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Verfasst: 07.09.2013, 15:16
von Thomas3
Unter folgendem Link werden schon die Werte für 2014 angegeben. Sind die schon offiziell ?
beitragsbemessungsgrenze-aktuell.de/
Verfasst: 07.09.2013, 16:39
von KKA
NEIN. 'Voraussichtlich' ist hier das Stichwort!!!
Woher kommt die insistierende Ungeduld?
Gruss
KKA
Verfasst: 13.09.2013, 10:40
von Thomas3
Was genau soll / wird der Spibu bis 15.9. beraten / verabschieden?
Liegen schon Ergebnisse / Tendenzen vor ?
Gibt es schon verlässliche Zahlen bezüglich BBG / PVG 2014 ?
Verfasst: 15.09.2013, 12:16
von Thomas3
Stichtag 15.9. Gibt es schon Veröffentlichungen dazu, wie sich der SpiBu geäußert hat?
Verfasst: 15.09.2013, 14:53
von CiceroOWL
öhm nö bisher nicht
Verfasst: 15.09.2013, 23:06
von Poet
@Thomas: Kann aber nicht mehr lange dauern - war ja auf der Tagesordnung...
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... ng_neu.pdf
Verfasst: 21.09.2013, 15:37
von Thomas3
Ist die Stellungnahme des Spitzenverbandes der Krankenversicherungen bereits veröffentlicht worden? Liegen schon Infomationen diesbezüglich vor?
Verfasst: 21.09.2013, 17:04
von derKVProfi
Stellungnahme zu welchem Punkt?
Hier geht es um JAEG und da gibt der SpiBu keine Stellungnahme ab!
Eine Stellungnahme gibt es aber entsprechend dem Gesetz zu den Beitragsschulden und den Nachzahlung für Nicht-Versicherte. Das ist aber gar nicht Ihr Thema, Thomas, oder?
Verfasst: 24.09.2013, 04:54
von derKVProfi
Dementsprechend soll die Beitragsbemessungs-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit wie in den beiden Vorjahren (VersicherungsJournal 7.9.2012, 9.9.2011) um jährlich 1.350 Euro steigen. Damit liegt die Grenze ab 1. Januar 2014 bei 48.600 Euro. Pro Monat gesehen erhöht sich die Beitragsbemessungs-Grenze um 112,50 Euro auf 4.050 Euro.
Die allgemeine Versicherungspflicht-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt nach den vorläufigen Werten um die gleichen Beträge an wie bei der Beitragsbemessungs-Grenze und liegt bei 53.550 im Jahr beziehungsweise 4.462,50 Euro im Monat.
Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung soll den Angaben zufolge von 610,32 Euro auf 627,75 Euro steigen. Dadurch wächst der Höchstbeitrag für Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch von 313,65 auf 322,88 Euro auf 332,10 Euro an, was bei einem Anteil von 8,2 Prozent einem Mehrbeitrag von 9,22 Euro im Monat beziehungsweise 110,64 Euro im Jahr entspricht.
Der Höchstbeitrag für Arbeitgeber (7,3 Prozent Anteil) erhöht sich um 8,21 Euro auf 295,65 Euro. Aufs Jahr gesehen entspricht das einer Verteuerung von 98,52 Euro.
Quelle Versicherungsjournal
Verfasst: 24.09.2013, 13:49
von Bodi
Wie ich bereits schrieb, war es bei der Lohnentwicklung doch klar, dass die JAEG und die BBG deutlich erhöht werden. Es handelt sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Automatismus.
Verfasst: 25.09.2013, 05:35
von derKVProfi
Bodi hat geschrieben:Wie ich bereits schrieb, war es bei der Lohnentwicklung doch klar, dass die JAEG und die BBG deutlich erhöht werden. Es handelt sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Automatismus.
Hat irgendwer irgendwann etwas anderes behauptet?
Ach ja - es ist KEIN Mechjanismus - das Kabinett entscheidet ganz alleine!
Verfasst: 25.09.2013, 09:05
von Thomas3
Sind die Werte für 2014 offiziell veröffentlicht ?
Verfasst: 25.09.2013, 10:18
von Bodi
derKVProfi hat geschrieben:Bodi hat geschrieben:Wie ich bereits schrieb, war es bei der Lohnentwicklung doch klar, dass die JAEG und die BBG deutlich erhöht werden. Es handelt sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Automatismus.
Hat irgendwer irgendwann etwas anderes behauptet?
derKVProfi hat geschrieben:Es gibt bisher nur Aussagen bei Versicherungsvermittlern, dass die BBG/JAEG 2014 gleich bleiben soll!
Das Ganze gibt es eigentlich nicht offiziell!
beitragsbemessungsgrenze-aktuell.dewäre eine Seite, wo man diese Aussage findet!
Es gibt aber entsprechende Aussagen, die aber unter dem Vorbehalt der Wahl stehen!
derKVProfi hat geschrieben:
Ach ja - es ist KEIN Mechjanismus - das Kabinett entscheidet ganz alleine!
Die jährliche Änderung der JAEG ist genau vorgeschrieben (§ 6 Abs. 6 und 7 SGB V i.V.m. § 68 Abs. 2 SGB VI).
Entscheidungsspielraum hat das Kabinett nicht.
Verfasst: 25.09.2013, 19:44
von Thomas3
Sind die Beitragssätze für 2014 jetzt schon offiziell veröffentlicht ?
Verfasst: 25.09.2013, 22:55
von Poet
@Thomas3: Nein, nur die (vorläufigen) Bemessungsgrenzen.