Verfasst: 21.02.2014, 23:11
Erstmal Danke für deine Antwort!
Hierzu habe ich noch folgedens gefunden, was meiner Meinung nach logisch klingt:
+++++
Gemäß dieser Definition würden chronische Krankheiten nicht unter Versicherungsschutz stehen. Da aber die Nichtbehandlung chronischer Krankheiten zu einer akuten Verschlechterung führen würden, wäre der Defintion spätestens dann genüge geleistet.
+++++
In meinem Fall wäre dies ja folgendermaßen, eine nichtbehandlung der chronischen Darmerkrankung führt zwangsläufig zu einem "akuten" Schub.
Dieser wiederrum würde dann, kostspielig behandelt werden müssen.
Schlimm finde ich eigentlich, daß keiner so wirklich weiss, wie diese Definition auszulegen ist und nur noch Gefühl agiert.
Hierzu habe ich noch folgedens gefunden, was meiner Meinung nach logisch klingt:
+++++
Gemäß dieser Definition würden chronische Krankheiten nicht unter Versicherungsschutz stehen. Da aber die Nichtbehandlung chronischer Krankheiten zu einer akuten Verschlechterung führen würden, wäre der Defintion spätestens dann genüge geleistet.
+++++
In meinem Fall wäre dies ja folgendermaßen, eine nichtbehandlung der chronischen Darmerkrankung führt zwangsläufig zu einem "akuten" Schub.
Dieser wiederrum würde dann, kostspielig behandelt werden müssen.
Schlimm finde ich eigentlich, daß keiner so wirklich weiss, wie diese Definition auszulegen ist und nur noch Gefühl agiert.