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Verfasst: 27.06.2013, 07:52
von GerneKrankenVersichert
Ich sehe das genauso: Das Gutachten ist extrem widersprüchlich. Wichtig ist jetzt vor allen Dingen, dass der Arzt - bevorzugt der Facharzt - ein Zweitgutachten verlangt.

§ 7 Abs. 2 AU-RL

Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich. Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen.

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-633 ... -06-21.pdf

Verfasst: 27.06.2013, 09:16
von Poet
KKA hat geschrieben:Ferner sind mir schwere körperliche Arbeit und Arbeiten mit psychischer Belastung (!) nicht zuzumuten.
Nach meiner Auffassung ist dieses Gutachten widersprüchlich.
@KKA: Das ist insofern schon widersprüchlich, weil es die "psychisch nicht belastende Tätigkeit" gar nicht gibt, im Gegensatz zur physischen Belastung. Man müsste die mal fragen, ob sie einen Tipp haben, welche Tätigkeit das denn dann sein soll. Wäre ja auch wichtig zu wissen für Dich, weil da müsstest Du Dich ja dann glatt bewerben.

Selbst ein Mitarbeiter am Fließband hat psychische Belastung (Druck, Ängste, Zwänge...).