre" schreiben. :D

Ist auch egal, ändert nichts am Vorgehen von Depriman.

Verfasst: 01.12.2013, 13:22
von GerneKrankenVersichert
Ich kann da nichts Komisches dran finden. Und das Ganze ins Lächerliche zu ziehen ("2 Jahre") hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.