Selständig und GKV zurück?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Juliane

Beitrag von Juliane » 15.11.2013, 17:28

fefiele hat geschrieben:Minijob ist doch ohne GKV. Muss man nicht mindestens 450,01€ verdienen um GKV versichert zu sein? Komischer Ratschlag vom profi
Mit den Einnahmen aus dem Minijob sollst Du ja auch selbst die freiwillige GKV bezahlen! Die bezahlt niemand automatisch für Dich.
fefiele hat geschrieben:Ich empfinde dass du mich in meiner Person mindern willst. Ist das dein Ziel?
Nein, aber vielleicht solltest Du mal langsam erwachsen werden und Verantwortung für Dich und Dein Leben übernehmen.
fefiele hat geschrieben:Zu meiner erneuten Frage die mich wirklich interessiert sagst du nichts. Kennst du dich nicht aus?
Doch, aber diese Frage spielt bei Deiner aktuellen Situation und Deinen "Verdiensten" überhaupt keine Rolle.

Für Dich gibt's eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

Variante 1:

1. Gewerbe abmelden
2. Arbeitsagentur
3. GKV bis 31.12.

Variante 2:

1. Gewerbe zum laufen bringen bzw. Minijob suchen
2. GKV bis 31.12.

Alles andere (insbesondere PKV) macht keinen Sinn.

fefiele

Beitrag von fefiele » 15.11.2013, 18:28

Das mit dem Gewerbe abmelden schmeckt mir zurzeit nicht. Da sehe ich viel potential. Vor allem weil ich noch nicht 100% Priorität darauf gelegt habe weiß nicht ob der Misserfolg daran liegt dass ich es nicht kann.

Ich habe noch einige Möglichkeiten gefunden.

Methode3
- Selbständigkeit und ALG2
- GKV muss dann ja auch vom Jobcenter übernommen werden.
- Dazu muss ich ja das Gewerbe nicht abmelden denke ich

Methode4
- Kein Minijob. Das ist doch schwachsinn wenn ich mit wenig mehr darüber GKV versichert bin da dieser Job doch mehr bringt als meine Selbständigkeit. Oder irre ich mich. Wäre jedenfalls logisch wenn man 2 jobs hat dass der mit dem größerem Verdient die höhere Priorität hat.

Somit bin ich dann wieder pflichtversichert oder geht das nicht?

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 15.11.2013, 18:42

Die anrechnungsfreie Zuverdienstgrenze für H4 Empfänger liegt z.Zt. bei monatlich € 100,--. Insofern ist 'Methode 3' m.E. auszuschließen.


Gruss
KKA

Juliane

Beitrag von Juliane » 15.11.2013, 18:47

fefiele hat geschrieben:Das mit dem Gewerbe abmelden schmeckt mir zurzeit nicht. Da sehe ich viel potential.
Ich sehe da erst Potential, wenn richtig Geld verdient wird. Bis dahin brauchst Du keinen Gewerbeschein.
fefiele hat geschrieben:Ich habe noch einige Möglichkeiten gefunden.
War klar.
fefiele hat geschrieben: Methode3
- Selbständigkeit und ALG2
- GKV muss dann ja auch vom Jobcenter übernommen werden.
- Dazu muss ich ja das Gewerbe nicht abmelden denke ich
Deine Einkünfte aus der Selbständigkeit werden auf's ALG2 angerechnet. Außerdem darfst Du dann monatlich Deine Einkünfte nachweisen.
fefiele hat geschrieben: Methode4
- Kein Minijob. Das ist doch schwachsinn wenn ich mit wenig mehr darüber GKV versichert bin da dieser Job doch mehr bringt als meine Selbständigkeit.
Sofern Du einen Midijob findest, dann ist die GKV natürlich inklusive. Bedeutet aber auch, dass Du dann wirklich ~45 Stunden im Monat arbeiten mußt und Deine Selbständigkeit nicht mehr Stunden ausmachen darf.

Variante 2 (15 Stunden monatlich irgendwo jobben) wäre für Dich als "Dünnbrettbohrer" aber definitiv stressfreier ;)

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 15.11.2013, 18:52

PS. PKV Antrag unterliegt i.d.R. einer Bonitätsprüfung. Das dürfte in deinem Fall, sofern keine signifikanten Ersparnisse/Vermögen vorliegen, schwierig sein.

Gruss
KKA

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 15.11.2013, 20:53

Juliane hat geschrieben:Ich sehe da erst Potential, wenn richtig Geld verdient wird. Bis dahin brauchst Du keinen Gewerbeschein.
Das ist nicht richtig. Wer ein Gewerbe in einem Nichtgewerbefreien Beruf ausübt, braucht in D immer einen Gewerbeschein. Dass das Gewerbe keinen richtigen Gewinn abwirft spielt da keine Rolle.

@fefiele: Julianes Äußerungen jetzt mal hin oder her. Das was Du möchtest, ist eine Quadratur des Kreises. Du wirst mit viel goodwill einer gesetzlichen Kasse ev. als nebenberuflich Selbstständiger eingestuft, die Beiträge gehen bei rd. 160€ monatlich los. Ansonsten mind. 230€ als hilfebedürftiger Hauptberufler (sofern Du wirklich keine weiteren Einkünfte hast) oder wenn Du diese hast wie ein Hauptberufler mit rd. 330€. Und das alles um ein Gewerbe aufrecht zu erhalten, was kein Einkommen abwirft und jederzeit auch wieder angemeldet werden kann???

Eine PKV beinhaltet immer eine Selbstbeteiligung, ein gewisses Maß an Vorfinanzierung und dürfte in Deinem Fall keine Option darstellen.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 15.11.2013, 21:07

Hallo,
nun wollen wir doch sachlich bleiben. Entscheidend für dich ist, wie dich die Krankenkasse sieht - hauptberuflich selbständig oder nicht - um nichts anderes geht es jetzt. Wenn ja, dann mindestens ca. 230,00 €, wenn nein, dann mindestens ca. 152,00 €.
Mein Rat (erneut) mit der Krankenkasse abklären.
Im übrigen hast du vollkommen recht - eine Bewertung deiner Person hat hier nichts zu suchen - es geht um die Fakten - das ist der Auftrag und der Sinn dieses Forums.
Gruss
Czauderna

Juliane

Beitrag von Juliane » 15.11.2013, 21:22

Czauderna hat geschrieben:Mein Rat (erneut) mit der Krankenkasse abklären.
Ist es Aufgabe der Krankenkasse dem Herrn seine Finanzen zu regeln?
Czauderna hat geschrieben:Im übrigen hast du vollkommen recht - eine Bewertung deiner Person hat hier nichts zu suchen - es geht um die Fakten - das ist der Auftrag und der Sinn dieses Forums.
Fakten hat er doch mittlerweile genügend bekommen.

Er will einerseits die Schulden erlassen bekommen, aber sich andererseits eigentlich gar nicht versichern. Weil das wäre mit Geldverdienen verbunden und dafür ist keine Zeit oder kein Wille da.

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 16.11.2013, 16:04

@Juliane: Lass gut sein...es ist alles gesagt.

Antworten