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Verfasst: 28.08.2013, 12:13
von Czauderna
BillBixby hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
grundsätzlich sind die 10,00 € während der Reha zu zahlen und wenn die Kasse der Reha-Träger ist besteht auch während der Reha Anspruch auf Krankengeld - also benötigt man auch einen entsprechenden Auszahlschein.
Gruss
Czauderna
Füllt dann der Rehabetreiber den AZ aus oder wie läuft das ab?
Aber wenn die RV der Träger ist, Übergangsgeld? Was ist das und wie hoch?
Hallo,
ja, macht die Reha-Einrichtung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.08.2013, 12:22
von BillBixby
Habe ich dann weniger als das KG? Da mache ich doch Miese, wenn die RV der Träger ist! Und zwar 50 Euro sind es weniger!

Verfasst: 28.08.2013, 15:08
von Czauderna
BillBixby hat geschrieben:Habe ich dann weniger als das KG? Da mache ich doch Miese, wenn die RV der Träger ist! Und zwar 50 Euro sind es weniger!
Hallo,
50,00 € weniger ?? - für welchen Zeitraum - wenn es so ist, dann ist es so - die Berechnungsgrundlagen für das Übergangsgeld wurden dir schon beschrieben und deine Krankengeldmitteilung hast du schon erhalten ?.
Aber auch beim Krankengeld machst du "miese", denn davon gehen in der Regel auch noch Beiträge ab, wenn du nicht Krankengeld in Höhe des ALG-1 erhälst.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.08.2013, 15:11
von BillBixby
Ich erhalte KG nach Berechnung meines Gehalts und nicht in Höhe von ALG I. Die 50 Euro wären monatlich weniger und das ist schon viel finde ich!

Verfasst: 28.08.2013, 15:26
von GerneKrankenVersichert
50,-- € weniger im Monat im Gegenzug zu einem Monat Essen, Strom und Warmwasser? Unter diesem Gesichtspunkt würde ich jederzeit die Reha wählen.

Verfasst: 28.08.2013, 16:19
von broemmel
Angenommen die RV soll einen Monat Übergangsgeld zahlen, angenommen der Unterschiedsbetrag würde 50 € im Monat betragen.

Das wäre ein Krankengeld von monatlich 156 €, also 5,20 € pro Tag.

In der Relation ist der Unterschiedsbetrag natürlich beträchtlich.

Also da würde ich die Zahlen wohl doch noch mal prüfen.