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Re: Brainstorme jetzt mal
Verfasst: 28.11.2013, 12:55
von derKVProfi
zeckerlrund hat geschrieben:Er kann doch als Geschäftsführer einer GmbH angestellt werden, mit einem Gehalt das ihn versicherungspflichtig in der GKV macht?
Dazu muß er nicht erst eine gründen, für ein paar Hunderter kann er eine kaufen die nie tätig war (habe selbst mal eine aufgelöst).
Der Steuerberater sollte jedoch prüfen ob da keine Altlasten /Verbindlichkeiten drauf sind.
Der GGF einer GmbH ist versicherungsfrei, weil beherrschend. Bitte nicht solch unnötigen und unqualifizierten Beiträge!
Es rede nur, wer etwas zu sagen hat - die anderen können lesen und genießen oder Fargen stellen!
Danke!
Verfasst: 28.11.2013, 12:59
von zeckerlrund
Hab's doch extra mit Brainstorming übertitelt...
Wollte mich nicht als Fachmann gerieren.
Verfasst: 28.11.2013, 13:09
von zeckerlrund
lohn-gehaltsabrechnung.com/sozialversicherungspflicht-gmbh-geschaeftsfuehrer
Verfasst: 28.11.2013, 13:09
von derKVProfi
zeckerlrund hat geschrieben:Hab's doch extra mit Brainstorming übertitelt...
Wollte mich nicht als Fachmann gerieren.
Das mit dem Brainstorming hatte ich nicht gelesen. Man liest auch die Texte und schaut nicht ob die Überschrift geändert wurde.
Hier hat jemand ein konkretes Problem und da gibt es konkrete Lösungen. Die sind nach allen Aussagen auch klar. Da gibt es keine zweite Meinung.
Die Rahmenbedingungen sind nämlich auch definiert!
Verfasst: 28.11.2013, 16:48
von effe
derKVProfi hat geschrieben:
Ansonsten muss sogar der bisherige Versicherer ihn nehmen. Die müssen also wegen "vorsätzlicher" Verletzung der vvA zurückgetreten sein??!!
Hallo Profi,
kannst Du - aus dem was ich abgetippt hatte (Schreiben der Central) - das vorsätzlich kennen?
Danke schonmal.
Verfasst: 28.11.2013, 18:34
von effe
Wie es jetzt scheint wird die Lösung auf folgendes hinauslaufen:
Richtig abmelden geht leider nicht, weil Kredite das blockieren. Der StB sagte für 2012 hat er weniger wie 10.000 € in der Firma verdient. Die MA werden alle zum 31.12.2013 entlassen. Die Firma hat zum Glück noch einen Teilhaber (Senior), der die meisten Std. offiziell machen wird.
Somit wird er zum 01.01.2014 als Angestellter bei einer andernen Firma für 1.000 EUR brutto anfangen. 117 Std. a 8,50 Euro. Also fast 6 Std. am Tag.
Somit sollte ja der Verdienst höher sein (12.000 zu weniger als 10.000) und die Zeit dann 6 Std zu 2 Std.
Wie seht Ihr das?
Seht Ihr dabei ein Problem?
Danke nochmals!
Verfasst: 28.11.2013, 19:36
von Poet
@effe: Ja, das mit dem Vorsatz und der Anfechtung steht in dem Schreiben der Central drin.
Dazu enthält der von Ihnen gestellte Antrag keine zutreffenden Angaben. Wären wir hierüber entsprechend unterrichtet worden, so hätte dies unsere Entscheidug über die Annahme erheblich beeinflusst.
Wir treten daher nach § 19 Abs. 2 des VVG vom Versicherungsvertrag zurück.
Gleichzeitig fechten wir den Versicherungsvertrag nach § 123 BGB an.
Eine Weiterversicherung im Basistarif bei unserer Gesellschaft ist dagegen nicht möglich. Nach § 193 VVG kann der betroffene Versicherer eine Weiterführung des Krankenversicherungsschutz nach dem Basistarif ablehnen. Von diesem Recht machen wir gebrauch.
Meine Meinung: Das Konstrukt geht richtig schief. 10.000€ Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gegen 1.000€ brutto als Angestellter sind wie Apfel & Birnen. Wenn es noch einen Teilhaber gibt, müsste auch die Rechtsform der Firma und der Einfluss Deines Kumpels auf die Firma geklärt werden. Wenn die GKV für die Anschlussversicherung eine Gewerbeanmeldung fordert (und das wird sie), dann wird es lustig. Lieber effe, hier kommt ein Forum im Internet an seine Grenzen. Ich denke von meiner Seite ist alles gesagt.
Verfasst: 28.11.2013, 20:01
von derKVProfi
effe hat geschrieben:derKVProfi hat geschrieben:
Ansonsten muss sogar der bisherige Versicherer ihn nehmen. Die müssen also wegen "vorsätzlicher" Verletzung der vvA zurückgetreten sein??!!
Hallo Profi,
kannst Du - aus dem was ich abgetippt hatte (Schreiben der Central) - das vorsätzlich kennen?
Danke schonmal.
Ja, da steht Anfechtung nach BGB - das setzt Vorsatz voraus!
Verfasst: 28.11.2013, 20:07
von derKVProfi
Poet hat geschrieben:
Meine Meinung: Das Konstrukt geht richtig schief. 10.000€ Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gegen 1.000€ brutto als Angestellter sind wie Apfel & Birnen. Wenn es noch einen Teilhaber gibt, müsste auch die Rechtsform der Firma und der Einfluss Deines Kumpels auf die Firma geklärt werden. Wenn die GKV für die Anschlussversicherung eine Gewerbeanmeldung fordert (und das wird sie), dann wird es lustig. Lieber effe, hier kommt ein Forum im Internet an seine Grenzen. Ich denke von meiner Seite ist alles gesagt.
Da bin ich aber so was von der gleichen Meinung - die Nummer geht ins Auge!
Hier hat die betroffene Person die Suppe auszulöffeln, die Sie sich selbst eingefüllt hat.
Aus unseren geht jetzt hervor, dass Seit Geburt XX-Beschwerden bestehen. Weiterhin befanden Sie sich vor Antragsstellung wegen XXX bereits in ärztlicher Behandlung.
ab Geburt und bei Antragstellung laufend - ich kenne doch Central Briefe!! Und Anfechtung BGB, also Vorsatz, macht eine PKV nur, wenn es so gut wie wasserdicht ist, weil sowas vor gerichten leicht nach hinten los gehen kann, wenn die Beweise für Vorsatz nicht standfest sind.
Und wenn es so gewesen ist:
die der Versicherungsmakler nicht im Fragebogen (bei Vertragsbeginn) eingetragen hatte.
dann ist der Versicherungsmakler ja Schdenersatz pflichtig. Also, wenn man es beweisen kann, dass es so war! Mir wird das aber eindeutig zu oft erzählt. Der mann ist selbstständiger Unternehmer und weiß nicht, dass er Fragen, die gestellt werden, vollständig und korrekt beantworten muss?
Verfasst: 28.11.2013, 20:12
von effe
Euch beiden, tausend Dank!!
Der Makler ist leider nicht richtig zu greifen (Privatinsolvenz). Dann muss er halt doch noch mehr verdienen (2.000 €), damit es besser ist oder er muss sich eine andere PKV nehmen, was Ihr ja auch empfohlen habt.
Verfasst: 28.11.2013, 20:15
von Poet
effe hat geschrieben:Dann muss er halt doch noch mehr verdienen (2.000 €), damit es besser ist...
Effe! Nein und nochmals nein. Das reicht nicht. Er versenkt Geld wenn er das so macht. Aber mehr an Tipps kannst Du nicht für ihn tun.
Verfasst: 04.12.2013, 13:34
von Bodi
Ich würde in solchen Fällen, in denen offenbar keine Aufnahme in eine GKV und in der PKV nur der sehr teure Basistarif in Betracht kommt, über eine Versicherung bei einem EU/EWR-Dienstleister nachdenken. Damit lässt sich die Versicherungpflicht in Deutschland erfüllen. Nur die Pflegepflichtversicherung ist dann noch bei einer deutschen PKV abzuschließen.