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Verfasst: 22.08.2013, 17:41
von Paule0815
[quote="derKVProfi"]Wenn zwei Personen einen Kommentrar schreiben, dann ist es durchaus möglich, dass sie etwas unterschiedliches Aussagen. Leistungsentscheidungen treffen ja auch Mitarbeiter der Krankenkassen und eben nicht NUR der MDK!
Deswegen sind die Quotend es MDK ja auch gar nicht aussagefähig, weil se sich nur auf die vom MDK bearbeiteten Fälle beziehen und nicht auf alle Fälle![/quote]
Das ist so auch nicht richtig. Im 5. Sozialgesetzbuch § 275 werden die Aufgaben des MDK geregelt. Eine Leistungsentscheidung kann und wird aber immer nur von der Kranken- oder Pflegekasse getroffen.
Auch beziehen sich die Ergebnisse des UPD nur auf die dort gemeldeten bzw. bearbeiteten Fälle. Realistisch betrachtet dürfte die Zahl der Betroffenen erheblich höher sein.
lt. Umfrage nutzen 75 Prozent der aller Deutschen das Internet. Bei den über 65 jährigen sind es aber nur noch 33 Prozent.
Verfasst: 22.08.2013, 20:42
von Czauderna
Hallo,
Die diskutierten Zahlen Summen vom MDK. Und ergeben sich aus seinen eigenen Zahlen. Ich wiederhole es gerne noch einmal, wenn es Zunahmen von Ablehnungen gibt dann ergeben die sich doch aufgrund der entsprechenden MDK-Gutachten - welche Kasse entscheidet gegen ein MDK-Gutachten ???
Unbekannt ist die Zahl der Fälle, die direkt von der Kasse abgelehnt wurden und ohne Widerspruch blieben. Darüber kann nur spekuliert werden, mehr nicht. Bleiben die Fälle übrig, die auch nach Widerspruch abgelehnt wurden, ohne MDK.
Und zuletzt, die Fälle, die vor Gericht gingen, ohne MDK, und trotzdem abgelehnt blieben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 22.08.2013, 21:46
von Poet
Paule0815 hat geschrieben:
Ein kleiner Auszug des CRPD verdeutlicht meine Kritik an den mangelhaften Leistungen für behinderte Menschen. Was primär verordnet wird bzw. werden darf entscheiden bei uns die Bürokraten – nach Kassenlage! Sie sollten aber das gesamte Dokument lesen.
Artikel 25
b) bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen;
c) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten;
@Paule0815: Und wo verstoßen denn die Kassen nun konkret gegen den Artikel 25?
P.S.: Was verordnet werden darf entscheiden keine Bürokraten sondern der gemeinsame Bundesausschuss in dem deutlich mehr Mediziner sitzen als "Bürokraten."
Bitte lesen:
http://www.g-ba.de/institution/struktur/mitglieder/
Verfasst: 22.08.2013, 22:06
von Paule0815
Poet hat geschrieben:Paule0815 hat geschrieben:
Ein kleiner Auszug des CRPD verdeutlicht meine Kritik an den mangelhaften Leistungen für behinderte Menschen. Was primär verordnet wird bzw. werden darf entscheiden bei uns die Bürokraten – nach Kassenlage! Sie sollten aber das gesamte Dokument lesen.
Artikel 25
b) bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen;
c) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten;
@Paule0815: Und wo verstoßen denn die Kassen nun konkret gegen den Artikel 25?
P.S.: Was verordnet werden darf entscheiden keine Bürokraten sondern der gemeinsame Bundesausschuss in dem deutlich mehr Mediziner sitzen als "Bürokraten."
Bitte lesen:
http://www.g-ba.de/institution/struktur/mitglieder/
Auch das ist falsch. Sie sollten es besser wissen. Der GBA hat die Aufgabe, Richtlinien zu formulieren. Über die beantragte Leistung entscheidet definitiv die Kranken – oder Pflegekasse.
Verfasst: 22.08.2013, 22:22
von Poet
@Paule0815: Sicher, nur war das nicht Deine Aussage sondern die hier:
"Was primär verordnet wird bzw. werden darf entscheiden bei uns die Bürokraten – nach Kassenlage!"
Darauf bezog sich meine Aussage und sie ist richtig, genauso wie vorstehend gesagtes auch wenn es vielleicht Paule0815 nicht gefällt...
Im Übrigen stützen sich die Kassen auch bei der Genehmigung/Kostenübernahme/Ablehnung auf die Richtlinien des GBA. Aber dies nur am Rande.
Verfasst: 23.08.2013, 07:48
von GerneKrankenVersichert
Paule0815 hat geschrieben:
Auch das ist falsch. Sie sollten es besser wissen. Der GBA hat die Aufgabe, Richtlinien zu formulieren. Über die beantragte Leistung entscheidet definitiv die Kranken – oder Pflegekasse.
Natürlich entscheidet die Kranken- oder Pflegekasse - auf der Basis dieser Richtlinien. Ich habe den Eindruck, dass es dir lieber wäre, die Kasse würde sich nur dann an die Richtlinien halten, wenn eine Leistung bewilligt werden kann, ansonsten soll sie sich einfach über die Beurteilung der Ärzte hinwegsetzen. Das wäre in meinen Augen Willkür.