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Verfasst: 13.04.2013, 17:08
von CiceroOWL
Familienversicherung, das sit schon wieder eine andere Feldpostnummer.

Da wären wir denn bei § 10 SGB V

Mal hier eine Übersicht

Es gilt § 10 SGB V


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159268&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

vdek.com/content/vdeksite/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/gr_gesamteinkommen.pdf

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=420585,0

aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/grundlagen-ansicht/poc/docid/4509025%2C13%2C20081024/

zur Abgrenzung dient den weiter die 20 studnen Grenze mit Vor udn Nacharbeiten usw. sowie das nicht mehr als geringfügig Beschäftigte vorhanden sind.

Nictt mehr als 385,- € Gesamteinkommen im Monat.

Verfasst: 15.04.2013, 08:27
von heinrich
Guest ,

aha, es geht um eine Familienversicherung mit dem Grenzwert 385 EUR durchschnittlich im Monat.

Das wird die Stundenzahl doch wohl weit unter 20 Stunden in der Woche liegen, sonst würde es sich doch nicht lohnen.

Verfasst: 15.04.2013, 08:37
von Guest
es gsht mir erstamal nicht ums lohnen, es geht mir um die klare definition, und woher diese stammt....Quelle

PS: am anfang ist es normal wenn die kosten durch Neuanschaffungen höher sind als der Gewinn.

Verfasst: 15.04.2013, 08:46
von heinrich
die gesetzliche Quelle ist
§ 10 Abs.1 Nr. 4 SGB V

Ausführungen dazu hat der Spitzenverband zu diesem Thema am
03.12.2010 gemacht.
Leider konnte ich keinen Link dazu finden, dass Du es hättest nachlesen können.

Verfasst: 15.04.2013, 11:37
von Guest
heinrich ich wiederhole mich....aber 2010 galt meines erachtens 18 Stunden Limit....aus 2010 stammen die 19,25 von der TK sicherlich nicht.

im § 10 Abs.1 Nr. 4 SGB V steht gar nix von irgendwelchen Stunden.

ich suche wirklich nur die Quelle der 19,25 Stunden...nicht mal die TK kann mir darauf ne Antwort geben :( ....ist schon sehr seltsam.

Verfasst: 15.04.2013, 14:11
von Sportsfreund
Guest hat geschrieben:heinrich ich wiederhole mich....aber 2010 galt meines erachtens 18 Stunden Limit....aus 2010 stammen die 19,25 von der TK sicherlich nicht.

im § 10 Abs.1 Nr. 4 SGB V steht gar nix von irgendwelchen Stunden.

ich suche wirklich nur die Quelle der 19,25 Stunden...nicht mal die TK kann mir darauf ne Antwort geben :( ....ist schon sehr seltsam.
Hallo,

vom GKV-Spitzenverband wurde im RdSchr. vom 8.12.10 die 18-Stundenwoche aufgehoben und durch eine 20-Stundenwoche ersetzt.

Mit einer 19,25 Stundengrenze konnte ich nichts finden. Und wenn die TK hierzu auch nichts hat, na dann haben wir's doch: die haben sich vertan.

Gruß
Sportsfreund