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Widerspruch ist abgelehnt
Verfasst: 16.07.2013, 10:45
von Laila
Ich kämpfe immer noch gegen die KK. Mein Widerspruch wurde abgelehnt, nun geht es vor's Sozialgericht. Ich hatte eine Fernsehsendung im NDR gesehen (genau mein Sachverhalt), es wurde geraten Verbrauer sollen sich gegen die KK wehren. Wenn mehr Menschen sich wehren würden, würden die KK Macht verlieren - meinten die Befragten. Leider ist der Beitrag nicht mehr in der Mediathek, Mitschnitte können gegen einen Kostenbeitrag beim NDR angefordert werden.
LG Laila
Verfasst: 16.07.2013, 15:38
von JanneXX
Hallo Laila,
prima, dass du dich nicht entmutigen lässt!!! Steh für dein Recht ein - zu verlieren hast du in dieser Hinsicht nix!
Als "Schützenhilfe" für´s Sozialgericht möchte ich dich auf dieses Urteil hinweisen: LSG BaWü L 4 KR 284/12 vom 31.08.2012.
MMn solltest du das Urteil deinem Rechtsbeistand umgehend zukommen lassen!
Mir wurde
nach ca 1,5 Jahren, in denen ich immer per Folge-AUB von meinen Ärzten krankgeschrieben wurde, im Erörterungstermin beiläufig mitgeteilt,
dass meine Ärzte diese Formulare angeblich falsch ausstellten - ich hatte, wie du, montags den nächsten Arzttermin und meine Ärzte waren der Meinung, dass die Ausstellung der FolgeAUB an diesem Tag so in Ordnung sei -
und ich nun aus diesem Grund keinen Krankengeldanspruch hätte (nachdem der ursprüngliche "Krankengeldverweigerungsgrund" so gut wie vom Tisch war)!
Da frag ich mich: Wie krank ist das denn?
Also drucke dir am besten gleich das og LSG-Urteil aus und beziehe dich in deiner Klageschrift darauf!
LG von Janne,
die Dank der von ihr vorzunehmenden Belehrungen bzgl der AU-RL heute ein sehr entspanntes Verhältnis zu ihren behandelnden Ärzten hat ...
Verfasst: 16.07.2013, 20:56
von Poet
@Laila: Es ist immer gut zu kämpfen, ich möchte Dir auch den Mut nicht nehmen aber lies selbst was erst vor kurzem an Info's aus dem Spitzenverband Bund gekommen ist:
gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_56320.jsp
Auch der Gesetzgeber bzw. das Bundesministerium für Gesundheit sieht derzeit keinen neuen Regelungsbedarf zu Gunsten der Versicherten.
Bitte auch das mit dem Rechtsvertreter mal besprechen.
Trotzdem viel Erfolg von meiner Seite!
Verfasst: 17.07.2013, 07:37
von reallyangry
Und dann bitte auf dem Schrieb:"Wir zahlen ihnen Krankengeld" vermerken...
oder gilt demnächst, es stand auf der homepage des GKV Spitzenverbandes, sie hätten das finden müssen und i.Ü. "schützt Unwissenheit vor Strafe nicht"???
Zitat:
Wichtiger Hinweis: Wer bereits Krankengeld bezieht und nach Ablauf der zunächst ausgestellten Krankschreibung weiterhin nicht arbeiten gehen kann, muss sich spätestens am letzten Tag der bisher bescheinigten Arbeitsunfähigkeit die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit durch seinen Arzt attestieren lassen. Nur so ist eine für den weiteren Bezug von Krankengeld notwendige lückenlose Krankschreibung gewährleistet.
(Hervorhebung durch mich)
Und was ist wenn der letzte Tag ein Samstag / Sonntag ist???? Auch schon vorgekommen, oder?
Und wie ist es bei folgender Konstellation?
REHA-Entlassungstag: 30.04., arbeitsunfähig, Ankunft zu Hause spät nachmittags
1.Mai Feiertag...Arztpraxis zu
2.Mai Auszahlschein: AU Bescheinigung durch den Hausarzt
LG
ReallyAngry
Verfasst: 17.07.2013, 09:13
von Laila
@Janne:
Danke für den Tipp. Ich werde mich gleich damit beschäftigen.
LG Laila
Ich muss auch feststellen, dass unser sogenannter "Sozialstaat" alles andere als sozial ist. Wenn die Ärzte oder man selbst entsprechend "aufgeklärt" würde wie man sich im Krankheitsfall verhalten muss, dann würde ich das mit der "Lücken-Regelung" verstehen, aber wenn keiner davon weiß, wie soll man sich dann an Regeln halten?
und @reallyangry:
mittlerweile weiß ich, dass ich am Freitag zum Artz gehen muss auch wenn die AU bis Samstag oder Sonntag läuft bzw. kann der Arzt eine AU am Montag auf Freitag zurück datieren. Das ist laut Spitzenverband ok. Nur das muss ein Arzt erst mal wissen. Meiner wusste es nicht!
Verfasst: 17.07.2013, 10:00
von Laila
@Janne:
leider komme ich mit dem von Dir genannten Link nur auf die Hauptseite "Justiz Baden-Württemberg" und nicht zu dem Urteil. Kannst Du mir bitte das Aktenzeichen oder das genaue Erscheinungsdatum nenne. Vielen Dank im voraus! LG Laila
Verfasst: 17.07.2013, 10:58
von JanneXX
Hallo,
bereits der erste Satz in dieser og Pressemitteilung ist für Betroffene wie mich - seit Jahren unbestritten schwer krank und dank der Krankengeldverweigerung meiner BKK und der damit verbundenen Unannehmlichkeiten mit weiterer (Gesundheits-)Zustandsverschlechterung durch´s soziale Netz gerutscht - ein Schlag ins Gesicht. Wobei diese Worte "zu klein" sind, um diesem ganzen Elend den passenden Ausdruck zu verleihen.
@ Poet: Die Pressemitteilung ist vom 13.06.2013. Wie gelangt sie denn zu den Versicherten? Und es ist darin nur von Versicherten die Rede, die bereits Krankengeld beziehen. Was ist denn mit denen, denen von vornherein die Krankengeldzahlung verweigert wird, nachträglich per Gerichtsbeschluss erstritten wird und daher von der Aussage in der Pressemitteilung nicht erfasst sind?
Und auch, wenn der Gesetzgeber derzeit keinen Handlungsbedarf erkennen bzw diesem Missstand nicht abhelfen mag -->> es stehen Wahlen an und danach werden die Karten neu gemischt (oder auch nicht) ...
@RA: Ja, allein diese ganzen haarsträubenden Einzelfälle, die den Weg hier in dieses Forum gefunden haben, stellen mMn nur die Spitze des Eisbergs dar. Und in vielen dieser Unrechtsfälle bleibt mMn, wenn auf anderen Wegen nicht abgeholfen wird, nur noch die Klageerhebung.
Durch klagloses Hinnehmen werden keine (Ver-)Änderungen erreicht oder Missständen abgeholfen!
@ Laila: Wie, konkret, meinst du das mit der Rückdatierung und der Absegnung durch den Spitzenverband? Hast du dazu ein Link oder eine Quelle, die du hier einstellen könntest?
Auch Gerichtsmühlen mahlen langsam ... In meinem Fall war das schon einmal von Vorteil (für mich) und nun nehme ich die nächste Hürde, die mir meine BKK in den Weg stellte, auseinander.
LG
Janne
PS: LSG BaWü L 4 KR 284/12 vom 31.08.2012. Dagegen erhob die dortige Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG, über die bislang noch nicht entschieden wurde.
Spibu
Verfasst: 17.07.2013, 11:11
von CiceroOWL
gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/aerztliche_versorgung/bundesmantelvertrag/bmv_anlagen/Anlage_02-1_Erlaeuterung_Vordrucke_11-2012.pdf
g-ba.de/downloads/62-492-726/AU-RL_2013-04-18.pdf
§ 6 Abs. 2 AU Richtlininen > nicht länger als 7 Tage zurückliegend.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004%3A263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007%3A263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159425
haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/krankengeld-nicht-jede-luecke-beendet-den-krankengeldanspruch_242_158454.html
LSG) Baden-Württemberg in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18.9.2012 (L 11 KR 472/11).
lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2012-9&Seite=1&nr=16317&pos=14&anz=20
Verfasst: 17.07.2013, 11:32
von KKA
Poet hat geschrieben:@Laila: Es ist immer gut zu kämpfen, ich möchte Dir auch den Mut nicht nehmen aber lies selbst was erst vor kurzem an Info's aus dem Spitzenverband Bund gekommen ist:
gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_56320.jsp
Auch der Gesetzgeber bzw. das Bundesministerium für Gesundheit sieht derzeit keinen neuen Regelungsbedarf zu Gunsten der Versicherten.
Bitte auch das mit dem Rechtsvertreter mal besprechen.
Trotzdem viel Erfolg von meiner Seite!
Mir ist verständlich, dass der Gesetzgeber hier diejenigen in die Schranken weist, die meinen, sich alle Zeit in der Welt nehmen zu können den AU-Nachweis zu erbringen, gleichzeitig aber fortlaufende Leistungen erwarten.
Völlig irrational wird es allerdings, wenn jemand nachweislich (z.B. RA's Argument ' Praxis nach Reha Entlassung bereits geschlossen) verhindert ist und die Krankenkasse nicht nur die KRG Zahlung einstellt, zusätzlich auch die Mitgliedschaft aufkündigt.
Überhaupt, vom Bürger wird defacto verlangt, das SGB zu studieren, anderenfalls bleibt ihm es überlassen, selbst einen Weg aus der Misere zu finden. Ist damit der Gelbpestslogan 'Mehr Eigenverantwortung/Freiheit' erklärbar? Steht die Politik nicht in der Pflicht den Bürger aufzuklären und (im Zweifelsfall) nicht umgekehrt?
Gruss
KKA
Verfasst: 17.07.2013, 21:26
von roemer70
KKA hat geschrieben:[...]und die Krankenkasse nicht nur die KRG Zahlung einstellt, zusätzlich auch die Mitgliedschaft aufkündigt.
Hier muss ich mal einhaken: Wenn man von "aufgekündigter Mitgliedschaft" spricht, klingt das, als würde einen die KK vor die Tür setzen.
Das ist so nicht richtig. Korrekt heisst es: Die Mitgliedschaft besteht nicht mehr kostenfrei aufgrund KG-Bezuges fort - da dieser nunmal wegfällt. Nun hat man die Möglichkeit, sich frw. zu versichern oder ggf. in der Familienversicherung unterzukommen oder durch einen anderen Pflichtversicherungstatbestand die eigene Mitgliedschaft zu erhalten. Es kommt also keiner in einen unversicherten Status - was man mit "aufgekündigte Mitgliedschaft" gedanklich leicht verknüpfen kann.
Verfasst: 17.07.2013, 22:19
von KKA
Genau, Roemer, der Gedankensprung ist kurz.
Ich zahle fleißig meinen monatl. Beitrag (als freiwillig Versicherter), das hiesse, wenn bei mir eine 'Lücke'
entstehen sollte, würde die KK mir die Mitgliedschaft nicht kündigen....als freiwillig Versicherter.
Und als 'Pflichtversicherter' wird dir gekündigt und du 'musst' dich dann freiwillig versichern....Sachen gibt's...... Da wird der Begriff 'Logik' zwangsvergewaltigt.
Gruss
KKA
Verfasst: 18.07.2013, 07:52
von Czauderna
Hallo,
na ja, lt. SGB. V endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger grundsätzlich kraft Gesetz, bei freiwillig Versicherten eben grundsätzlich nur durch Kündigung oder Tod. wenn also ein freiwillig Versicherter Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgibt dann setzt sich diese freiwillige Versicherung eben fort. Bei Versicherungspflichten Versicherten nicht und es ist Aufgabe der jeweiligen Kasse den Betreffenden auf sein Recht zur freiwilligen Weiterversicherung hinzuweisen. Nimmt er dieses Recht nicht in Anspruch, dann bleibt es beim Ende der Mitgliedschaft zum Ende der Versicherungspflicht. Durch die Änderung zum 01.04.2007 kam nun der Umstand hinzu dass es eine "Pflicht zur Versicherung" gibt. Auch darauf sollte eine Kasse den Betroffenen ausdrücklich hinweisen. Der Personenkreis, der von dieser Änderung betroffen ist, wird bei der Kasse dann nicht als freiwillig Versicherter geführt, so kenne ich es jedenfalls.
Was z.B. diesen ganzen Ärger mit Krankengeld oder nicht und der berühmten "Krankengeldfalle" betrifft, so betrifft der fast ausnahmslos pflichtversicherte Mitglieder, deren grundsätzlich Versicherungspflicht eben durch diese "Lücken" in der AU-Bescheinigungen beendet wird.
Verhindert werden könnte die meisten Fälle wenn alle Beteiligten da wirklich zusammenarbeiten - zuerst die Kassen durch entsprechende Beratung bereits zum Beginn des Krankengeldbezugs, dann die Ärzte wenn es um die Ausstellung der entsprechenden Dokumente geht und natürlich auch die Versicherten selbst, in dem sie sich damit beschäftigen und ggf. auch nachfragen, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 18.07.2013, 09:13
von broemmel
Die Logik wird "zwangsvergewaltigt" wenn man unterschiedliche Sachverhalte miteinander vergleicht.
Zum einen die versicherungspflichtige Mitgliedschaft und die freiwillige Versicherung. Das haut nicht hin.
Verfasst: 18.07.2013, 10:00
von JanneXX
Hallo Laila,
um die Klärung deiner Sache ein wenig zu beschleunigen könntest du auch die Printmedien bei dir Vorort informieren ...
Beispiel: stuttgarter-zeitung.de/inhalt.streit-ums-krankengeld-ein-beinahe-freier-fall-durch-das-soziale-netz.d8241658-033c-464c-bab0-b090c21349ef.html.
Du hast dich ja an die Anordnung deines Arztes gehalten und bis zum dir genannten Termin dort in der Praxis erschienen.
@ Cicero: Danke für die Links (gibst du evtl "Verlinkcrashkurse" für Begriffstutzige wie mich?
)
Ich hatte Laila so verstanden, dass ihr Arzt seine Software um einige Tage zurücksetzen kann und dies vom Spitzenverband abgesegnet ist
, daher meine Nachfrage.
Also Beispiel: AU endet am Freitag dem 13.ten und der Arzt stellt am Montag dem 16.ten seine Software zurück auf den 13.ten ...
Wenn das so möglich wäre, dann würden damit ja zahlreiche Einzelfälle gar nicht erst entstehen!
LG
Janne
Verfasst: 18.07.2013, 11:00
von broemmel
Ich hatte Laila so verstanden, dass ihr Arzt seine Software um einige Tage zurücksetzen kann und dies vom Spitzenverband abgesegnet ist
, daher meine Nachfrage.
Also Beispiel: AU endet am Freitag dem 13.ten und der Arzt stellt am Montag dem 16.ten seine Software zurück auf den 13.ten ...
Wenn das so möglich wäre, dann würden damit ja zahlreiche Einzelfälle gar nicht erst entstehen!
LG
Janne
Na das sind ja Tips.
ist wohl eher fraglich, ob der Arzt bereit ist, eine Urkundenfälschung zu begehen. Da gibt es den netten § 267 StGB in dem das Strafmaß geregelt ist.
Und das eine AU Bescheinigung eine Urkunde ist wurde bereits von der Landesärztekammer festgestellt
http://www.laek-thueringen.de/wcms/Docs ... ung-von-AU