Seite 2 von 2
Verfasst: 09.10.2013, 22:54
von JanneXX
.
Also falls die Berufung bei Herrn W. Keller (Richter am Landessozialgericht Mainz) auf dem Tisch landet, sehe ich nicht allzu schwarz für den Kläger:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t7533.html
.
Danke an CiceroOWL!
.
Verfasst: 10.10.2013, 11:23
von JanneXX
.
Präziser: Herr Keller ist Richter und stellvertretender Vorsitzender des einzig zuständigen 5. Krankengeld-Senates beim dortigen LSG:
http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgeri ... 1111111111
Verfasst: 10.10.2013, 22:37
von JanneXX
Noch präziser: Herr Keller ist auch Autor
"Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer
SGG - Sozialgerichtsgesetz"
(Kommentar im beck-shop: Unverzichtbares prozessuales Arbeitsmittel).
Eben abgespickt bei Nachbars ...
Re: Quelle des obigen Urteils
Verfasst: 11.10.2013, 19:48
von Czauderna
Czauderna hat geschrieben:reallyangry hat geschrieben:Hallo,
leider habe ich es vor lauter Freude über dieses Urteil versäumt, in meinem ersten Beitrag auf die Quelle zu verweisen.
Dieses habe ich jetzt nachgeholt, und ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es MachtsSinn war, der dieses Urteil gefunden hat und in das Forum "Sozial-Krankenkasse-Gesundheitsforum gestellt hat.
Vielen Dank an ihn!
Hallo,
sicher, er liest ja fleissig hier mit - da wird ihn dein Dank schon erreichen, aber warum so umständlich, schreibst du nicht mehr in diesem Forum ?.
Ja, wie es zu befürchten war, wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Ich wiederhole mkich da gerne, ich finde dieses Urteil gut und das hat nix mit irgendwelchen Beteuerungen zu tun, denn dieser Begriff "Beteuerung" ist für mich persönlich doch etwas negativ besetzt.
Ansonsten wiederhole ich auch meine Auffassung, dasss bei bei richtigem Zusammenwirklung aller Beteiligten diese "Falle" einfach nicht zuschnappen kann.
Gruss
Czauderna
Hallo, mach ich selten, aber ich muss mich mal selbst zitieren und mein "Gelaber" wiederholen - wenn es Krankenkassen mit der "Kundenbetreuung" wirklich ernst meinen, dann lassen sie ihre MA. so handeln wie ich es beschrieben habe - beim Krankengeldbezug von Arbeitslosen entsprechende Sachaufklärung was den Auszahlschein angeht bzw. den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und die sog. "BSG-Falle" hat keine Chance.
Dass diese, meine Meinung bei bestimmten Lesern dieses Forums nicht gut ankommt kann ich verstehen - so etwas aus dem Munde eine Krankenkassenmitarbeiters - das passt so gar nicht ins "Feindbild".
Es gibt eben seltsame Sachen - genau so seltsam wie die Mutmaßung, dass die deutschen Gerichte immer dann nicht über solche Fälle urteilen können solange sie gegen einen Kläger urteilen - in dem Moment, wie jetzt in Saarbrücken, wo es umgekehrt läuft herrscht wieder eitel Sonnenschein, hoch lebe die deutsche Gerichtsbarkeit - was nicht passt, wird passend gemacht - Hauptsache die
Seiten füllen sich.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.08.2014, 21:32
von reallyangry
Verfasst: 14.08.2014, 22:53
von Czauderna
Hallo,
Ja, die Urteile kenne ich, und ich weiß auch, wo du die her hast.
Ich habe mich nur durch das erste gelesen. In der Tat ist es schon bemerkenswert , in welch deutlicher Form sich das Gericht vom BSG. Zu verschiedenen Sachen äußert. Speziell zu dem verhandelten Fall zu Recht.
Anmerken sollte man aber, dass eine Revision gegen das Urteil auch oder gerade wegen der gegenteiligen Auffassung gegenüber dem BSG. Zugelassen wurde. In meinen Augen ein geschickter Schachzug, das LSG. Rechnet wohl damit, dass eben diese Revision erfolgt und dass sich dann dann das BSG. Mit dieser Kritik an sich selbst geschäftigen muss. Wenn es denn so ist und so kommt, dann muss damit gerechnet werden, dass das BSG. An seiner Rechtsprechung festhält und das Urteil des LSG. Wieder kassiert. Damit wäre der Kampf von, du weißt schon, wen ich meine, ausgefochten. Wenn aber das BSG. Seine Meinung ändert, dann hätte sich alles gelohnt und zumindest in diesem Bereich wäre ein großes Ärgernisse aus dem Weg geräumt.
Allein, mir fehlt etwas der Glaube, liegt wohl an meinem Realitätssinn.
Genau dieser lässt mich auch feststellen, dass es schon aberwitzig ist, dass zu dieser Thematik in einem Forum von den selben Usern zum einen alle Hoffnungen auf die Gerichtsbarkeit gesetzt wird, der wenige Beiträge weiter totale Unfähigkeit, ja sogar Abhängigkeit vorgeworfen wird, also die Richter, die zugunsten des Klägers (Versicherte) entscheiden sind hui und die Richter, die zugunsten der Beklagten (Sozialversicherungsträger) entscheiden sin pfui, sprich unfähig. Eine unwirkliche Diskussion.
Gruss
Czauderna