@ GKV
Es ist mir zu simpel stets auf die AU Richtlinien zu verweisen, denn genau diese bezeichne ich als gesetzlichen Murks.
Natürlich sind deine Argumente, in Verbindung mit den AUR, nachvollziehbar und vor allem rechtsverbindlich. In der Realität aber, also der Handhabung der AUR, vor allem aber dem offensichtlich notwendigen, eigentlich verpflichtenden Zusammenwirken von Kasse, MDK, behandelnden Arzt, AfA ÄD und Patient, wird die (vermeintliche) Logik der AUR ausgehebelt.
......da Kasse, Agentur für Arbeit, Arzt und MDK sich am Begriff laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien orientieren (müssen).
Und genau da liegt im Ansatz das Problem.
Wo liegen die Ursachen für das heillose Durcheinander und dem Resultat 'Verschiebebahnhof' (der Begriff wird im Übrigen auch von deinen hier tätigen Kollegen - zu recht - verwendet).
Ist es a/ mangelhafte Aufklärung/Unwissenheit ALLER Beteiligten?
b/ ein politisch gewolltes, da Leistungs/Ausgaben minderndes Verwirrspiel?
c/ Unwille der Leistungserbringer zu einer geordneten Kooperation (Kasse/AfA)?
d/ Inkompetenz der Verantwortlichen?
Selbstverständlich hat die Kasse dank Gesetz das Recht und die mir viel zu theoretisch ausgelegte Pflicht auf ihrer Seite, wenn sie dem Versicherten den Gang zur AfA zwecks Abwendung wirtschaftlicher Nachteile in ihrem Schreiben zur Leistungseinstellung anheim stellt. Fakt andererseits ist aber, dass die Kasse aufgrund der praktischen Erfahrungen ebenso selbstverständlich Kenntnis darüber hat, dass die AfA den Leistungsantrag ablehnt. Das als grotesk zu bezeichnen, halte ich für nicht übertrieben, selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der im Zusammenhang stehende Spielraum für die Kassen defacto bei Null liegt. Eine ambivalente, paradoxe Nummer.
Es ist nicht korrekt Hausärzten generell zu unterstellen 'lasch' im Umgang mit AU Bescheinigungen zu sein. Zu einer Grundsatzbeurteilung, ob eine psychische Krankheit vorliegt oder nicht, ist auch ein Hausarzt befähigt. I.d.R. überweist der Hausarzt den Patienten an einen Facharzt, wie auch im vorliegenden Fall. Die Kasse sollte m.E. die Erst-AU Bescheinigung des Hausarztes nicht abwerten und sofort die Richtigkeit, folglich Leistungserbringung grundsätzlich in Frage stellen dürfen. Hier besteht Handlungsbedarf.
Duda geht zur Agentur für Arbeit. Laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ist er/sie arbeitsfähig.
Genau, laut AUR, also eine bis dahin absolut theoretische, weil gesetzlich abgesegnete Annahme, ohne greifbare Substanz! Der Hausarztdiagnose wird nicht getraut, der Patient kurzerhand am Schreibtisch gesundgeschrieben. Verlangt der Gesetzgeber vom Patienten sofort vom Facharzt begutachtet zu werden? Ist es nicht so, dass immer wieder gefordert wird, der Patient möge zunächst zu seinem Hausarzt gehen (anstatt unvermittelt sofort einen Facharzt aufzusuchen)?
Hier sollte die Agentur für Arbeit über die unterschiedliche Einschätzung von Versichertem, Arzt und MDK informiert werden, damit sie einen Erstattungsanspruch bei der Krankenkasse anmelden kann
Sollte, ist das Stichwort. Wenn nicht 'gelogen', also der Widerspruch gegen die Kasse und die tatsächliche AU der AfA nicht verschwiegen wird, gibt es keine Leistung. Wird gelogen, und zwar ausschließlich dafür, damit der Patient seine fortlaufenden Lebenshaltungskosten bezahlen kann, unterstreicht das das Groteske . Die AfA zahlt nicht, folglich gibt es auch keinen Erstattungsanspruch gegen die Kasse. Mit anderen Worten, keiner zahlt.
Was jedoch nicht geht, ist den Antrag nicht anzunehmen
Siehe Praxis. Der Antrag wird nicht angenommen. Punkt.
Zwei Dinge sind sicher.
A/ Es ist so wie es ist (so müsste deine Antwort auf meinen Beitrag sinngemäß lauten)
und
B/ der einzige Verlierer ist der Patient.
Grusss
KKA