Die geforderte Vorversicherungszeit muss innerhalb der letzten 5 Jahre zurückgelegt worden sein.
Wenn Du bereits seit 5 Jahren und 6 Monaten nicht in der GKV gewesen bist kannst Du allein aus diesem Grund nicht die Vorversicherungszeit erfüllen.
Rueckkehr aus dem Ausland- Gesetzliche Krankenversicherung
Moderator: Czauderna