@Sonne04: Hier nochmal das was heinrich schon geschrieben hat...Wenn Du selbständig geblieben wärst, hätte die Kasse Dich ab Einreichen des 2012er STB und dem niedrigen Einkommen für die nächsten 12Monate eingestuft, dann hättest Du bis zum Eingang des 2013er STB in 2014 niedrigere Beiträge gezahlt obwohl das tatsächlich Einkommen dann vielleicht wieder besser gewesen wäre. So funktioniert die Einstufung generell.
Ich wiederhole mich: Ja, ein Steuerbescheid aus 2 Monaten Erwerbstätigkeit reicht für eine zukünftige Einstufung.
krankenkasse
Moderator: Czauderna