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Verfasst: 07.08.2013, 19:06
von vlac
Hallo,

um Dir eine bessere Einschätzung geben zu können: Um was für eine Forderung handelt es sich denn?

Verfasst: 08.08.2013, 04:30
von citydax
Forderung aus Warenlieferung

Verfasst: 08.08.2013, 14:43
von citydax
nochmals zu meiner Frage nach den Alternativen:

Nach meinen Informationen endet die freiwillige Mitgliedschaft
• mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,

• mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden,

• durch fristgerechte Kündigung

Welche dieser Alternativen käme denn für mich infrage und würde ich danach per Gesetz Pflichtmitglied?

Verfasst: 08.08.2013, 14:44
von broemmel
Es kommt keine Alternative zum Tragen.

§ 5 Abs. 13 SGB V

Verfasst: 08.08.2013, 19:58
von Swantje B.
citydax hat geschrieben:nochmals zu meiner Frage nach den Alternativen:

Nach meinen Informationen endet die freiwillige Mitgliedschaft
• mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
richtig
citydax hat geschrieben: • mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden,
Wo hast du denn das ausgegraben? Das galt nur bis 31.03.2007.
citydax hat geschrieben: • durch fristgerechte Kündigung
nur wenn eine Anschlussversicherung nachgewiesen wird.
citydax hat geschrieben: Welche dieser Alternativen käme denn für mich infrage und würde ich danach per Gesetz Pflichtmitglied?
Keine. Ohne Versicherungspflicht wirst du kein Pflichtmitglied.

Verfasst: 08.08.2013, 20:07
von Czauderna
Hallo,
sieht nicht so gut aus mit den Alternativen -jedenfalls innerhalb der GKV.
Jetzt fehlt nur noch der KVProfi , oder hatten wir den schon in einem anderen Thread ?
Gruss
Czauderna