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Verfasst: 25.04.2013, 17:26
von Fannie
Also, da ich heute beim Sozialen Dienst war, kann ich nur sagen: es ist greuslich!!!
Dort sitzt kein Fachpersonal, wahrscheinlich, wie hier auch schon erwähnt ohne Schweigepflicht. Die wollen nur das man so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig ist und sie kein Krankengeld mehr zahlen müssen.
Das ist keine Beratung!!! Ich soll am 23.05. wieder hin und mich dann am 27.05. arbeitslos melden. So siehts aus.
LG Fannie
P.S. Mein Mann ist übrigens auch ein Reha-Ja-Sager, er glaubt wenn ich zur reha gehe bin ich danach wieder ganz neu und gesund.
Verfasst: 25.04.2013, 17:38
von vlac
Hallo,
und danke für Deinen Bericht.
Ich habe eine Bitte: Könnten wir das, was Dich betrifft, in Deinem eigenen Thread fort setzen, und dies hier für theoretische Erörterungen frei halten?
Verfasst: 25.04.2013, 17:54
von Fannie
Natürlich
Verzeihung
Verfasst: 28.04.2013, 19:11
von AlfonsoX
ok, nachdem ich den ersten Termin nicht wahrgenommen habe, kam jetzt
folgendes Schreiben.
Inhalt: entweder Termin wahrnehmen oder KG wird gestrichen!
https://www.dropbox.com/s/l70qukczeuwzb ... ienst2.jpg
Was denkt ihr, wie sollte man hier am besten weiter fortfahren?
In dem Termin können die ja mit einem machen was se wollen, sobald man eine Aussage verweigert, gibts kein KG mehr... oO
Auf irgendein recht muss diese Stasibefragung ja sich berufen und da müsste es auch geklärt sein, welche Rechte und Pflichten man hat.
Bzw. welche Antworten man geben muss und auf welche man schweigen kann.
Verfasst: 28.04.2013, 20:25
von Lady Butterfly
nun ja, ich würde mal eine schriftliche Anfrage an die Kasse starten und fragen
- über welche Qualifikationen die Beraterin/der Berater verfügt, die ihn zu einem solchen Beratungsgespräch befähigen
- über welche Themen genau bei diesem Gespräch gesprochen werden soll
- auf welche gesetzliche Grundlage sich die Krankenkasse bei ihrer Aufforderung stützt
- welches Gesetz genau vorsieht, dass kein Krankengeld mehr auszahlen darf, wenn du dem Termin ohne ärztliche Bescheinigung fernbleibst
bitte um schriftliche Antworten auf diese Fragen
und setz einen Termin für die Antwort ca. 3-4 Tage vor dem Termin - und dann mal die Reaktion abwarten
Verfasst: 28.04.2013, 21:08
von AlfonsoX
meinst du da kommt überhaupt ne Antwort zurück? sind ja nicht verpflichtet zeitnah Auskunft zu erteilen.
Und wer bestimmt welche Fragen legitim sind und welche nicht?
Verfasst: 28.04.2013, 21:13
von Poet
AlfonsoX hat geschrieben:
Was denkt ihr, wie sollte man hier am besten weiter fortfahren?
...sich weiter AU-schreiben lassen und nicht hingehen, dafür aber AU-Bescheinigung per Fax an den Sozialen Dienst schicken.
Verfasst: 28.04.2013, 21:24
von Lady Butterfly
AlfonsoX hat geschrieben:meinst du da kommt überhaupt ne Antwort zurück? sind ja nicht verpflichtet zeitnah Auskunft zu erteilen.
Und wer bestimmt welche Fragen legitim sind und welche nicht?
na ja, wenn sie dir das Krankengeld streichen wollen, müssen sie das schon begründen...davon abgesehen, schreiben sie doch selbst, dass sie dir aus rechtlichen Gründen kein Krankengeld mehr zahlen dürfen, wenn du nicht kommst - also müssen sie doch in der Lage sein, dir das betreffende Gesetz bzw. den betreffenden Paragrafen zu nennen.
Krankenkassen müssen sich an Gesetze handeln - aber sie müssen dir auch sagen um welche Gesetze es geht. Und ohne gesetzliche Grundlage dürfen sie dich nicht zu irgendwas auffordern. Und ich könnte mir vorstellen, dass sie - wenn sie sich tatsächlich in einem rechtlichen Graubereich bewegen, vielleicht sogar mit einem recht dunklen Grau - vorsichtig werden, wenn von dir Nachfragen kommen wieso und weshalb und welches Gesetz und sie merken, dass du dich nicht so einfach einschüchtern lässt.
..sich weiter AU-schreiben lassen und nicht hingehen, dafür aber AU-Bescheinigung per Fax an den Sozialen Dienst schicken.
ich würde hinmarschieren - mit Zeugen und mit Smartphone - und darum bitten, dass Gespräch aufzeichnen zu dürfen. Und dann würde ich nochmals fragen, was der Zweck des Gesprächs ist und was meinen Gesprächspartner zu der Beratung qualifiziert.
Verfasst: 28.04.2013, 22:54
von vlac
Hallo,
zu den Qualifikationen: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der AOK Baden-Württemberg sind entweder Sozialpädagogen oder Diplom-Sozialarbeiter. Auf der Homepage werden dabei teilweise lustige Qualifikationen wie "psychosomatische Reha" oder "Rehabilitationsmaßnahmen für psychische Erkrankungen" genannt.
"Lustig", weil weder Sozialpädagogen noch Sozialarbeiter die Qualifikation haben, den Stellenwert einer solchen Maßnahme für den Betroffenen einzuschätzen. Das kann und darf nur ein Arzt oder Therapeut; die Grundlagen dafür habe ich bereits in einem anderen Thread beschrieben. Wobei ich nicht weiß, weshalb Du krank geschrieben bist.
Für den Betroffenen ist das allerdings weniger lustig: Der psychisch Erkrankte sieht sich unter Umständen Forderungen und Drängen über die Köpfe seiner behandelnden Ärzte hinweg ausgesetzt, eine bestimmte Behandlungsmaßnahme durchführen zu lassen - auch wenn es um körperliche Erkrankungen geht.
Deshalb:
Ich kann nicht davon abraten, zu dem Termin hin zu gehen - es ist ein Risiko, nicht zu erscheinen, es ist aber auch ein Risiko, zu erscheinen. Es kann passieren, dass man belabert wird, irgend etwas zu tun. Es kann passieren, dass das Krankengeld eingestellt wird, und man dann erst einmal lange kämpfen muss.
Die Entscheidung kannst nur Du alleine treffen.
Falls Du nicht hingehst, würde ich ein freundliches Schreiben an den Sozialen Dienst senden, in dem Du mitteilst, dass Du von Deinem Arzt bereits umfassend in allen Fragen, die Deine Krankheit betreffen, beraten worden bist, und außerdem im Kontakt mit einer Sachbearbeiterin der AOK stehst. Für eine Beratung besteht dementsprechend keine Notwendigkeit.
Falls Du hingehst, musst Du keine Fragen zu Deinem Gesundheitszustand, zur medizinischen Behandlung, zu Deiner allgemeinen Lebenssituation beantworten.
Ich würde dann freundlich darauf hinweisen, dass das alles mit dem Arzt besprochen worden ist, und Du darüber gerne nicht mit Fremden sprechen möchtest.
Wenn solche Angaben gefordert werden, soll dies schriftlich unter Angabe der Rechtsgrundlage geschehen.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Dir die Krankenkasse das Krankengeld entzieht, wenn Du Informationen im Gespräch verweigerst. Noch einmal: Die Krankenkasse hat keinen Anspruch auf detaillierte Informationen über Deine medizinische Behandlung oder Behandlungsentscheidungen.
Es ist aber auch ausgesprochen ratsam, falls Du Dich für diese Variante entscheidest, eine Begleitung mitzunehmen - schon allein, um Aussagen später bezeugen zu können. Denn: Sozialpädagogen dürfen keine Behandlungsempfehlungen abgeben.
Sie dürfen auch in einem als Beratungsgespräch ausgewiesenen Gespräch keine Aussagen machen, die irreführend sind.
Verfasst: 28.04.2013, 23:20
von roemer70
vlac hat geschrieben:Es ist aber auch ausgesprochen ratsam, falls Du Dich für diese Variante entscheidest, eine Begleitung mitzunehmen - schon allein, um Aussagen später bezeugen zu können.
Ob mit oder ohne Begleitung: Es dürfte sinnvoll sein, gleich nach dem Besuch ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben.
Ergänzend könnte man den Sozialen Dienst um ein Protokoll des Termins bitten - vielleicht entsprechen die der Bitte.
Verfasst: 28.04.2013, 23:20
von leser
AlfonsoX hat geschrieben:meinst du da kommt überhaupt ne Antwort zurück? sind ja nicht verpflichtet zeitnah Auskunft zu erteilen.
Und wer bestimmt welche Fragen legitim sind und welche nicht?
Die Antwort kann ich Dir geben:
- § 61 SGB I - Persönliches Erscheinen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen.
Grenzen der Mitwirkung hatten wir ja schon in dem anderen Thread.
Wenn ich Dir einen persönlichen Rat geben darf, nimm den Termin wahr. Ob Fragen legitim sind oder nicht, hat die Kasse zu begründen. D.h. aber nicht, dass Du Dich nackig machen musst. Mit anderen Worten: "haben Sie die Fragen schriftlich für mich?" "Können Sie mir die Rechtsgrundlagen für die Beantwortung dazu schreiben? Ich habe mal in der Zeitung gelesen, dass bestimmte Angaben nicht für die Krankenkasse sondern nur für den Arzt des MDK bestimmt sind und ich ja nicht jedem meine Gesundheitsgeschichte erzählen möchte. Es sind schließlich sehr persönliche Fragen, da haben Sie doch sicher Verständnis, dass ich mich erst beraten möchte (z.B. mit meinem Arzt). Nicht, dass ich hier etwas falsch verstanden habe und daraus eine Schlussfolgerung zu meinem Nachteil gezogen wird" bei Fragen zur Gesundheit und Empfehlung zur Behandlung: Frage nach der Qualifikation! (bekomme ich darüber eine Bestätigung?) Ich würde stets aufgeschlossen bleiben und nicht frontal ablehnend. Wer weiß, vielleicht haben sie ja gute Tipps (und siehe Internetseite Deiner AOK, vielleicht kannst Du sie ja ein bisschen fordern
) "Vielen Dank für die freundliche Beratung, ich melde mich bei Ihnen. ...etc"
Wenn Du z.B. mit einem Behandlungsverlauf nicht zufrieden warst, würde ich die Kasse damit konfrontieren und um gezielte Hilfe bitten. Nimm notfalls einen Bekannten mit, der sich Notizen macht. Kannst Du laufen? Nein, dann komm mit dem Taxi und mach die Kosten geltend (ärztliche Bescheinigung nicht vergessen). Die notwendigen Kosten muss Dir die Kasse erstatten.
Ignorierst Du das Schreiben, werden Sie die Krankengeldzahlung bis zur Nachholung der Mitwirkung einstellen. Dafür kennen wir doch die AOK...
Verfasst: 28.04.2013, 23:20
von KKA
Hallo Vlac,
danke für diesen aufklärenden Beitrag, denn ich wurde vom Sachbearbeiter (!!) der KK aufgefordert, einen mir vorliegenden ärztlichen Befund ihm zukommen zu lassen. Ich bin dem nicht nachgekommen, bislang ohne Folgen.
Gruss
KKA