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Verfasst: 28.07.2013, 13:32
von GerneKrankenVersichert
CiceroOWL hat geschrieben:
Ende MG Nachweis KV Schutz in England + Abmeldebescheinung durch das Einwohnermeldeamt = NLA nach § 19 SGB V that it.
Sorry, verstehe ich nicht.
Verfasst: 28.07.2013, 13:35
von CiceroOWL
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:CiceroOWL hat geschrieben:
Ende MG Nachweis KV Schutz in England + Abmeldebescheinung durch das Einwohnermeldeamt = NLA nach § 19 SGB V that it.
Sorry, verstehe ich nicht.
Na ist doch ganz einfach, er muss nur nachweisen das er jetzt in England sit seit Mitt Mai 2013 und das die Krankenhausrechnung von der IKKzutragen ist. Das wäre z.B die normale Vorgehensweise zur Klärung der Versicherugnsverhältnisse im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 > Keine Buchung ohne Beleg. Ergo schickt er die Rechnung an die IKK Nachweis mit A1 und ggf mit dem Hinweis an die IKK das Sie doch bitte sichmit dem örtlichen Einwohnermaleamt in Verbindung zu setzen hat zu wann denn der Umzug stattfand. Das sollte eigentlich der normale Usus sein so allmählich
Verfasst: 28.07.2013, 13:39
von GerneKrankenVersichert
CiceroOWL hat geschrieben:
Na ist doch ganz einfach, er muss nur nachweisen das er jetzt in England sit seit Mitt Mai 2013 udn das die Krankenhausrechnung von der IKKzutragen ist. Das wäre z.B die normale Vorgehensweise zur Klärung der Versicherugnsverhältnisse im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 > Keine Buchung ohne Beleg.
Eigentlich müsste das doch schon im Vorfeld, als die Mitgliedschaft beendet wurde, geklärt worden sein. Und wenn nicht, kann die IKK sich die Unterlagen anfordern. Aber das ändert doch nichts am nachgehenden Leistungsanspruch.
Verfasst: 28.07.2013, 13:41
von CiceroOWL
Wann endet die Mitgliedschaft bei Arbeitnehmern kraft Gesetzes? Mit der Abmeldung durch den AG, korrekt? Und denn hat der hat 6 Wochen Zeit zu melden. Eine Vorababmeldug ist nur proforma. Der rest ergibt sich wenn der Arbeitgeber denn korrekt abgemeldet hat.
Verfasst: 28.07.2013, 13:45
von mistermarc
Heisse Debate!
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Also, mein letzter Arbeitstag in der Firma war am 15.04.2013. Urlaubsanspruch hatte ich nicht mehr.
Ich werde die Rechnung jetzt einfach an die IKK schicken.
Dummerweise war ich in dieser Zeit auch noch beim Zahnarzt. Da war einiges zu machen und ich hatte zwei Behandlugen. Eine am 10.05.2013 und eine am 20.05.2013. Die zweite Behandlung habe ich gleich bar bezahlt (in dem Wissen das die Schonfrist jetzt abgelaufen ist).
Jetzt kommt warhscheinlich die erste Rechung vom Zahnarzt auch bald hereingeflattert.
Ist halt schade, das mir am Telefon so unzureichend Auskunft gegeben wurde. Dann hätte ich mich und meine Familie lieber noch für einen Monat freiwillig bei meiner gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert.
So muss ich jetzt einfach abwarten.
Verfasst: 28.07.2013, 13:48
von GerneKrankenVersichert
mistermarc hat geschrieben:
Dummerweise war ich in dieser Zeit auch noch beim Zahnarzt. Da war einiges zu machen und ich hatte zwei Behandlugen. Eine am 10.05.2013 und eine am 20.05.2013. Die zweite Behandlung habe ich gleich bar bezahlt (in dem Wissen das die Schonfrist jetzt abgelaufen ist).
Du warst also am 20.05.13 noch in D und nicht in GB? DAS ändert alles. Bisher ging ich von den von dir genannten 2 - 3 Wochen bis zum Umzug aus.
Verfasst: 28.07.2013, 13:52
von CiceroOWL
aha, das heißt denn also, 15.04.2013 Abmeldung > eintrudeln der Meldung am 25.05.2013. Umzug nach England zum 01.06.2013 Ende Anspruch NLA am 15.05.2013. Freiwillige Krankenversicherung 15.04.2013 - 31.05.2013. Frist bis zur möglichkeit frewillige KV bei Bekannt werden 25.05.2013 - 30.07.2013, Frist versäumnis zur klärung WV durch die KK. Heißt denn also du kannst dich denn Rückwirkend noch nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 / freiwillige Versicherung versichern. Macht denn 228 €. Da würde ich doch denn mal die IKK anfaxen, die Mitgleidschaft wurde doch den von dir auch gekündigt? Ich bin davon ausgegangen das hier kein NLA zustande gekommen ist. Kannst denn übrigens auch die Zahnarztkosten geltend machen sparst also Geld.
Verfasst: 28.07.2013, 14:29
von mistermarc
CicerOwl.
vielen Dank fuer die Antwort.
Ich war in der Zeit vom 15.04.2013-30.06.2013 noch viermal in Deutschland (Wohnungsaufgabe, Behoerdengaenge und
Zahnarzt und habe mich und meine Familie am 30.06.2013 bei der Gemeinde abgemeldet.
Sehe ich das richtig:
Ich kann mich fuer die Zeit vom 15.04.2013-31.05.2013 freiwillig rueckwirkend nachversichern?
Die Zahnarztkosten die ich bis jetzt bar bezahlt habe belaufen sich auf €1,150 + €750.00 fuer den Krankenhausaufenthalt meines Sohnes.
Das heisst fuer €228 (fuer meine ganze Familie (5 Personen) kann ich potentiell €1900.00 zurueckfordern?
Das klingt zu gut um wahr zu sein?
Wen dem aber so ist - muss ich die freiwillige Versicherung bis zum 30.07.2013 (sprich uebermorgen) abgeschlossen haben?
In dem Wissen das €1,9000 schon angefallen sind?
Und kann ich mir da eine Versicherung aussuchen oder mache ich das ueber meine jetztige gesetzliche?
Wenn das so geht ware das natuerlich fantastisch!!!
Noch zusaetzlich: Ich habe bei der IKK damals nicht persoenlich angerufen und gekuendigt. Ich bin davon ausgegangen das dieses automatisch mit der Beendigung meines Arbeitsverhaeltnis geschehen ist. Den einzigen Telefonkontakt den ich gehabt war bezueglich der Nachversicherung.Habe ich diesbezueglich was falsch gemacht?
Nochmals vielen Dank.
Vielen Dank nochmal fuer die Zeit zum Antworten.
Verfasst: 28.07.2013, 14:34
von CiceroOWL
Abmeldung in Deutschland zum 30.06.2013 heißt denn auch Versicherung bis zum 30.06.2013 > § 30 SGB I. Wenn du denn deine Mitgleidschaft zum 30.06 auch gekündigt hast heißt das denn Beiträge vom 15.04 - 30.06.2013. = 380 €. Und alle Leistungen die zu Lasten der GKV gehen müßten denn meiner Meinung nach erstattet werden. die Mitgliedschaft bleibt bei der IKK bestehen, da ja unmittelbar danch dem Ende der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer die freiwillige Versicherung zustande kommen muss. FAX den ganzen ... mit Abmeldebescheinugn an die zuständige IKK und freiwilligen Antrag usw. Mit hinweis auf § 13 - 15 sGB I und der fehlenden Beratung.
Taja jetzt wird noch lustig, wen dunämlichnicht gekündigt hast , mußt du jetzt kündigen oder auf die Umwandluch auf § 5 aBs. 1 Nr. 13 dringen da du ja ab dem 01.07.2013 durch den NHS in england krankenversichert bist.
Das ist allerings nur meine Meinung, es gibt hier einige fackundige Kollegen die mehr Ahnung haben.
Verfasst: 28.07.2013, 14:40
von mistermarc
Ok!
Und die freiwillige Krankenversicherung regel ich ueber die IKK? Das heisst ich rufe dort morgen frueh gleich an und versuche mich fuer den Zeitraum vom 15.04.2013 - 30.06.2013 freiwillig nachzuversichern?
Verfasst: 28.07.2013, 14:44
von CiceroOWL
mistermarc hat geschrieben:Ok!
Und die freiwillige Krankenversicherung regel ich ueber die IKK? Das heisst ich rufe dort morgen frueh gleich an und versuche mich fuer den Zeitraum vom 15.04.2013 - 30.06.2013 freiwillig nachzuversichern?
Am besten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13. Denn sonst müßtest du jetzt kündigen, So wie du geschreiben hast hast du deine Mitgliedschaft ja nicht gekündigt. Wennman jetzt dei Frist auf den 25.07.2013 setzt. Am besten per Fax und in Schriftform und per Email in doppelter Ausfertigung. Keine telefonischen Absprachen, nur die Schriftform zählt.
Verfasst: 28.07.2013, 14:47
von mistermarc
Alles klar!
Das war sehr hilfreich!!!
Nochmals vielen Dank!!!!
Verfasst: 28.07.2013, 14:50
von CiceroOWL
Anträge gibt es auf der Homepage denke ich. runterladen ausfüllen abschicken Ich nehme gern einen Scotch wenn ichin London bin
Verfasst: 28.07.2013, 14:53
von mistermarc
Werde ich tun und Bericht erstatten was am Ende gelaufen ist!
Verfasst: 28.07.2013, 14:54
von CiceroOWL
good luck