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Verfasst: 17.11.2013, 13:14
von Rossi
Nun ja, Jochen. Was bringt jetzt dieser Hinweis wieder?!

Der Kunde hat den Beitritt zu einem Zeitpunkt angezeigt, in dem die Kasse eben keine Altersgrenze hatte.

Völlig klar, die Kasse kann mit Wirkung für die Zukunft eine Altersgrenze festsetzen.

Mit dem hier eingestellten Fall, hat dies dann nix zu tun oder?!

Dein Posting erweckt - aus meiner Sicht - leider für einen Rechtsunkundigen den Eindruck, dass die Kasse die Altersgrenze auch rückwirkend ändern an und er kommt ggf. ins Grüblen.

@KvProfi

Der Ansatz ist wirklich nicht schlecht.

Zitat:
2. können wir mal ganz klar davon ausgehen, dass eine PKV (also die Mitarbeiter) das gar nicht erkennen wird.

Könnte ich mehr ehrlich gesagt auch durchaus vorstellen.

Verfasst: 17.11.2013, 13:19
von CiceroOWL
Dein Posting zeigt mir nur wieder das du keine Ahnung vom Prozessmangaement hast , nicht die geringste.

Verfasst: 17.11.2013, 13:30
von Rossi
Nun ja, dies Posting bezieht sich auf eine materielle Frage hinsichtlich einer Mitgliedschaft und nicht auf das Prozessmanagement.

In einer Klasur würde Du die Bemerkung bekommen: Thema verfehlt!

Verfasst: 17.11.2013, 14:13
von Poet
@Rossi: Eine Klausur zu einem speziellen Thema darf immer eine Klammer zum Gesamtkontext haben. Deine Frage ist die der praktischen Umsetzung und rechtlichen Hintergründe, Cicero hat die Frage aufgeworfen welche Prozesse die Kassen in die Wege leiten, die (Deine) Umsetzungshindernisse höher, größer, breiter machen.

Wir könnten jetzt die Klammer noch größer fassen und auf den Willen der Gesundheitspolitik schauen...und würden feststellen, dass die Schwierigkeiten aus der Ambivalenz zwischen dem staatlichen Anspruch/Auftrag "Gesundheitsschutz für jeden" und "Stabilität der Sozialkassen" entspringt.

Verfasst: 17.11.2013, 17:50
von CiceroOWL
Eher kleiner denn größer, je mehr Schwerbehinderte so zurück in die Solidargemeinschaft gebracht werden bei einer Kasse, desto eher besteht die Gefahr das zu einer Satzungsänderung kommen wird / muss >> Risikoselektion>>> Kostencontrolling>>>Ausgabenstabilität. Imzweifelsfall ist denn wahrscheinlich das Eigenintresse der Kasse als Orgnisation höher als das einzelintresse des bisher privatkrankenversichert älteren und kränklichen Einzelnen. Und das ist sogar laut deinen eigenen aussagen rossi durch den Gesetzgeber gedeckt. Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, besonders wenn ich lese wie hoch die Altersrückstellungen in dr PKV jetzt sind, das sich das die besagte BKK noch lange mitansieht.
Der Kapitalstock der privaten Krankenversicherungen erreicht ein neues Rekordniveau. Wie das Magazin "Der Spiegel" unter Verweis auf Branchenschätzungen berichtet, werden die Altersrückstellungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung bis Jahresende auf über 190 Milliarden Euro ansteigen.

Ende 2012 hatten sie nach offiziellen Angaben noch bei insgesamt rund 180 Milliarden Euro gelegen. Die Zukunft der privaten Krankenversicherung soll auch bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD ein Thema sein. Privatversicherte sollen bei einem Anbieterwechsel künftig ihre Rückstellungen leichter mitnehmen können.

© 2013 dts Nachrichtenagentur

Re: freiw. Kv. als Schwerbehinderter (§ 9 (1) 4) / Auskunft

Verfasst: 17.11.2013, 19:31
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Hm, was soll das?!

Es kommt doch nicht auf die Anzahl der Krankheiten an, sondern einzig und allein, dass eine MdE von min. 50 festgestellt wurde.

Oder gibt es jetzt irgendwo ein Rundschreiben vom SpiBu, dass diese Anfrage zu stellen ist?! Was steckt hinter so einer schwurbeligen Anfrage, die meines Erachtens überhaupt kein Fundament hat.

Kostenmangement der Kasse, um die Taktik einer ggf. rechtswidrigen Ablehnung zu beurteilen!?
Diese, m. E. rhetorischen Fragen hat Rossi doch selbst beantwortet
Rossi hat geschrieben: Ich neige dazu das Bundesversicherungsamt hinsichtlich § 175 Abs. 2a SGB (Bußgeld bis zu 50.000,00 €) und den Datenschutzbeauftragten einzuschalten.

Es werden ganz offensichtlich im Background versucht Informationen einzuholen, die für die Eintragung der Mitgliedschaft überhaupt nicht erforderlich sind.
Darauf musste ihn keiner hinweisen, da kam er ganz von alleine drauf.

Und da frage ich mich dann schon, was das soll. Warum ein Einzelfall mal wieder dazu genutzt wird, pauschal auf die Kassen einzuprügeln. Wäre so, wie wenn ich jedesmal, wenn ein jobcenter irgendwas macht, was rechtlich nicht haltbar ist, in einem jobcenter-Forum (scheinheilig) nachfragen würde, ob das alles so in Ordnung ist.

Mein Vorschlag: Lasst euch nicht vor einen Karren spannen, der nicht eurer ist.

Verfasst: 18.11.2013, 00:26
von Rossi
Nun ja, ich habe eine Frage gestellt, die mir von einem Kunden gestellt wurde.

Er wusste nicht weiter, wie er mit der Kassenpraxis umzugehen hat. Darf also die Kasse jetzt irgendwelche Informationen vom Versorgungsamt anfordern. Muss man für den Beitritt als Schwerbehinderter so etwas in Kauf nehmen?!


Jetzt stellt sich GKV die Frage, was das Theater ganz offensichtlich soll?!


Nun ja, GKV, vielleicht bist Du hier in einem falschen Forum.

In diesem Forum posten überwiegend Betroffene, die Probleme mit den Kassen haben.

Ich denke, dass hier niemand postet, wenn er alles von der Kasse - ohne wenn und aber - bekommt.


Vielleicht denkst Di hierüber mal nach!?

Verfasst: 18.11.2013, 00:44
von broemmel
Du hast doch gepostet.

Welches Problem das Dir unbekannt ist hat denn der Rossi?

Verfasst: 18.11.2013, 10:48
von Swantje B.
Rossi hat geschrieben:Nun ja, GKV, vielleicht bist Du hier in einem falschen Forum.

In diesem Forum posten überwiegend Betroffene, die Probleme mit den Kassen haben.
... und die Kassenmitarbeiter hier tragen dazu bei, dass es kein Stammtisch oder Kaffeekränzchen ist, an dem alle mal ordentlich fluchen, sich selbst beweinen oder die neuesten Infos aus der Apotheken-Umschau als Insidertipps weiterreichen.

Du hast die Frage gestellt, ob die Kasse das darf (beim Versorgungsamt nachfragen), und sie dir später selbst zutreffend beantwortet (nein, darf sie nicht). Thema durch. Und wenn du wissen willst, warum diese spezielle Kasse in diesem speziellen Fall beim Versorgungsamt nachfragt, dann frag sie. Das wird hier niemand beantworten können.

Die ganze weitere Diskussion (warum, Altersgrenze, AGG) hat doch mit einem von einem konkret mit einem Problem Betroffenen nichts mehr zu tun.

Gruß
Swantje

Verfasst: 18.11.2013, 10:53
von derKVProfi
Swantje B. hat geschrieben:oder die neuesten Infos aus der Apotheken-Umschau
Das nennt sich auch: Senioren-Bravo ;-)