Hallo,BillBixby hat geschrieben:Füllt dann der Rehabetreiber den AZ aus oder wie läuft das ab?Czauderna hat geschrieben:Hallo,
grundsätzlich sind die 10,00 € während der Reha zu zahlen und wenn die Kasse der Reha-Träger ist besteht auch während der Reha Anspruch auf Krankengeld - also benötigt man auch einen entsprechenden Auszahlschein.
Gruss
Czauderna
Aber wenn die RV der Träger ist, Übergangsgeld? Was ist das und wie hoch?
ja, macht die Reha-Einrichtung.
Gruss
Czauderna