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Verfasst: 21.02.2014, 23:11
von keinhirnhase
Erstmal Danke für deine Antwort!

Hierzu habe ich noch folgedens gefunden, was meiner Meinung nach logisch klingt:

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Gemäß dieser Definition würden chronische Krankheiten nicht unter Versicherungsschutz stehen. Da aber die Nichtbehandlung chronischer Krankheiten zu einer akuten Verschlechterung führen würden, wäre der Defintion spätestens dann genüge geleistet.
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In meinem Fall wäre dies ja folgendermaßen, eine nichtbehandlung der chronischen Darmerkrankung führt zwangsläufig zu einem "akuten" Schub.
Dieser wiederrum würde dann, kostspielig behandelt werden müssen.

Schlimm finde ich eigentlich, daß keiner so wirklich weiss, wie diese Definition auszulegen ist und nur noch Gefühl agiert.

Verfasst: 21.02.2014, 23:34
von Czauderna
Hallo,
Nach dieser Logik müssten dann alle profilaktischen Maßnahmen bezahlt werden weil ohne sie ja eine akute Situation eintreten könnte ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.03.2014, 00:46
von keinhirnhase
Hallo Czauderna,

ja tatsächlich, und so ist es auch.
Hab jetzt endlich ne präzisere Info der Krankenkasse bekommen.

Bei ruhendem Versicherungsschutz werden Behandlungen und Verschreibungen chronischer Erkrankungen übernommen, deren Verlauf sich ohne Behandlug verschlechtern würde.

In meinen Augen macht das auch Sinn.
Wo wäre der Vorteil, wenn ich aufgrund von Nichtbehandlung dann in einen akuten Krankheitsverlauf falle, welchen die Kasse dann aufgrund der "akuten" Situation zahlen würde.

Verfasst: 03.03.2014, 04:49
von Czauderna
Hallo,
Na, wenn Du das von deiner Kasse so erfahren konntest, dann ist ja alles soweit klar und du bekommst trotz deiner Schulden deine Medikamente bezahlt. Warum wusste das dein Arzt nicht ?. Dass ich das nicht so drauf hatte, ich gelobe Besserung, liegt daran, dass mir das in der Praxis so noch nicht untergekommen ist. Ich guck jetzt noch mal nach und liefere die
Gesetzliche Grundlage nach, wenn du sie ohnehin nicht schon von deiner Kasse hast.
Gruss
Czauderna