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Verfasst: 04.09.2013, 14:13
von GerneKrankenVersichert
Der § 188 Abs. 4 SGB V passt hier doch überhaupt nicht, da er nur das Ende einer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft oder Familienversicherung behandelt:
(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Satz 1 gilt nicht für Personen, deren Versicherungspflicht endet, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind oder ein Anspruch auf Leistungen nach § 19 Absatz 2 besteht, sofern im Anschluss daran das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.

Verfasst: 04.09.2013, 14:25
von Poet
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Der § 188 Abs. 4 SGB V passt hier doch überhaupt nicht, da er nur das Ende einer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft oder Familienversicherung behandelt:
@GKV: Satz 1 in Abs. 4 würde schon auch umgedreht passen -> FaMi geht vor Einrichten einer frw. Versicherung, wieso kann die FaMi sie dann nicht auch beenden? :D Genauso wie der 188er ergänzt wurde, könnte man auch den 191 dahingehend ergänzen. Wenn man will... :D Over.

Verfasst: 04.09.2013, 16:10
von GerneKrankenVersichert
"Wünsch dir was" hat aber nichts mit dem Wortlaut der hier maßgebenden Gesetze zu tun. Und der ist für mich eindeutig.

Verfasst: 04.09.2013, 16:20
von Poet
@GKV: Davon waren wir schon weg beim Verweis auf die Satzung der betreffenden Kasse.

Verfasst: 04.09.2013, 18:08
von derKVProfi
Wir könnten ja einmal feststellen, dass durch ständige Verschlimmbesserungen des SGB V der gesamte Gesetzestext mehr RechtsUNischerheit als Rechtssicherheit vermittlet. Es wird Zeit den Müll in den paopierkorb zu werfen und ein neues verständliches und nachvollziehbares Gesetz zu schreiben! Eines das satzungen überflüssig macht und uns also solche Diskussionen hier ersprat!

Satzungen und SGB V in den Müll - einmal bitte neu in verständlich und übersichtlich!

Verfasst: 04.09.2013, 18:14
von broemmel
Naja. Der Herr Bahr hat in seiner Amtszeit noch nichts gerissen und wird das wohl auch in Zukunft nicht hinbekommen.

Was soll man da erwarten....

Der Spruch von Rossi "Alles wird jetzt gut..." den konnte man nicht glauben. Dieses Gesetz hat nur eins verhindert, grössere Nachzahlungen. Die Beiträge müssen nun zeitnaher und monatlich gezahlt werden.

Einen Gewinn für die Personengruppen kann ich nicht feststellen. Eher durch den Erlass ein Gefühl der ungerechten Behandlung bei den Personen die sich brav gemeldet haben und Beiträge gezahlt haben.

Verfasst: 04.09.2013, 20:27
von Rossi
Nun ja, mit "Alles wird jetzt gut", warum nicht.

Der versicherungsrechtliche Status ist zeitnah zu klären. Jenes ist doch schon mal etwas oder!?

Verfasst: 04.09.2013, 20:58
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Nun ja, mit "Alles wird jetzt gut", warum nicht.

Der versicherungsrechtliche Status ist zeitnah zu klären. Jenes ist doch schon mal etwas oder!?
Hallo Rossi,
Richtig, es wird keine neuen Unversicherten mehr geben, wer keine anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist, der muss Zahlen, ist aber auch versichert. Soweit, so gut, aber dann ist es nicht anders wie früher.
Wenn kein Geld kommt, wird die Leistung eingeschränkt und die Schulden laufen auf, zwar künftig nur mit 1% Säumniszuschlägen, aber es läppert sich zusammen und wie es künftig mit Erlass aussieht, das wissen bisher nur die Götter.
Gruss
Guenter

Verfasst: 04.09.2013, 20:59
von broemmel
Deine Pappenheimer landen aber immer noch bei Dir.

Dann sind die Rückstände vielleicht nicht so hoch, aber Geld haben sie immer noch nicht.

Verfasst: 04.09.2013, 21:42
von Rossi
Nun ja, sicherlich landen einige Kunden bei mir.

Aber die Kunden sind dann immerhin versichert. Was will ich also mehr. Ferner kann es keine Fristversäumnisse (3 Monate für die freiw. Kv) für unsere SGB XII-Kunden mehr geben. Was will ich immer noch mehr?!

Hinsichtlich evtl. Beitragsrückstände oder gar Säumniszuschläge mache ich mir auch keinen Kopp. Wenn die Kunden nur 0,01 Cent SGB XII-Leistungen erhalten, dann bekommen die Kunden selbst bei 35.000,00 € Beitragsrückständen sofort wieder die vollen Leistungen. Das Ruhen endet nämlich. Was will ich immer noch mehr?

Alles wird gut, zumindest für viele Sozialhilfeträger in Deutschland, die dann ggf. keine Nachragshaushalte mehr schreiben müssen, weil irgendwelche Fristen verstrichen wurden. Die Solidargemeinschaft steht aus wesentlich breiteren Schultern als einige kleine Städte.