Verfasst: 30.10.2013, 19:38
Ich bin der Ansicht, dass sich die Rechtslage seit dem 01.08.2013 geändert hat, seitdem sollte es keine Nichtversicherten mehr geben (bzw. diese können sich ohne Beitragszahlung rückwirkend bei ihrer alten Kasse versichern) und nur noch in Ausnahmefällen (Stichwort nachgehender Anspruch) Lücken, die einen Kassenwechsel ohne Kündigung bzw. Kündigungsbestätigung ermöglichen. Die Kasse musste auch schon vorher die Vorversicherung prüfen, hatte bei fehlender Mitwirkung allerdings keine Möglichkeit, eine Versicherungspflicht nach 5,1,13 festzustellen. Von daher ist es absolut nichts Ungewöhnliches, wenn die Kasse nach der Vorversicherung fragt. Denn sie muss prüfen, ob eine Versicherung bei ihr überhaupt möglich ist. Hierzu der Hinweis auf § 175 Abs. 2 SGB V:
Oder aber man weigert sich und muss sich dann nicht wundern, wenn der Weg holprig verläuft.
Um das prüfen zu können, ist die Kasse auf die Auskunft angewiesen. Und jetzt hat man zwei Möglichkeiten. Man erteilt die Auskunft, die Kasse stellt die Mitgliedsbescheinigung aus, erfasst die Mitgliedschaft im Computer und alles geht seinen Weg.Die gewählte Krankenkasse hat nach Ausübung des Wahlrechts unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. Hat innerhalb der letzten 18 Monate vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse bestanden, kann die Mitgliedsbescheinigung nur ausgestellt werden, wenn die Kündigungsbestätigung nach Absatz 4 Satz 3 vorgelegt wird. Eine Mitgliedsbescheinigung ist zum Zweck der Vorlage bei der zur Meldung verpflichteten Stelle auch bei Eintritt einer Versicherungspflicht unverzüglich auszustellen.
Oder aber man weigert sich und muss sich dann nicht wundern, wenn der Weg holprig verläuft.
Dazu ist es zu spät. Und wenn die Kasse alle Antworten vorliegen hätte, würde es bestimmt besser laufen.kafisa hat geschrieben: Wenn es nach uns geht wollen wir dort weg und die neue Kasse bekommt von uns alle Antworten.
Na, wenn das mal nicht emotional ist, denn welchen sachlichen Grund gibt es (und gab es damals, als der Antrag ausgefüllt wurde) denn, die Auskunft zu verweigern?kafisa hat geschrieben: Bei dieser jedoch gehen wir kontra. Das sollte euch aber nicht interessieren. Hier geht es nur um sachliches und nicht um emotionales