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Verfasst: 05.09.2013, 08:51
von Pippilotta
Ach ja. Noch mal was am Rande:
Unsere Sachbearbeiterin sagte meinem mann mei seinem letzten "Beratungsgespräch", dass sie bis zum 13.09. im Urlaub sei. - Wir haben dann gestern nach ihrer Stellvertretung gefragt - und erhielten die antwort, dass wir sie auch selbst sprechen könnten.
Was ich nun von dieser Sache halten soll, weiß ich auch nicht. Sie war jedenfalls sehr erstaunt, als wir dort auftauchten!
Re: Hallo ihr - noch ein paar Fragen!
Verfasst: 05.09.2013, 12:25
von broemmel
Pippilotta hat geschrieben:Erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Der Facharzt meines Mannes wird auf alle Fälle Widerspruch einlegen - wenn er das nicht schon getan hat! Gestern hatte die Krankenkasse aber noch nichts vorliegen .....
Nun meine Frage:
Mein Mann ist ja noch bis 19.09. durch seinen Arzt krank geschrieben. Die Krankischreibung erfolgte nicht durch den hausarzt, sondern durch den Facharzt.
Der MDK hat ihn aber ab 5.9. wieder gesund geschrieben.
Die Schule beginnt wieder am 11.9. Ab da müsste mein Mann wieder zur Arbeit gehen.
Ist es rechtlich vertretbar, wenn er - notfalls ohne Krankengeldbezug - bis 19.09. zu hause bleibt, Oder muss er am 11.9. auf der Arbeit erscheinen?
Kennt sich von euch jemand aus?
Viele liebe Grüße
Pippilotta
Was ist er denn nun? krank oder nicht krank?
Wenn er arbeiten geht ist er arbeitsfähig und im Widerspruchsverfahren wird dann nur noch über den Zeitraum 05.09. - 10.09. entschieden.
Wenn die Schule am 11.09 beginnt, ist die Zeit vorher ohne Anwesenheitspflicht? Oder mit Anwesenheitspflicht in der Schule?
Verfasst: 05.09.2013, 13:00
von Pippilotta
Genau das ist ja meine Frage ..... gilt er nun als krank oder nicht?
Laut Facharzt soll er auf gar keinen Fall zur Arbeit gehen, weil dies die Symptome verschlimmern würde. Deswegen ist er ja noch bis 19.09. krank geschrieben.
Anwesenheitspflicht bis zum 11. haben wir keine.
Aber der MDK sagt ja, dass er gesund ist ..... Wer hat nun rechtß - Nach wessen Urteil muss er sich richten?
Verfasst: 05.09.2013, 16:43
von KKA
Wennn dein Mann bis zum 19.9.13 krankgeschrieben ist und seinen AG entsprechend informiert hat ('Gelber Schein'), muss er nicht am Arbeitsplatz erscheinen, unabhängig davon, was der MDK befunden hat.
Gruss
KKA
Verfasst: 05.09.2013, 17:01
von broemmel
Ich würde mal ein wenig Schwung in die Sache bringen.
Geh zur Kasse, fordere Akteneinsicht und lass Dir das Gutachten des MDK kopieren.
Auf die Aussage eines Arztes das auf jeden Fall Widerspruch eingelegt wird würde ich mich nach meinen Erfahrungen nicht unbedingt darauf verlassen. Vereinbare einen Termin beim Arzt, leg ihm das Gutachten vor und frage wann Du seinen Widerspruch abholen kannst damit Du ihn selbst an die Kasse schicken kannst.
So bist Du sicher das es zeitnah erledigt wird und Du bist sicher DAS es erledigt ist.
Gib den Widerspruch persönlich bei der Kasse ab, erkläre schriftlich das Du für eine persönliche Beguachtung jederzeit zur Verfügung stehst.
Und dann heisst es erst einmal warten. Die Kasse zahlt nur bis zum 05.09. Krankengeld. Erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens kommt die Entscheidung zahlen/nichtzahlen.
Verfasst: 05.09.2013, 17:44
von Pippilotta
Der Arzt hat den Bericht bereits an den MDK abgeschickt. Kopie geht an uns. Damit gehen wir am Montag zum Anwalt und dann sehen wir weiter ..... Inzwischen wurde meinem Mann - natürlich auch aufgrund der Aktenlage - auch noch die Psychotherapie gestrichen .... Toll.
Also mich macht diese Gesundheitskasse langsam krank!
Gruß
Pippilotta
Verfasst: 05.09.2013, 18:19
von Carola
Lass mal raten, Ne AOK. bzw die AOK-NW ?
Vorreiter in den Sachen...
lg
Verfasst: 05.09.2013, 18:22
von Poet
Pippilotta hat geschrieben:
Also mich macht diese Gesundheitskasse langsam krank!
Pippilotta
@Pippilotta: Und das darf auf keinen Fall eintreten! Wehrt Euch so wie bereits beschrieben.
*Daumendrücken*
Verfasst: 05.09.2013, 20:47
von Pippilotta
Bayern! - Da gehen die Uhren sowieso manchmal ganz anders .....
Verfasst: 05.09.2013, 21:01
von Poet
@Pippilotta: Ach, die wieder...nicht das erste Mal. Leider.
Verfasst: 05.09.2013, 21:15
von broemmel
Frag bitte beim Arzt nach.
Der Widerspruch vom Arzt muss zur Kasse. Lass Dir den Widerspruch geben und schick den zur Kasse.
Sollte ja kein Problem sein wenn der Arzt den schon geschrieben hat. Ich bin bei solchen Aussagen immer misstrauisch. Leider aus Erfahrung
Verfasst: 05.09.2013, 21:19
von vlac
Hallo,
ein kleiner Einwurf: Die andere Sache ist natürlich die Ablehnung der Psychotherapie. Hier wäre es günstig, wenn Du mehr darüber schreiben könntest, was genau passiert ist.
Verfasst: 05.09.2013, 21:36
von broemmel
vlac hat geschrieben:Hallo,
ein kleiner Einwurf: Die andere Sache ist natürlich die Ablehnung der Psychotherapie. Hier wäre es günstig, wenn Du mehr darüber schreiben könntest, was genau passiert ist.
Stimmt. Das MDK Gutachten hat damit eigentlich nichts zu tun.
Was für eine Psychotherapie war es denn? Eine bei einem Vertrags Therapeuten? Oder hat der privat abgerechnet?