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Hinzugetretene Erkrankung

Verfasst: 20.07.2013, 09:16
von Jan
Hallo, melde mich nach langen Wochen zurück.

Leider hat sich der SB auf mein Schreiben hin noch immer nicht zum Ergebnis der Anhörung geäußert. Ich habe vor ca. 6 Wochen ein Schreiben erhalten, dass mein Einwand zu der Anhörung eingegangen ist, und sich die KK bei mir melden wird. Tja, vor 6 Wochen. Da die "falsch berechnete" Blockfrist nun irgendwann endet, bin ich unschlüssig, ob ich noch zuwarten , oder mich von mir aus (telefonisch oder schriftlich) dort melden sollte.

Wobei da sofort, auf Grund meiner bisherigen KK-Erfahrungen, der Begriff "schlafende Hunde wecken" als Bild erscheint.

Müsste sich die KK denn wegen der Antwort auf die Anhörung und dem endgültigen Bescheid wegen der Blockfristen schriftlich oder sonstwie bei mir melden?

Bin ratlos..., hat jemand einen Tipp ? Grüße Jan

Verfasst: 20.07.2013, 17:24
von zangengeburt
Hallo Jan,

ich habe hier zwei Links ich habe sie im Internet gerade gefunden, vielleicht können sie dir helfen.

Hab grad gesehen das ein Link schon doppelt ist.

Ich hoffe man darf Links anbringen. Ich habe hier genug Links gesehen. Aber wen nicht erlaubt dann Sorry und löschen.

geldtipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/krankenversicherung/kurze-zwischenzeitliche-arbeitsfaehigkeit-kann-neuen-anspruch-auf-78wochen-krankengeld-bringen

openjur.de/u/593127.print

Jetzt weiß ich nicht ob du nach dem Krankengeld noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wenn ja dann musst du dich beim Arbeitsamt melden. Auch wenn du einen Widerspruch gestellt hast.

Gruß zangengeburt..

Hinzugetretene Erkrankung

Verfasst: 20.07.2013, 19:17
von Jan
Hallo,

einen Widerspruch habe ich nicht geschrieben, lediglich eine Antwort auf die Anhörung, bei der mir die "falsche" Berechnung der Blockfrist geschickt wurde, mit dem Hinweis, dass ich, wenn ich nicht einverstanden wäre, mich melden solle.

Die Blockfristen wurden von der KK fälschlicherweise auf Grund der alten Erkrankung festgelegt. Die war aber schon 08/2012 beendet. Seither auch keine AU. Die neue Erkrankung habe ich seit 04/13 und sie ist eine komplett andere Krankheit.

Der SB hat das aber nicht beachtet und hat einfach die alte Blockfrist wieder aufgenommen. Bis ICH gemerkt habe, woran es hakt hat es einige Zeit gedauert; (was ich gemerkt habe, war, dass er und ich offensichtlich total aneinander vorbeigeredet haben bezügl. der neuen Erkrankung, aber er hatte sich von Anfang an daran festgefressen. dass ich wieder die alte Erkrankung habe, ich weiß bis jetzt noch nicht wie er darauf kam)
Als ich dann seinen "Denkfehler" begriffen und ihn während eines Telefongesprächs direkt darauf angesprochen habe, meinte er nach kurzem Verstummen: ja da müsse er sich jetzt noch mal informieren bei einem Gutachter? Arzt?

- und das ist inzwischen ca. 7 Wochen her.

Und ich warte und weiß nicht was ich machen kann/soll.

Grüße Jan

Verfasst: 20.07.2013, 20:01
von zangengeburt
Grüß dich,

also Vertrauen ist gut Kontrolle besser.

Deine SB scheint dich zu vertrösten.

Also auf was wartest du? Beschwerde bei ihren Vorgesetzten am besten machst du das per Email, das klapp viel besser.

Wo hin mit der Email?

geht auf die Homepage deiner KK und suche in den Kontakten nach Beschwerden.

Wenn du dann diese Dienstleistung gefunden hast, schreibst du nur " Ich möchte ein persönliches Gespräch"

Du kannst dich darauf verlassen das du in ein paar Tagen eine Antwort und einen Termin bekommst.

Glaub mir. Dann kannst du dort dein Problem lösen.
Nimm dir eine Copy deiner Krankmeldung mit.

Bleib ruhig und sachlich.

Das geht am schnellsten und du hast den richtigen Ansprechpartner.

Hinzugetretene Erkrankung

Verfasst: 20.07.2013, 20:18
von Jan
hallo Zangengeburt,

danke für deine Antwort. Mein SB mich vertrösten, jaa, sieht ganz so aus.

Ich nehme an, dass ich nicht drum herum komme, selbst wieder aktiv zu werden. Bin bloß im Moment, und noch länger, durch die Krankheit ziemlich eingeschränkt in meiner Leistung (mild ausgedrückt).

Ich hatte auch wirklich nicht gedacht, dass die KK bei einer doch relativ schweren Krankheit mit einer langwierigen Behandlungsdauer plötzlich solche Schwierigkeiten konstruiert. Ich nehme jeden Tag bis zu 10 verschiedene Medikamente und bin wirklich körperlich ziemlich angeschlagen. Und das ganze wird noch mind. 1-2 Jahre so weitergehen müssen.

Ich muss also irgendwie langfristig planen und hätte eigentlich wegen der neuen Erkrankung auch eine ganz neue Blockfrist, die mich evtl. über die schlimmste Zeit gebracht hätte, so hoffte ich...

Dein Beitrag hat mir nur bestätigt, was ich schon ahnte. Ich muss mich aufraffen und das Ganze am besten schriftlich.

Viele Grüße und danke, Jan

Verfasst: 20.07.2013, 20:57
von zangengeburt
Ich wünsche dir das du deine Krankheit bald überstehst.

Ich kenne das auch, mein Mann hatte Sarkoidose Stadium II
Mit Kortison wurde sie geheilt. Oder zum Stillstand gebracht.

Wenn ich sowas wie dein Problem höre dann regt mich das auf.
Ich würde mich trotzdem Beschweren, also nochmals bei der Beschwerde Stelle.

Meistens wird das vom Chef persönlich behandelt.

Und was hast du zum Verlieren?

Mit telefonieren erreicht man so gut wie nichts.
Bei einer Beschwerde an der Richtigen Stelle kommt schnell Bewegung in deinen Fall.

Gruß zangengeburt

Interpretation der Kasse richtig?

Verfasst: 31.07.2013, 18:19
von Jan
Jetzt habe ich es schwarz auf weiß, meine Krankheiten sind die gleichen.

Sind sie natürlich nicht, aber immerhin weiß ich jetzt, wie die KK argumentiert. Ich habe eine Vorerkrankung, wegen der ich aber nicht in Behandlung bin. Die KK meint nun aber, hat man es einmal hat man es immer.

Ich bin aber nicht in Behandlung deswegen und ich bin natürlich auch nicht deswegen arbeitsunfähig. Die "alte" Diagnose taucht aktuell nirgendwo in Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit auf, außer der Tatsache, dass ich die Erkrankung halt lebenslang mit mir rumschleppe. Ist bei einem Diabetiker ja z.B. auch so, deshalb kann er aber trotzdem berufstätig sein.

Die KK versucht nun mich über diese Schiene aus dem KG zu drängen, habe ich heute im Gespräch festgestellt.

Sie meinen nämlich auch wenn nur theoretisch Behandlungsbedarf bestünde oder irgendwann einmal wieder bestehen könne, würde die Erkrankung automatisch wieder aufleben, d.h. ich bekäme im Prinzip nie mehr Krankengeld, da diese Krankheit halt da ist.

Ich bin schlichtweg entsetzt, wie die Argumentation der KK inzwischen gedehnt wird, nur um jemand das KG streichen zu können.

Weiß jemand Rat?

Können sie es sich so einfach machen?[/u][/b] Gruß Jan

Verfasst: 31.07.2013, 19:07
von Czauderna
Hallo,
können Sie natürlich nicht - die Bestimmungen sagen ganz klar aus, es muss Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung bestanden haben oder bestehen - die Argumentation deiner Kasse findet keinerlei Rechtsgrundlage.
Widerspruch einlegen und sofort eine klage fähigen Bescheid fordern,
d.h. dort müssen auch neben der Begründung die passenden Rechtsgrundlagen zu lesen sein und wenn du dann noch dazu vermerkst, dass du dir externen Rat geholt hast und man dir dazu geraten hat den Rechtsweg zu beschreiten, dann sollte die Kasse in sich gehen und ihre Entscheidung überdenken bzw. zurücknehmen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.07.2013, 19:18
von Carola
Selbe hier..
Habe 2 Arbeitskollegen die nach Aussteuerung einmal 4 Jahre und einmal 2 Jahre ohne ein Tag krank gearbeitet haben.
Beide wurden nach 6 Wochen Krank das Krankengeld verweigert, mit Aussage sie sind Chronisch Krank und könnten nie gesund gewesen sein um
erneuten Anspruch auf Krankengeld zu haben.
Krankenkasse ist die AOK Nord-West.
Geht seit 3 Monaten nun seinen Gerichtlichen Gang, beide sind wieder am Arbeiten, aber es fehlen insgesammt bei den beiden 9 Wochen Krankengeld die nicht gezahlt wurden, LFZ vom AG wurde gezahlt.
lg

Verfasst: 31.07.2013, 19:39
von Jan
Hallo Czauderna,

danke für die Antwort, so würde ich das auch sehen. Angeblich hat sogar der Medizinische Dienst das so bestätigt?? Krank geschrieben bin ich für die "Neue". Reicht denn ein möglicher Behandlungsbedarf für eine Vorerkrankung aus, um sie wieder ins Leben zu rufen, wenn man deswegen gar nicht krank geschrieben ist? Denn so wird ja argumentiert...

Inzwischen weiß ich, dass die KK wohl übersehen hat, dass die alte Diagnose im wahrsten Sinne schon einige Jahre alt ist und für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit keinerlei Rolle spielt, wie unterstellt wird.

Rätsel über Rätsel. Denn: Mir selbst liegt der Krankenhausbericht vor auf den sich die KK bezieht, von der alten Krankheit ist mit keinem Wort die Rede weil: 1. keine medizinische Relevanz im Zusammenhang mit der Neuerkrankung, 2. die alte Erkrankung bedingt keine Arbeitsunfähigkeit, 3. medizinisch ganz unterschiedliche Fachrichtungen und nie und nimmer die gleiche Krankheit (und da irre ich mich auch nicht). So gleich wie Ohrenschmerzen und gebrochener Arm.

Man kann ja nicht argumentieren, dass jemand mit z.B. Bluthochdruck jetzt immer behandlungsbedürftig ist und gleichzeitig dauerhaft potentiell arbeitsunfähig, nur weil er evtl. in der Einstellungsphase tatsächlich einmal vorübegehend arbeitsunfähig gewesen ist und nun lebenslang Blutdrucksenker nehmen muss.

Ich werde also Widerspruch einlegen, am besten wohl Akteneinsicht erbitten und mir vom Facharzt bestätigen lassen, dass die neue mit der alten Krankheit in keinem medizinischen Zusammenhang steht. Und natürlich, dass die Alterkrankung keine Arbeitsunfähigkeit verursacht.

Soweit richtig?

Man, bin ich froh, dass ich hier schreiben kann. Manchmal kommt man allein wirklich nicht weiter.

Danke nochmals und Grüße, Jan

@ Carola

Verfasst: 31.07.2013, 19:44
von Jan
Hallo Carola,

ja, das klingt ähnlich, vielleicht ist das eine Lücke, die die KKs entdeckt haben. Chronisch Kranke haben natürlich den Nachteil, dass sie nie wieder vollkommen gesund werden. Aber inwieweit dieses Vorgehen "rechtsgültig" ist, weiß ich eben auch nicht. Wobei chronisch krank nicht gleichzeitig arbeitsunfähig bedeutet, aber das wird in gewisse Weise unterstellt.

Dazu konnte ich auch kaum Literatur finden, das macht es so schwierig. Gibt es zu diesen Fällen, die ja mit zunehmendem Alter immer häufiger werden, denn viele Menschen im höheren Alte haben dauernd behandlungsbedürftige Erkrankungen, noch Urteile etc..

Gemeinsame Verlautbarung AOK 2012 Krankengeld

Verfasst: 06.08.2013, 08:43
von Jan
Hallo, bin zurück und kämpfe immer noch gegen Windmühlen.

Die KK hat die falsche verkürzte Blockfrist jetzt mit offiziellem Bescheid bestätigt und meine Vermutung ist, dass sie sich dabei auf o.g Verlautbarung aus dem Jahr 2012 stützen.

Ich habe zu wenig konkrete Infos, um mehr sagen zu können. Möglicherweise glaubt die KK, wenn ich keine Details erfahre, kann ich mich gegen nichts Konkretes wehren. Bin inzwischen richtig sauer und regelrecht entsetzt, wie hier versucht wird, das Recht zu beugen.

Gibt es für diese Verlautbarung eine Rechtsgrundlage. Soweit mir bekannt ist, ist sie nicht kassenübergreifend geregelt, sondern ein Alleingang einiger Weniger.

Mein jetziger Wissensstand (vermutlich): neue Krankheit - neue Blockfrist, alte Krankheit tritt angeblich (stimmt aber nicht) hinzu, deswegen "rutscht" die neue Krankheit in die alte Blockfrist mit zurück, eben wegen dieser Verlautbarung.

Meine Frage: Ist die Verlautbarung rechtsverbindlich?

Wie soll ich noch argumentieren, wenn sich die Kasse durch Vorenthalten von Informationen (Akteneinsicht ist beantragt) und Wischi Waschi Gerede versucht rauszuwinden.

Mir fehlt dadurch der Ansatz um mich wehren zu können. Z.B. weiß ich noch immer nicht, welche konkrete Krankheit angeblich hinzugetreten ist, und als "alte" die vorherige Blockfrist wieder aufleben lässt.

Arbeitsunfähig müsste ich deswegen doch sein, oder kann die Kasse Pi mal Daumen entscheiden, ach der ist bestimmt noch krank wegen der "alten Krankheit", einfach nur weil das so sehen wollen??

Grüße