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Verfasst: 24.05.2013, 08:37
von broemmel
Gerade in meinem Fall ist gerade die spezifische/deine Rechtsgrundlage zu meinen Ungunsten arg verbogen und gebeugt worden und Unrecht wird damit praktiziert.
Ein Unrecht sehe ich ehrlich gesagt nicht. Das Recht wurde auch nicht gebeugt. Ein Schaden ist Dir nicht entstanden. Jedenfalls nicht materiell. Ein Leistungsanspruch nach dem SGB steht Dir bei beiden Kassen zur Verfügung, eine Doppelversicherung und damit doppelte Beitragszahlung kommt nicht zustanden. Höhere Beiträge fallen nicht an, denn die Grundsätze zur Beitragsbemessung sind bei beiden Kassen gleich.

Wie man es macht, man macht es falsch. Halten sich die Kassen an die Gesetze ist es schlimm und der Aufschrei ist gross.

Im übrigen solltes Du mal überlegen, ob die neu gewählte Kasse die richtige ist. Denn eigentlich gehört es zu einem guten Service dafür zu sorgen das ein Wechsel reibungslos vonstatten geht. Wenn man sich noch nicht einmal bei einem Neukunden bemüht....

Verfasst: 24.05.2013, 10:58
von Lady Butterfly
Jürgen01 hat geschrieben: Alles richtig erkannt bzw. das wurde von der neuen Kasse mir auch heute so bestätigt.
Ich muss tatsächlich nochmals kündigen, sofern keine Entgegenkommen der alten Kasse sich ergibt.
Es stellt sich für die alte Kasse tatsächlich die Frage, ob ich den Kunden nochmals für 2 Monate an mich zwingen will, diesem also die Beiträge, mit aller Macht der Vorschriften, von seinem Konto abbuchen will.
nun ja - deine alte Kasse hält sich nur an die bestehenden Gesetze. Ich habe schon Fälle erlebt, in denen die alte Kasse auf eine erneute Kündigung verzichetet hat und den wechselwilligen Kunden ziehen lies. Aber das ist Kulanz. Und seit die Kassen auch in Mitgliedschaftsangelegenheiten immer stärker von extern geprüft werden, ist die Bereitschaft zu einer derartigen Kulanz stark zurückgegangen.
jürgen01 hat geschrieben: Rechtsgrundlage sind auch immer ein Stück Machtfaktor, denn die jeweilige
Haushaltslage bestimmt auch immer, wie die Rechtsgrundlage ausgelegt oder gestaltet wird.
das seh ich anders: Recht gilt für alle Menschen/Mitglieder gleich. Und nicht die Haushaltslage bestimmt, wie Recht ausgelegt wird, sondern -letztendlich- Gerichte.
jürgen01 hat geschrieben:Gerade in meinem Fall ist gerade die spezifische/deine Rechtsgrundlage zu meinen Ungunsten arg verbogen und gebeugt worden und Unrecht wird damit praktiziert.
Gerade wenn es immer um viel Geld geht, setzen sich die jeweiligen beauftragten zugehörigen Juristen zusammen um die Rechtsgrundlagen zu prüfen, neu zu bewerten und siehe ach..wie wunderbar, wir können ja die Rechtsgrundlage ganz anders auslegen. Wir müssen kein neues 'Gesetz schaffen oder ändern, nein wir legen ( beugen ) es nur ganz anders aus.
Gerade solches -Auslegen/Beugen- ist immer wieder die Grundlage für das Unrecht das an den jeweiligen Betroffenen angetan wird.
ich sehe ehrlich gesagt nicht, was an deinem Fall besonders sein soll - so wie dir geht es auch anderen. Und ich sehe auch nicht, wie eine Rechtsgrundlage zu deinen Ungunsten verbogen wird. Und erst recht seh ich nicht, wie oder wo dir Unrecht angetan wird.

wenn du das anders siehst, kannst du gegen die Entscheidung deiner Kasse Widerspruch einlegen. Wenn du der Meinung bist, dass in deinem Fall Recht falsch ausgelegt wird/wurde, hast du die Möglichkeit, dagegen vor Gericht zu klagen. Ich seh da aber ehrlich gesagt keine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit.

jürgen01 hat geschrieben:Gerade wir Deutschen, mit unserer Vergangenheit und der Rechtsgrundlage...dieses Buch wollen wir besser nicht aufschlagen.
gerade bei unserer Vergangenheit finde ich es richtig gut, dass Recht vorhanden ist, an das sich alle Beteiligten halten müssen (und das auch tun).

nochmals: Dir ist kein Unrecht geschehen. Und nur, weil ein Krankenkassenwechsel nicht so läuft, wie du dir das vrstellst (aus welchen Gründen auch immer - vielleicht hast du ja auch selbst einen Fehler gemacht und vergessen, die Mitgliedsbescheinigung an die alte Kasse zu versenden?), sollte man das nicht mit der NS-Zeit vergleichen. Und das wolltest du doch? Ich denke, damit würde man das Unrecht, das damals wirklich geschehen ist, verharmlosen. Und den Betroffenen damit wirklich Unrecht tun.

Verfasst: 24.05.2013, 18:22
von roemer70
§175 Abs. 4 S. 4 SGB V hat geschrieben:Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
Dieser Nachweis ist nicht erfolgt, der bisherigen und damit auch jetzigen Kasse liegt keine Mitgliedsbescheinigung vor.

Du wünschst Dir von der Kasse, dass sie dem Wechsel zustimmen möge, obwohl o.g. Kriterium nicht erfüllt ist.

Wenn die Kasse nun Deinem Wunsch nachkäme, wäre das was? Genau: Rechtsbeugung, Unrecht. Oder auch Willkür.

Und der NS-Vergleich... Lady Butterfly hat es im letzten Absatz gut beschrieben.
Mal ganz ehrlich, das ist allerunterste Schublade.