Seite 2 von 3
Verfasst: 15.05.2013, 09:49
von GerneKrankenVersichert
Nicht der 1. Wohnsitz ist entscheidend, sondern der gewöhnliche Aufententhalt, also das Land, in dem der Rentner tatsächlich wohnt. Und dies ist seit 10 Jahren Griechenland.
Bei der Beurteilung muss man immer beachten, dass hier der Sonderfall vorliegt, dass Renten aus zwei Ländern bezogen werden. Und wenn eine Rente im Wohnstaat bezogen wird, gilt automatisch das Recht dieses Staates. Das Pflegegeld nach Griechenland zu transferieren, wird bei dieser Konstellation nicht funktionieren, denn spätestens bei der Frage der Begutachtung wird geprüft, wo sich der gewöhnliche Aufenthalt befindet und ob in diesem Land eine Rente bezogen wird.
Verfasst: 15.05.2013, 10:08
von broemmel
Moin,
also den Ausführungen von GKV ist nicht hinzuzufügen. Der gemeldete Wohnsitz ist überhaupt nicht massgebend.
Und mal grundsätzlich, der Lebensmittelpunkt ist in Griechenland und soll wohl auch dort bleiben, denn sonst würde man ja nicht auf den Gedanken kommen jemanden nur aus formellen Gründen hin- und herzutransportieren.
In meinen Augen ist das ganze auch nur materiell bezogen gedacht vom Threadersteller. Da wird ein Mensch zu einem Gepäckstück degradiert (Transport im Pflegebett im Frachtraum eines Flugzeuges). Nur um bloss keine hohen Kosten zu verursachen, um das heiss ersehnte Pflegegeld zu bekommen.
Ein griechischer Bürger lebt in Griechenland und hat das Gefühl das der griechische Staat sich nicht genug um ihn sorgt (keine Pflegeversicherung) und sucht nun Wege, damit diese Leistung von woanders her bezogen wird. Ist aber nicht bereit die Konsequenz daraus zu ziehen und auszuwandern, sprich seinen Wohnort in die BRD zu verlegen. Womöglich aus Kostengründen, da die Lebenserhaltungskosten hier wohl höher sind.
Entschuldigung, aber da wird jedes Klischee der Boulevardpresse bedient das es geben kann.
Verfasst: 15.05.2013, 11:15
von Poet
Zusatz zu GKV & broemmel: Auch das EU-Recht verhindert, dass in diesem Fall der 1. Wohnsitz Deutschland sein kann:
"Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist nach der Regel Nr. 9 der Entschließung des Ministerkomitees des Europarates (72) I vom 18. Januar 1972 zur Vereinheitlichung der Rechtsgrundbegriffe „Wohnsitz“ und „Aufenthalt“ dort gegeben, wo die Dauer und die Beständigkeit des Aufenthaltes sowie andere Umstände persönlicher und beruflicher Natur die dauerhafte Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt anzeigen."
Verfasst: 15.05.2013, 11:33
von Czauderna
Hallo,
ja, ich muss mich korrigieren, allein der 1. Wohnsitz in Deutschland genügt nicht um das Problem zu lösen. Die Definierung "Wohnsitz" - "gewöhnlicher Aufenthalt" und "vorübergehender Aufenthalt" ist entscheidend und damit verbunden natürlich auch die beiden Renten. Ich tendiere auch dazu, dass die KVdR. in Deutschland nicht aufrecht erhalten werden kann. Ich habe dazu noch die EWG-Verordnung 1408/71 gefunden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.05.2013, 14:22
von fifolomeos
Hi,
danke für eure Hilfestellung.
Grundsätzlich muss ich klarstellen dass hier mal wieder gerade von "broemmel" viel hineinhinterprätiert wurde.
Broemmel versetze dich mal in die lage von Ausländern und nicht in deine Lage. Ich gehe mal davon aus du bist Deutscher. Dabei hast du 60 Jahre in Spanien gelebt um dort zu Arbeiten und nun bist du nach der Rente 70-75 Jahren wieder in Deutschland. Wahrscheinlich weil du in deinem Land dein Lebensabend verbringen willst. Nun bist du Pflegefall und sollst wieder zurück nach Spanien???
Hier hat es nichts mit Erschleichung zu tun. Jahrzehnte wurde doch in die Versicherung gezahlt. Eine Vereinbarung zwischen Ländern hindert hier nur sich das zu nehmen was einem zusteht.
In beiden Ländern wurden Versicherungsbeiträge gezahlt. Und das eine Land hat keine Pflegeversicherung. Wenn Deutschland sagen würde GKV fällt weg aber PKV zahlen wir, damit hätte keiner ein Problem.
Die Sache mit dem Frachtraum war kein ernstgemeinter Vorschlag. Es sollte mein Verzweiflung wiederspiegeln und überspitzt nach Lösungen suchen.
Die beiden bekommt keiner mehr aus Griechenland weg.
Aber die können sich auch keine Pflegekraft leisten obwohl hier genug in die PKV gezahlt wurde.
Fragen:
1. Was ist eigentlich wenn die sagen dass die im Urlaub dort waren und der Pflegefall passiert ist. Nun kann die Oma nicht weg. Müssten dann nicht einfach die kooperierenden Partner in Griechenland Gutachter schicken um das zu begutachten? Wie soll denn rauskommen dass dort die kleine Rente bezogen wird? Ich kann mir nur vorstellen dass es auffällt da hier aus deutschland die letzen Jahre keine Leistung wie Medikamente und Artzbesuche abgerechent wurde. Aber das kann ja auch alles über eine private Auslandkrankeversicherung abgerechnet werden?
2. Und die Frage nach dem Nachweis dass vor kurzem eine Reise stattgefunden hat. Ist auch kein Problem weil die beiden immer mit dem Auto durch Europa gefahren sind. Da gibt es keine Stempel im Reisepass, da der griechische Perso binnen Europa reicht.
3. Ich sehe es so. Das einzige was die beiden zu verlieren haben ist das kein Pflegegeld geleistet wird und die GKV hier deaktiviert wird. Also genauso wie es jetzt ist. Wenn das der Fall ist dann stehen den beiden ja 4 Jahre Rückerstattung der Beiträge zu. Nach 4 Jahren verrjähren die Ansprüche aus der GKV.
4. Wovor ich eigentlich Angst habe ist dass denen Betrug vorgeworfen wird wenn man verschweigt dass man dort Rente bezieht und dann herauskommt dass es doch nicht so war. Da interessiert nicht in was für eine Missliche Lage die sind. Wisst ihr was dann blüht? Wie hoch die Kosten wären? Und außerdem sehe ich dann die schwierigkeit die Rückerstattung aus der GKV zu bekommen. Da man dann zugeben muss dass man seit 4 Jahren im Ausland lebt. Außerdem ist die Frage wie man generell nachweist dass man im Ausland seinen Mittelpunkt hat. Was meint ihr?
5. Was ist eigentlich mit der Familienversicherung. Ich weißt gar nicht ob die Oma beim Opa mitversichert ist oder ob die eine eigene Versicherung hat. Auf der Krankenkassenkarte steht im Status ein 5 Für Rentner. Ich glaube wenn man Familineversichert ist gilt wieder was anderes.
6. Wie melde ich eigentlich einen Pflegefall? Gibt es einen Antrag den man einreichen kann?
Verfasst: 15.05.2013, 15:25
von broemmel
Da möchte ich aber einiges eränzen
Hier hat es nichts mit Erschleichung zu tun. Jahrzehnte wurde doch in die Versicherung gezahlt. Eine Vereinbarung zwischen Ländern hindert hier nur sich das zu nehmen was einem zusteht.
Der Wohnort ist in Griechenland und es wird eine Rente aus Griechenland bezogen. Dieser Zustand soll nicht verändert werden. Es stehen einem also Leistungen nach dem griechischen Recht zu!
In beiden Ländern wurden Versicherungsbeiträge gezahlt. Und das eine Land hat keine Pflegeversicherung. Wenn Deutschland sagen würde GKV fällt weg aber PKV zahlen wir, damit hätte keiner ein Problem.
Es besteht aber nach den geltenden Vereinbarungen der Länder kein Leistungsanspruch hier in Deutschland. Also kann auch nichts gezahlt werden.
Die Sache mit dem Frachtraum war kein ernstgemeinter Vorschlag. Es sollte mein Verzweiflung wiederspiegeln und überspitzt nach Lösungen suchen.
Wenn man solche Vorschläge ohne Kennzeichnung anbringt und das ganze im Zusammenhang mit teuren Transportkosten schreibt, dann muss man sich nicht wundern, wenn das ernst genommen wird. So wie es hier ja um den gewünschten Bezug von Pflegegeld ohne Rechtsanspruch geht
Die beiden bekommt keiner mehr aus Griechenland weg.
Damit ist die Zuständigkeit der Versicherung ja geklärt.
Hier hat es nichts mit Erschleichung zu tun. Jahrzehnte wurde doch in die Versicherung gezahlt. Eine Vereinbarung zwischen Ländern hindert hier nur sich das zu nehmen was einem zusteht.
Fragen:
1. Was ist eigentlich wenn die sagen dass die im Urlaub dort waren und der Pflegefall passiert ist. Nun kann die Oma nicht weg. Müssten dann nicht einfach die kooperierenden Partner in Griechenland Gutachter schicken um das zu begutachten? Wie soll denn rauskommen dass dort die kleine Rente bezogen wird? Ich kann mir nur vorstellen dass es auffällt da hier aus deutschland die letzen Jahre keine Leistung wie Medikamente und Artzbesuche abgerechent wurde. Aber das kann ja auch alles über eine private Auslandkrankeversicherung abgerechnet werden?
2. Und die Frage nach dem Nachweis dass vor kurzem eine Reise stattgefunden hat. Ist auch kein Problem weil die beiden immer mit dem Auto durch Europa gefahren sind. Da gibt es keine Stempel im Reisepass, da der griechische Perso binnen Europa reicht.
3. Ich sehe es so. Das einzige was die beiden zu verlieren haben ist das kein Pflegegeld geleistet wird und die GKV hier deaktiviert wird. Also genauso wie es jetzt ist. Wenn das der Fall ist dann stehen den beiden ja 4 Jahre Rückerstattung der Beiträge zu. Nach 4 Jahren verrjähren die Ansprüche aus der GKV.
4. Wovor ich eigentlich Angst habe ist dass denen Betrug vorgeworfen wird wenn man verschweigt dass man dort Rente bezieht und dann herauskommt dass es doch nicht so war. Da interessiert nicht in was für eine Missliche Lage die sind. Wisst ihr was dann blüht? Wie hoch die Kosten wären? Und außerdem sehe ich dann die schwierigkeit die Rückerstattung aus der GKV zu bekommen. Da man dann zugeben muss dass man seit 4 Jahren im Ausland lebt. Außerdem ist die Frage wie man generell nachweist dass man im Ausland seinen Mittelpunkt hat. Was meint ihr?
5. Was ist eigentlich mit der Familienversicherung. Ich weißt gar nicht ob die Oma beim Opa mitversichert ist oder ob die eine eigene Versicherung hat. Auf der Krankenkassenkarte steht im Status ein 5 Für Rentner. Ich glaube wenn man Familineversichert ist gilt wieder was anderes.
6. Wie melde ich eigentlich einen Pflegefall? Gibt es einen Antrag den man einreichen kann?
All diese Fragen machen doch deutlich das es darum geht den Status Quo, nämlich den ständigen Aufenthaltsort in Griechenland und die damit einhergehenden Leistungsanspruch nach griechischem Recht zu umgehen.
Allein der Punkt 1 macht doch deutlich das betrogen werden soll. Bevor jetzt gejammert wird, das ich da was reininterpretiere eine Definition von Betrug
Betrug bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass dieses sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt.
Verfasst: 15.05.2013, 16:29
von fifolomeos
@broemmel
Wenn du nicht helfen willst ist das ja dein gutes Recht. Wir haben ausgiebig darüber gesprochen dass wenn die nicht aufpassen die GKV hier gestrichen wird. Hier geht es nur darum wie man das am schlausten umgeht.
Du musst dich nicht beteiligen.
Betrug ist Ansichtssache. Nach aktuellem Recht vielleicht. Ich finde das eher Betrug, dass Jahrzehnte lang geleistete Gelder einfach verweigert werden. Es soll keine Leistung genommen werde die nicht eh versichert war. Klas will man nicht der dumme sein. Hallo?
Nur weil es ein ungerechtev Vertrag zwischen Ländern gibt soll man sein Recht auf Pflegegeld nicht beziehen?
Betrug ist eher das was große Länder mit unserem Sozialgeld machen. Hier will keiner was nehmen wofür er nicht gezahlt hat. Nenn es Betrug. Es fühlt sich aber nicht danach wenn man dafür gezahlt hat und nur ein Vertrag zwischen Ländern einem davon abhält seine Versicherung in anspruch zu nehmen.
Ist dir eigentlich klar dass hier 50 Jahr in 2 Kassen gezahlt wurde. Was heißt hier Betrug? Die alten Leute spielen keinen Pflegefall vor. Und aus beiden Kassen wurde auch nie genommen. Obwohl in beiden gezahlt wurde.
Menschen die so engstirnig sind wie du machen diese Paragraphen die nicht Fair sind. Irgendwann wird das sicher berichtigt. Dann ist es für die Großeltern aber zu spät. Was sagst du dann? "War damals halt anders"?
Ich hoffe hier gibt nützliche Antworten auf meine Fragen, denn ich komme nicht weiter.
@broemmel
Ich bitte dich aus diesen Thread rauszuhalten. Deine Meinung hast du ja kund getan. Paragraphensklaven hatte ich diese Woche genug.
Verfasst: 15.05.2013, 16:41
von Czauderna
Hallo,
ich denke auch, dass es hier nicht angebracht ist von "Betrug" zu reden.
Es gibt ein, meiner Meinung nach, berechtigtes Interesse in der Gestalt, dass die Argumentation in Sachen Pflegeversicherung nicht von der Hand zu weisen ist, also bitte keine Vorhaltungen machen. Insgesamt gesehen ist es
aber so, dass Gesetze nicht immer gerecht oder fair sind, dies natürlich auch im Bereich des SGB. - dafür haben wir aber die Möglichkeit genau diesen Rechtsweg einzuschreiten. Auf den vorliegenden Fall bezogen sehe ich da allerdings keine Chancen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.05.2013, 16:57
von broemmel
Warum soll ich mich hier raushalten?
Du hast den Sachverhalt geschildert. Die sich daraus ergebenen Ansprüche sind Dir genannt worden.
Auch die Alternative was möglich ist, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. (Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland).
Betrug ist Ansichtssache. Nach aktuellem Recht vielleicht. Ich finde das eher Betrug, dass Jahrzehnte lang geleistete Gelder einfach verweigert werden. Es soll keine Leistung genommen werde die nicht eh versichert war. Klas will man nicht der dumme sein. Hallo?
Das Versicherungsprinzip und die vorgesehenen Voraussetzungen hast Du nicht verstanden. Sondern Du nennst die Abmachungen innerhalb der EU ungerecht und willst deshalb die Gesetze umgehen. Und das soll ich nicht offen ansprechen?
Die alten Leute spielen keinen Pflegefall vor.
Das hier keine Pflegefall vorliegen soll wurde auch nie bezweifelt. Es geht danach welche Rechtsansprüche unter welchen Voraussetzungen bestehen.
Genau. Freie Fahrt für alle. Jeder soll machen was er will. Paragraphen sind nichts wert. Hast Du schon mal überlegt was das dann heisst? Es geht nämlich auch umgekehrt. Ansprüche die rechtlich untermauert sind werden dann einfach nicht gegeben. Wozu auch? Paragraphen sind ja nichts wert.
Da schüttel ich wirklich den Kopf.
Auch für Dich gilt es. Wenn Dir die bestehenden Gesetze nicht passen, dann beschreite den Rechtsweg. Auch mit Eilanträgen. Aber das eigene Wildwestspiel, nämlich das auf eigene Faust zu regeln haut nicht hin.
Verfasst: 15.05.2013, 17:20
von KKA
Auch für mich und vielen anderen Menschen ist bestehende Rechtsprechung oftmals nicht nachvollziehbar und sehr frustrierend. Beispiele, gerade im SGB, sind hinreichend bekannt.
Aber, bei allem Verständnis für das Dilemma deiner Großeltern, du erwartest nicht im Ernst eine konkrete Antwort auf deine Fragen, wie das System mit illegalen Mitteln ausgehoben werden könnte?
Bemerkenswert auch, mit welcher Selbstverständlichkeit du den Leistungsanspruch versuchst geltend zu machen.
Die heutigen Pflegefallkosten werden im Übrigen aus den Beiträgen heute sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse finanziert. Eine 1 zu 1 Anspruchshaltung ist folgedessen unangemessen...für jeden Bürger in D, egal welcher Nationalität.
Gruss
KKA
Verfasst: 15.05.2013, 17:45
von GerneKrankenVersichert
fifolomeos hat geschrieben:
Fragen:
1. Was ist eigentlich wenn die sagen dass die im Urlaub dort waren und der Pflegefall passiert ist.
Das ist eine Lüge.
fifolomeos hat geschrieben:
Nun kann die Oma nicht weg.
Womit der überwiegende Aufenthalt in Griechenland wäre und das dortige Recht gilt,
fifolomeos hat geschrieben:
Müssten dann nicht einfach die kooperierenden Partner in Griechenland Gutachter schicken um das zu begutachten?
Nein, da griechisches Recht gilt.
fifolomeos hat geschrieben:
Wie soll denn rauskommen dass dort die kleine Rente bezogen wird?
Das ist doch nicht die Frage. Sie wird bezogen und ein Verschweigen sehe ich als Betrug an. Ob jetzt jemand persönlich oder die anonyme Masse der Beitragszahler in D geschädigt wird, macht für mich keinen Unterschied.
Wenn ihr die Sache sauber regeln wollt, würde ich mal mit der Kasse reden, ob eine freiwillige Weiterversicherung in der Pflegeversicherung (und damit Pflegegeld) möglich ist. Als Grundlage sehe ich den § 26 Abs. 2 SGB XI. Das hätte auch den Vorteil, dass es dann, wenn sie nach einiger Zeit wider Erwarten doch nach Deutschland zurückkämen, keine Probleme mit evtl. fehlenden Vorversicherungszeiten gibt.
Verfasst: 15.05.2013, 17:55
von fifolomeos
Also das ist ja ein Super Tipp !
Das hilft mir sehr.
Nun sehe ich 2 Probleme.
1. Sehe ich das richtig. Das dieser Antrag nicht angenommen werden muss?
2. 1 Monat nach ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Ja dann muss ich lügen. Wenn ich sage die sind seit 6 Jahren weg, dann ist der Monat ja nicht mehr da?
3. Da schon ein Pflegefall existiert, würde mich interessieren ob der Antrag auch auf Grund dieser Tatsache einfach abgelehnt wird?
Ich muss gut vorbereitet mit der Kasse sprechen. Sollte ich das schriftlich machen oder lieber mündlich?
Was ist eigentlich mit den zu viel bezahlten beiträgen. Wenn ich die Versicherung rückwirkend beendet wird, stehen denen ja Beiträge zu. Das kann sollte ich dann vergessen denke ich wenn ich diese freiwillige Pflegeversicherung beantrage?
Verfasst: 15.05.2013, 18:17
von GerneKrankenVersichert
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann der Antrag nicht abgelehnt werden. Auch nicht, wenn der Pflegefall bereits vorliegt. Der Knackpunkt ist tatsächlich der eine Monat. Ich kann dir nur raten, zu der Kasse zu gehen und mit denen zu reden. Ehrlich die Karten auf den Tisch zu legen, zu sagen, dass ihr erst jetzt erfahren habt, dass die Versicherung eigentlich schon längst hätte beendet werden müssen und dass ihr jetzt für die Zukunft alles sauber regeln wollt. Was dann allerdings nicht funktionieren wird, ist die Rückerstattung der Beiträge. Denn wenn alles rückwirkend abgewickelt werden muss, ist der eine Monat rum und da es nicht die Schuld der Kasse war, kann sie sich m. E. dann stur stellen. Wenn ihr allerdings das Angebot macht, die Vergangenheit ruhen zu lassen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kasse auf das Angebot nicht eingeht. Es erspart ihr auch viel Arbeit und Gedöns.
Verfasst: 15.05.2013, 18:30
von fifolomeos
Oh man. Ich hoffe die stellen sich nicht quer.
Wenn man sich hier abmeldet und dann den Wohnsitz in Griechenland anmeldet.
Es ist ja nicht nur die Krankenkasse. Was kann denn dann noch auf einen zukommen?
Hier ist ja auch die Deutsche Bankverbindung und Rente.
Wie du schon sagtest. Es macht wenig Sinn hier die Tür in Deutschland zuzumachen.
Unabhängig von der GKV und PKV. Ist dann das alles wie als wenn man sich ganz aus Deutschland abmeldet? Bin nun verwirrt. Zurzeit haben die doch Ansprüche die sonst nicht da sind oder?
Ich meine hier bleibt ja noch ein 2.Wohnsitz. Das ist doch schon die halbe Miete.
Verfasst: 15.05.2013, 21:27
von Poet
fifolomeos hat geschrieben:Zurzeit haben die doch Ansprüche die sonst nicht da sind oder?
Ich meine hier bleibt ja noch ein 2.Wohnsitz. Das ist doch schon die halbe Miete.
@filo: Welche Ansprüche denn? Die Rente fließt doch auch wenn kein Wohnsitz in D da ist.