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Verfasst: 21.10.2013, 20:32
von perpignon17
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, das was dir die Rentenversicherung geraten hat, das würde ich dir auch raten wenn es denn zur Aufforderung überhaupt kommt. Zu Rentenantragstellung darf dich die Kasse übrigens nicht auffordern sondern nur zur Reha-Massnahme womit wir dann auch schon wieder bei der 10-Wochen-Frist sind.
Czauderna
moin Czauderna,
Ich AU 21.01.13-18.10.13 mit Krankengeldzahlung
arbeitslos ab 28.02.13
Bin neu hier und auch mir wurde ab 18.10.13 trotz AU bis 15.11.13 ab sofort die KG-Zahlung gestrichen.
Sachlage:
Wie Du schon ausführst, darf eine KK einen Kunden nicht auffordern einen Antrag auf EU-Rente zu stellen. Wäre ja ein Zwangausübung gegenüber einem Kunden.Ev.noch mit Streichung von KG-Zahlung drohen.
Bei mir ist aber die KK listiger vorgegangen: Sie hat mich gefragt ob ich nicht ev.EU-Rente beantragen "möchte".Dusseliger Weise und naiv wie ich bin habe ich es auch gemacht, da ich mir an sich sicher war, daß der Antrag Erfolg haben würde.
Also MDK der RK aufgesucht und begutachtet worden.
Am 18.10.13 Verlängerung AU bis 15.11.13 vom Orthopäden erhalten und am selben Tag an KK gefaxt ca.09.30 Uhr.
11.30 Uhr Anruf von KK: Krankengeldzahlung eingestellt ab sofort aufgrund Ausführungen im Gutachten des MDK ´s der RK.
Passus im Gutachten RK spetiell hier: Der Begutachtete ist arbeitsfähig für 6Std./tägl. für sehr leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Im alten Beruf nicht mehr.
Habe natürlich sofort Widerspruch eingelegt und heute die Bescheide der KK die am 19.10.13 im Briefkasten lagen dem Orthopäden zur Ansicht und Stellungnahme überreicht.
Nebenbei begutachtet wurde ich ab 21.01.13 auch vom soz.-med-Dienst der KK, sowie dem ÄD der AfA (hier nach Aktenlage.)
Beide Gutachten waren weit davon entfernt mich arbeitsfähig zu beurteilen. Ich kann nur sagen: Ein Schelm, wer Böses in meinem Fall denkt. Bin natürlich sauer, aber anscheinend ist es wohl zunehmend mehr und mehr der Fall, daß Krankengeldzahlungen mit sofortiger!!! Wirkung eingestellt werden aufgrund von MDK-Gutachten. Jedenfalls ist vermehrt von solchen Fällen auch in anderen Foren zu lesen.
Mal sehen. Habe natürlich trotz AU bis 15.11.13 ALG1 beantragt, bzw mich arbeitslos gemeldet wegen Versicherung. Dieser Antrag wurde kurioserweise auch angenommen.Lt Arzt AU-Lt.MDK nicht!!
Armes Deutschland-lächerlich.
Danke
BTW:gehe am 01.06.2014 vorzeitig in richtig Rente.
Anwartschaften voll erfüllt. Ab 1967 gearbeitet....
Diese können die mir wohl nicht verwehren....???:-))

Verfasst: 22.10.2013, 07:15
von Czauderna
Hallo,
ja, aus Kassensicht (ohne das ich das gutheißen möchte) war das Fallmanagement bei dir teilweise erfolgreich - man hat dich dazu gebracht etwas zu tun, dass man schriftlich von dir nicht hätte verlangen dürfen.
Teilweise aber deshalb weil bei einer Rentengewährung die Kasse auch noch einen Teil des gezahlten Krankengeldes zurückbekommen hätte.
Ja, deine "normale" Rente, die kann die keiner nehmen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.10.2013, 20:01
von perpignon17
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, aus Kassensicht (ohne das ich das gutheißen möchte) war das Fallmanagement bei dir teilweise erfolgreich - man hat dich dazu gebracht etwas zu tun, dass man schriftlich von dir nicht hätte verlangen dürfen.
moin czauderna,
Jo, so sehe ich es auch. Das mit meiner normalen Rente war ein bischen Ironie meinerseits.
Danke.