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Verfasst: 19.08.2013, 22:52
von hedi
Hallo,
also auf aufschiebende Wirkung des Widerspruch würde ich mich aus heutiger Sicht nicht unbedingt verlassen. Habe ich auch seinerzeit versucht sowie noch eine Eingabe beim Bundesversicherungsamt gemacht, weil die KK nicht weiterzahlte. Auch das Sozialgericht macht da nix. Ich war 4 Mon. ohne Geld.
Das BVA hatte nach 1 Jahr noch keine Klärung der Sachlage mit der KK
erwirkt.
Hat mich sehr viel Ärger und Nerven gekostet. Nachdem ich KK gewechselt und den ganzen Scheiss hinter mir gelassen habe,
geht es mir viel besser!
Gruß Hedi
Verfasst: 19.08.2013, 23:49
von Nighteagle
Und würdest Du uns verraten, zu welcher KK Du seinerzeit gewechselt bist?
Mein erwähnter 'Fall' ist bei der TKK.
Und - sind Deine Erfahrungen bei Deiner neuen KK besser?
Verfasst: 20.08.2013, 07:50
von broemmel
Nighteagle hat geschrieben:Und würdest Du uns verraten, zu welcher KK Du seinerzeit gewechselt bist?
Mein erwähnter 'Fall' ist bei der
TKK.
Und - sind Deine Erfahrungen bei Deiner neuen KK besser?
Man sollte besser genau sein. Der erwähnte Fall ist wohl doch nicht bei der TK angesiedelt.
Hallo Leute.
Ich brauche auch eure Hilfe.
Ich bin seit November 2012 wegen Bandscheibenproblemen Krank geschrieben.
Im Mai 2013 hab ich auf EIGENINITIATIVE eine Ambulante Reha gemacht wo es dann wieder schlimmer wurde und ich Arbeitsunfähig entlassen wurde. Ich bin von meinem Hausarzt noch bis zum 31.08.2013 Krank geschrieben. Heute erhielt ich dann ein Einschreiben von der AOK Rheinland/Hamburg, das der medizinische Dienst zu dem Ergebnis kommt, das ich ab 12.08.2013 wieder Arbeitsfähig sei obwohl ich noch NIE beim MDK war. Der MDK hat bei mir wohl nach Aktenlage entschieden. Leider hat mein Arzt jetzt Urlaub sodass ich nicht mit Ihm darüber reden kann.
Könnt ihr mir bitte Raten was ich jetzt machen soll!!!
Danke für eure Hilfe.
Gruß TONI
Eine Fusion zwischen der AOK Rheinland und der TK wäre wohl inzwischen bekannt geworden
Beim Wechsel vom elo forum hierhin ist die Kasse wohl mutiert.
Darf ich mal fragen in welcher Eigenschaft Du unterwegs bist?
Krankengeld
Verfasst: 20.08.2013, 10:50
von Gast
Vielen Dank für die Antworten.
Was heißt aufschiebende Wirkung?
Heute kam nun der Bescheid der Krankenkasse. Habe vorerst Widerspruch ohne Begründung eingelegt.
Das Gutachten des MDK habe ich angefordert.
Was ich sehr besorgniserregend fand, nachdem die Krankmeldung abgegeben wurde, vergehen nicht mal 48 Stunden und man bekommt das Ende der Krankengeldzahlung vorerst telefonisch danach kurzes Anschreiben
und jetzt der Bescheid. Sie haben genau die Zeit ausgenutzt, wo mein Facharzt sich im Urlaub befindet.
Ich frage mich schon, wer mehr krank ist ich oder das System!
Verfasst: 20.08.2013, 11:36
von broemmel
Moin,
bei den Hinweisen über die angebliche aufschiebende Wirkung halte ich mich raus.
Widerspruch läuft, Akteneinsicht ist auch am laufen. Jetzt muss Dein Arzt halt noch einen Widerspruch gegen das MDK Gutachten schreiben.
Mehr kann man im Moment nicht machen. Aber nur nebenbei. Glaubst Du wirklich das die Kasse bei Deinem Arzt nachgefragt hat wann er Urlaub macht, um extra in dieser Zeit ein MDK Gutachten in Auftrag zu geben?
Oder ist es eher so das das MDK Gutachten in jedem Fall erstellt wurde und Dein Arzt grad in dieser Zeit Urlaub hat?
Re: Krankengeld
Verfasst: 20.08.2013, 11:55
von Nighteagle
Monika07 hat geschrieben:(...)
Was heißt aufschiebende Wirkung? (...)
Siehe meinen ersten Beitrag:
"... bitte unbedingt in Deinem Widerspruchsschreiben deutlich machen, dass ein Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet - das bedeutet: Die KK muss Dir so lange Krankengeld zahlen, bis der Widerspruch beschieden ist."
Gruß Nighteagle
Verfasst: 20.08.2013, 12:10
von Nighteagle
broemmel hat geschrieben:(...)
Man sollte besser genau sein. Der erwähnte Fall ist wohl doch nicht bei der TK angesiedelt. (...)
Damit hatte ich einen Fall aus meinem Umfeld gemeint.
(...) Darf ich mal fragen in welcher Eigenschaft Du unterwegs bist?
Ja, darfst Du.
Ein guter Freund steckt seit Juli 2013 in der gleichen Misere. Willkürliche Einstellung der Krankengeldzahlung nach Aktenlage, ohne Anhörung oder Vorankündigung - TKK.
Mir wurde von anderer Seite dann empfohlen, mich hier im Forum mal schlau zu lesen. Der Betroffene ist z.Z. aufgrund seines Krankheitsbildes nur bedingt i.d. Lage, dies selbst zu tun.
Ich lese also schon geraume Zeit mit.
Gruß von Nighteagle
Verfasst: 20.08.2013, 12:20
von broemmel
Ich bin ja ein neugieriges Kerlchen.
Die TK hat geschrieben das der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat? Fehler macht ja jeder mal, aber das würde mich dann doch wundern.
Verfasst: 20.08.2013, 12:51
von Nighteagle
broemmel hat geschrieben:Ich bin ja ein neugieriges Kerlchen.
Die TK hat geschrieben das der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat? Fehler macht ja jeder mal, aber das würde mich dann doch wundern.
So ganz verstehe ich Deine Frage nicht
.
An welcher Stelle habe ich gesagt, dass die TKK geschrieben habe, dass ein Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet?
Ich hatte lediglich einen Hinweis auf die Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes gegeben, in denen von der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches die Rede ist.
Verfasst: 20.08.2013, 16:35
von Poet
@Nighteagle & broemmel: Ist doch auch egal wann das wo geschrieben wurde...die beiden zitierten Schreiben des BVA interessieren die hier genannte regionale Kasse nicht. Das kann Nighteagle ggf. nicht wissen (BVA = nur zuständig für bundesunmittelbare Kassen).
Zurück zu Monika:
@Monika: Du könntest neben dem bereits gesagten noch schriftlich darauf drängen, dass Du Dich persönlich beim MdK vorstellst und der ganzen Sache Nachdruck verleihen.
Verfasst: 20.08.2013, 17:27
von Krankenkassenfee
Hallo,
also ich finde, dass man sich hier ganz schön weit aus dem Fenster lehnt - von wegen willkürlicher Einstellung des Krankengeldes.
Wir kennen hier nicht die Unterlagen, aufgrund derer der MDK diese Entscheidung getroffen hat. Und wer weiß, vielleicht hat der Doc auf der Arztanfrage auch angegeben: arbeitsfähig ab Ende August?!
Und klar kann man das mit der aufschiebenden Wirkung versuchen. Aber ich räume dem ganz, ganz geringe Chancen ein.
LG, Fee
Wobei ich immer noch gerne wüßte, ob der Job ungekündigt ist...
Verfasst: 20.08.2013, 18:06
von Gast
an Krankenkassenfee:
mein Arbeitsverhältnis wurde nicht gekündigt
an den Empfänger der internen Nachricht:
ich werde mich zur Krankenkasse nicht äußern!
An Poet:
was heißt BVA nur zuständig für bundesunmittelbare Kassen,
bitte Beispiele, danke
danke mit der Tipp-persönliche Begutachtung-
Verfasst: 20.08.2013, 19:08
von Gast
an Nighteagle,
beide Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes sind gleich.
(12.11.2010
Bitte das Schreiben von 2012 noch einstellen,
danke
Verfasst: 20.08.2013, 19:56
von Poet
@Monika: Das soll bedeuten, dass die Landesaufsicht - also das Sozialministerium des jew. Bundeslandes - für die Regionalkassen wie AOK'n zuständig ist und Schreiben des BVA mehr informativen Charakter als rechtliche Wirkung für diese Kassen haben. Grds. gehen die BVA-Schreiben trotzdem auch z.K. an die Sozialministerien.
Verfasst: 20.08.2013, 21:42
von Nighteagle
Monika07 hat geschrieben:an Nighteagle,
beide Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes sind gleich.
(12.11.2010
Bitte das Schreiben von 2012 noch einstellen,
danke
Oh, sorry, gut dass Du nachfragst!
Voilà:
http://www.bundesversicherungsamt.de/fi ... iben61.pdf
Gruß von Nighteagle