Seite 2 von 2
Verfasst: 20.10.2013, 17:41
von Bodi
Von mir aus kann jeder seine eigene Definition einer "Bürgerversicherung" haben. Nun aber auch noch eine "unechte Bürgerversicherung" ins Spiel zu bringen, stiftet nur Verwirrung. Ein unechter Diamant ist in Wahrheit kein Diamant, unechtes Geld in Wahrheit kein Geld und eine unechte Bürgerversicherung in Wahrheit keine Bürgerversicherung, sondern hat für Laien allenfalls den Anschein.
Ich kann auch keinen Trend zu einer Bürgerversicherung erkennen. Je nachdem, wie jemand versichert ist, gibt es weiterhin extreme Unterschiede sowohl auf der Beitragsseite als auch auf der Leistungsseite. Durch EU/EWR-Dienstleister als nunmehr weitere legale Alternative wird das Bild im Gegenteil noch bunter.
Verfasst: 20.10.2013, 19:30
von Poet
@Bodi: Unecht oder echt, ist doch auch egal. Der KVProfi hat für meine Begriffe den Gedankengang, der dahinter steckt, sehr gut erklärt und meint doch nur, dass Elemente einer Bürgerversicherung heute schon in D Gang und Gebe sind.
Ich sehe den Trend dahin aber nur im Element der Versicherungspflicht.
Wenn die Experten in der Politik sich nicht einig sind was denn eine Bürgerversicherung ist und welchen Umfang sie haben müsste, dann wird es auch im Forum nicht 100% einheitlich...muss es ja auch nicht.
Verfasst: 20.10.2013, 22:25
von Rossi
Nun ja, ich arbeite mittlerweile in einem Dozentenverband. Wir sind mittlerweile deutschlandweit fast 10 Dozenten, die sich mit dieser Problemtatik beschäftigen und uns untereinander austauschen.
In diesem Dozentenverband sind wir uns einig; Deutschland hat keine Bürgerversicherung. Wir kochen natürlich alle nur unseren Tee mit Wasser und sind nicht allwissend. In diesem Dozentenverband sind Richter von LSG enthalten, die es auch so sehen.
Jetzt kommt die Auffassung des Forums hier. Wir teilen diese Auffassung leider nicht.
Das beste Beipiel sind die Entscheidungen des BSG zum Thema KVB und PostBeaK. Beide Einrichtungen sind eben keine private oder gesetzliche Versicherungen. Diese Einrichtungen sind besondere Sozialeinrichtungen des multifunktionalen Absicherungssytems im Krankheitfall und nicht Bestandteil einer Bürgerversicherung.
Boah; wir hätten ehrlich nicht gedacht, dass diese Klamotte irgendwie andes geshen werden könnte. Aber teilweise ist es so, dass man die Denkweise von anderen nicht überschauen kann. Leider muss man manchmal bei Adam und Eva anfangen.
Verfasst: 21.10.2013, 01:30
von derKVProfi
Das, was Du jetzt hier sagst, versuche ich ja mit dem Begriff "unechte" darzustellen. Es ist zwar im Ansatz (Pflicht zur Versicherung) eine Bürgerversicherung, aber eben nicht bei der Durchlässigkeit!
Und wenn ich Deiner Argumentation folge (PBeaKK/KVB), dann werde ich ja auch zu meinen Lebzeiten keine erleben! PBeaKK und KVB sind nämlich Auslaufmodelle, die langsam biologisch sterben, da sie keine neuen Mitglieder mehr generiere (Ausnahmen bestätigen eine Regel)! Auch die Heilfürsorge ist eine sterbende Form. Die PKV wird auch nicht von heute auf morgen als substitutive Absicherung verschwinden, da zwar der Neuzugang im Sionne des Übertritts enden würde, aber der Besitzstand und die Kindernachversicherung zu einem langsam Ende führen werden.
Verfasst: 21.10.2013, 12:47
von Rossi
Nun ja, man kann immer unterschiedliche Namen und Begriffe nehmen.