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Verfasst: 26.08.2013, 16:14
von CiceroOWL
Meine Rede..

Verfasst: 27.08.2013, 10:45
von Palinka
Vielen Dank !!!

Verfasst: 27.08.2013, 13:47
von Bodi
Sobald die GKV aber nach dem Einkommen zur Berechnung des Beitrages im Rahmen der freiwilligen Mitgliedschaft fragt, muss er allerdings reagieren, sonst wird er zum Höchstsatz (ca. 700 EUR monatlich inkl. PV) eingestuft.

Verfasst: 27.08.2013, 15:39
von Palinka
Und wenn er kein Einkommen hat ???

Verfasst: 27.08.2013, 16:43
von derKVProfi
Palinka hat geschrieben:Und wenn er kein Einkommen hat ???
Ist doch alles gesagt?

Außerdem steht es im Schriftverkehr, wenn man ihn führt!

Man wendet sich einfach an die GKV indem man einen Brief schreibt und ihn als Einwurf-Einschreiben oder per Fax mit der Bitte um Bestätigung des Einganges per Fax absendet!

Dann wartet man auf die Antwort und legt entsprechende Nachweise vor!

Wer versicherungsfrei ist, also das Gegenteil von versicherungspflichtig (s.a. SGB V § 5, 6, 9, 10), zahlt aus seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mindestens aus ... (s.a. Forum) und ggf. auch aus etwas weniger (s.a. Forum) oder in bestimmten Fällen aus noch weniger (s.a. Forum)!

Das kann man hier natürlich diskutieren, aber ich hätte dann gerne auch mal eine finale und abschließende Fallbeschreibung und nicht die ständige Wiederholung der Ursuppen-Fragen und ständig neue Ergänzungen und Einscvhränkungen, die alle schon beantwortet sind! Das ist hier doch kein Beschäftigungsprogramm!

Die zuständige GKV steht ihnen zu den üblichen Öffnungszeiten detailliert und individuell bezogen auf den Einzelfall zur Verfügung!

Verfasst: 27.08.2013, 18:02
von Czauderna
Hallo Thorulf,
jetzt sei mal nicht so streng - natürlich wiederholen sich hier bestimmte Fragen immer und immer wieder, aber dafür ist doch auch solch ein Forum da. Was glaubst du, wie oft wir alle hier schon solche Fragen beantwortet haben und Du weißt doch, es gibt keine dummen Fragen sondern nur dumme Antworten - sei also nachsichtig.
Gruss
Guenter

Verfasst: 27.08.2013, 18:12
von derKVProfi
Ich bin nachsichtig - ich versuche es!

Verfasst: 27.08.2013, 18:32
von Bodi
So abwegig fand ich die Frage auch nicht. Wenn er kein Einkommen hat, wird der Mindestsatz von ca. 150 EUR pro Monat fällig. Wie er das Geld aufbringt, ist sein Problem bzw. wenn er nicht zahlen kann, wird es auch zu einem Problem der Kasse. Denn kündigen darf sie die Mitgliedschaft bei Rückständen nicht, allerdings wird sie ggf. Vollstreckungsversuche einleiten und die Leistungen auf eine Notversorgung begrenzen.

Die 150 EUR monatlich wären mit einem kleinen Midi-Job (mehr als 450 EUR Gehalt) vermeidbar.

Verfasst: 28.08.2013, 00:26
von derKVProfi
Bodi hat geschrieben:So abwegig fand ich die Frage auch nicht. Wenn er kein Einkommen hat, wird der Mindestsatz von ca. 150 EUR pro Monat fällig. Wie er das Geld aufbringt, ist sein Problem bzw. wenn er nicht zahlen kann, ...
.. sollte er Sozialleistungen beantragen: SGB II oder XII! Die Frage ist absurd und hört sich an wie: ich habe Geld, will es aber nicht hergeben!

Verfasst: 28.08.2013, 10:57
von Palinka
Sorry - ich wollte keine absurden Fragen stellen. Grundsätzlich ist alles beantwortet und dafür danke ich Euch herzlich !