Seite 2 von 2
Verfasst: 22.09.2013, 16:52
von clematis
wenn man sich freiwillig weiter versichern muss, dann muss man 12 Monate durchgehend Zeiten in der GKV nachweisen können.
Verfasst: 22.09.2013, 19:42
von Czauderna
clematis hat geschrieben:wenn man sich freiwillig weiter versichern muss, dann muss man 12 Monate durchgehend Zeiten in der GKV nachweisen können.
Hallo,
bist du dir da auch wirklich sicher ??.
Na, dann will ich wieder mal ein Beispiel bringen :
Herr Mustermann wird zum 15.8.2013 von seinem Arbeitgeber wegen Beschäftigungsaufgabe bei der Kasse abgemeldet. Die Kasse fragt Herrn Mustermann nun an, was er denn ab 16.8.2013 so macht und ob er eine andere (neue) Krankenversicherung hat. Herr Mustermann antwortet nicht innerhalb der von der Kasse gesetzten Frist von 14 Tagen. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen (01.08.2013) wird Herr Mustermann nun von seiner Kasse ab dem 16.8.2013 zwangsversichert und dies trotz der Tatsache, dass Herr Mustermann erst seit dem 01.04.2013 Mitglied bei der Kasse ist und vorher in der PKV versichert war. So schreibt es das geltende Recht vor, lese ich jedenfalls.
Jetzt kommst du mit deinen 12 Monaten - die passen da aber nicht mehr, deshalb bin ich vorerst der Meinung dass diese Vorversicherungszeit weggefallen ist.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 22.09.2013, 19:53
von derKVProfi
Laien an die Macht - wenn jemand etwas gehört oder gelesen hat, dann ist er EXPERTE! Und annonyme Menschen in Internetforen haften auch ganz bösartig für das, was Sie erzählen und empfehlen!!!!
Verfasst: 22.09.2013, 21:33
von Thomas3
Das ist doch das beste Beispiel: Unterschiedliche Aussagen und Interpretationen der Rechtslage. Es müssten aber präzise, rechtlich hieb- und stichfeste Aussagen möglich sein.
Warum ist das nicht der Fall?
Konkret: Was ist, wenn man von Dezember 2013 bis März 2014 unterhalb der PVG liegt und in die GKV wechselt? Kann man danach drin bleiben oder nicht? Auch wenn das JAEG evtl. in 2014 überschritten wird.
Verfasst: 22.09.2013, 23:51
von derKVProfi
Thomas3 hat geschrieben:Das ist doch das beste Beispiel: Unterschiedliche Aussagen und Interpretationen der Rechtslage. Es müssten aber präzise, rechtlich hieb- und stichfeste Aussagen möglich sein.
Warum ist das nicht der Fall?
Konkret: Was ist, wenn man von Dezember 2013 bis März 2014 unterhalb der PVG liegt und in die GKV wechselt? Kann man danach drin bleiben oder nicht? Auch wenn das JAEG evtl. in 2014 überschritten wird.
Es gibt ersteinmal bei kaum einem Gesetz hieb- und stichfeste Aussagen, sonst brauchte man keine Berufung und kaum eine Revision, keine TRechtsdanwälte und keine Rechtswissenschaft und vor allem keine Kommentare!
Außerdem hat sich jetzt jemand geäußert, dessen Aussagekraft Sie doch gar nicht einschätzen können!
Natürlich kann Ihnen jemand, der sich auskennt helfen - das kostet Geld!
Ihre Frage ist eigentlich ganz leicht zu beantworten, aber dennoch mit Wenn und Aber! Für die Antwort kommt es auch auf die Exaktheit der Frage an!
Sie haben hier wie oft die gleiche Frage gestellt um sich durch ständige Wiederholung in immer neuen Freds selbst ins Knie zu schießen?
Und solange Sie die Frage öffentlich stellen, wird der, der es könnte diese Frage auch nicht öffentlich beantworten! Der, der die exakten Rahmenbedingungen zu Ihrer Frage kennt!