Poet hat geschrieben:
Meine Meinung: Das Konstrukt geht richtig schief. 10.000€ Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gegen 1.000€ brutto als Angestellter sind wie Apfel & Birnen. Wenn es noch einen Teilhaber gibt, müsste auch die Rechtsform der Firma und der Einfluss Deines Kumpels auf die Firma geklärt werden. Wenn die GKV für die Anschlussversicherung eine Gewerbeanmeldung fordert (und das wird sie), dann wird es lustig. Lieber effe, hier kommt ein Forum im Internet an seine Grenzen. Ich denke von meiner Seite ist alles gesagt.
Da bin ich aber so was von der gleichen Meinung - die Nummer geht ins Auge!
Hier hat die betroffene Person die Suppe auszulöffeln, die Sie sich selbst eingefüllt hat.
Aus unseren geht jetzt hervor, dass Seit Geburt XX-Beschwerden bestehen. Weiterhin befanden Sie sich vor Antragsstellung wegen XXX bereits in ärztlicher Behandlung.
ab Geburt und bei Antragstellung laufend - ich kenne doch Central Briefe!! Und Anfechtung BGB, also Vorsatz, macht eine PKV nur, wenn es so gut wie wasserdicht ist, weil sowas vor gerichten leicht nach hinten los gehen kann, wenn die Beweise für Vorsatz nicht standfest sind.
Und wenn es so gewesen ist:
die der Versicherungsmakler nicht im Fragebogen (bei Vertragsbeginn) eingetragen hatte.
dann ist der Versicherungsmakler ja Schdenersatz pflichtig. Also, wenn man es beweisen kann, dass es so war! Mir wird das aber eindeutig zu oft erzählt. Der mann ist selbstständiger Unternehmer und weiß nicht, dass er Fragen, die gestellt werden, vollständig und korrekt beantworten muss?