Rueckkehr aus dem Ausland- Gesetzliche Krankenversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.08.2013, 16:34

Die geforderte Vorversicherungszeit muss innerhalb der letzten 5 Jahre zurückgelegt worden sein.

Wenn Du bereits seit 5 Jahren und 6 Monaten nicht in der GKV gewesen bist kannst Du allein aus diesem Grund nicht die Vorversicherungszeit erfüllen.

RicaM
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Beitrag von RicaM » 21.08.2013, 17:04

Danke Broemmel

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