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Verfasst: 23.08.2013, 20:35
von Carola
Dann bleibt dir leider bis zur klärung ob du EM-Rente bekommst nur Harz4.
Deine EM-Rente wenn sie zu wenig zum leben ist wird aufgestock, abhängig ob du Rente auf Zeit z.b für 3 Jahre, oder auf dauer bekommst, sind verschiedene Ämter für dich zuständig wo du die Aufstockung beantragen musst.
Aber erstmal abwarten ob und wenn und wie lange du EM-Rente bekommst.
Hast ja noch einige Zeit im Krankengeldbezug vor dir wenn du nicht gesund wirst.
Denke du hast erstmal ganz andere Baustellen.
lg
Verfasst: 23.08.2013, 20:43
von BillBixby
Du meinst sicher Hartz IV und nicht Harz? Bekomme kein ALG 2 oder Hartz, da meine Frau "zu viel" Einkommen hat. Ganz beschissene Lage....aber hab ja noch Zeit bis Ende 2014..
Verfasst: 23.08.2013, 20:57
von Carola
Wenn deine Frau zuviel verdient musst du dir auch keine gedanken machen das ein Amt deine EM-Rente aufstockt.
Und ja, mir ist ein t durchgerutscht.
Verfasst: 23.08.2013, 21:00
von BillBixby
Verdienen kann man nicht sagen, sie ist pensionierte Beamte und bekommt Pension. 55 Euro zu viei, damit ich ALG 2 bekommen könnte. Reicht aber niemals zum Leben, da ich ja nicht mal sozialversichert wäre! Als Beamtin kann ich nicht fam.-versichert sein bei ihr...das kommt/käme auch noch auf mich zu....ich glaube, Suizid wäre eine Alternative oder?
Verfasst: 23.08.2013, 21:40
von Carola
Oder Wohngeld
Verfasst: 23.08.2013, 21:41
von BillBixby
Keine Chance! Einkommen zu hoch dafür....
Verfasst: 24.08.2013, 16:46
von reallyangry
Hallo,
ich mische mich mal ein.
Auch wenn es den §145 gibt, heißt das nicht automatisch, dass die AFA den anwendet, wenn es zur Aussteuerung kommt. Der ärztliche Dienst der AFA entscheidet, ob dieser § auch zutrifft.
Wenn nicht, dann erhält man ALG wie ein Arbeitsloser, d.h., man muss sich u.U. sogar bewerben, auch wenn man in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.
Im übrigen ist ein REHA Antrag nicht automatisch ein Rentenantrag. Notfalls vergißt die Abteilung Rehabilitation den an die Abteilung Rente weiterzuleiten, wenn man AU und leistungsgemindert entlassen wird.
In Deutschland gilt: Keiner will zahlen, weder die Krankenkasse, noch das Arbeitsamt, noch die Rentenversicherung, noch die BG (falls die zuständig ist).
BillBixby, falls du mehr Infos brauchst, wie du dich am besten absichern solltest, kann ich dir nur raten, mal im Krank-ohne-Rente Forum vorbei zu schauen, bevor du irgentwelche Fehler machst, püber die du dich am Ende nur ärgerst und einer Linderung der Krankheit entgegen wirken.
LG
ReallyAngry
Verfasst: 24.08.2013, 16:50
von BillBixby
Wenn man ausgesteuert ist und nach wie vor krank ist und ggf. ALG I bekommt: warum soll man sich bewerben? Man ist krank! Da ist doch das Bewerben grober Unfug oder?
Mit dem anderen Forum schaue ich mal beimGelegenheit, danke.
Verfasst: 24.08.2013, 21:39
von reallyangry
Hallo,
nenn es wie du willst...mir ist es so passiert.
ALG I auf grund der Nahtlosigkeit ist abgelehnt worden. Der Amtsarzt hat behauptet, ich würde innerhalb der nächsten 6 Monate gesunden (nach Aktenlage).
Ich bin seit Aug 2011 durchgehend AU geschrieben. Wenn ich die AU beim AA abgeben würde, würde mir ALG I gestrichen, da ich wegen Krankheit kein "Restleistungsvermögen" hätte - sprich mich nicht bewerben kann.
Ich muss demnächst zum AA und meine getätigten Bewerbungen vorlegen (=keine). Wenn die Sachbearbeterin will, könnte sie mir (theoretisch angeblich) das ALG streichen.
Soll sie. Ob ich mir noch ein, zwei Klagen mehr aufhalse ist mir relativ wurscht!
LG
Verfasst: 24.08.2013, 23:49
von KKA
reallyangry hat geschrieben:Hallo,
nenn es wie du willst...mir ist es so passiert.
ALG I auf grund der Nahtlosigkeit ist abgelehnt worden. Der Amtsarzt hat behauptet, ich würde innerhalb der nächsten 6 Monate gesunden (nach Aktenlage).
Ich bin seit Aug 2011 durchgehend AU geschrieben. Wenn ich die AU beim AA abgeben würde, würde mir ALG I gestrichen, da ich wegen Krankheit kein "Restleistungsvermögen" hätte - sprich mich nicht bewerben kann.
Ich muss demnächst zum AA und meine getätigten Bewerbungen vorlegen (=keine). Wenn die Sachbearbeterin will, könnte sie mir (theoretisch angeblich) das ALG streichen.
Soll sie. Ob ich mir noch ein, zwei Klagen mehr aufhalse ist mir relativ wurscht!
LG
Bescheidene Frage: Wovon lebst du?
Gruss
KKA
Verfasst: 25.08.2013, 06:56
von BillBixby
Von Krankengeld
Verfasst: 25.08.2013, 21:25
von hedi
hallo Billbixby,
ich glaube, die Frage von KKA war an Reallyangry gerichtet!
Gruß Hedi
Verfasst: 25.08.2013, 21:26
von BillBixby
Ach so.....sorry
Verfasst: 26.08.2013, 03:36
von reallyangry
Hallo Billibixby,
macht doch nix, dass du geantwortet hast. Das ist dein thread, und darum habe ich KKA per PN geantwortet.
Falls es trotzdem von Interesse ist...
Ich lebe noch....von ALGI, bis November. Danach gibt's nüscht mehr, da ich Mieteinnahmen habe, die aber nicht einmal meine laufenden Kosten des Eigentumsbesitzes decken (Kredit, Steuern, Versicherungen).
Also kommt dann der soziale Abstieg, ein Zelt habe ich schon.
Und selbst wenn ich EM Rente erhalte, reicht es nicht.
LG
ReallyAngry
Verfasst: 26.08.2013, 06:25
von BillBixby
Das ist bitter! Genau davor habe ich auch Angst! Abervder Staat kann dich doch nicht alleine lassen! Den Ausländern wird alles in den A....geschiben und wir Einheimischen müssen zusehen.....
Wenn man da keine Angst bekommt...