Seite 2 von 25
Verfasst: 09.04.2013, 19:00
von Poet
@Juliane & vlac: Nicht streiten. Es lohnt sich nicht.
Der Tarif wäre kurz nach seinem Erscheinen auf dem Markt schon wieder platt. Wenn ihn nicht die unversicherten Nichtzahler wählen, wohl aber die unversicherten Zahlungswilligen, die perspektivisch dringend Leistungen benötigen. Jmd. der bis heute ohne KV trotz Versicherungspflicht ausgekommen ist und kerngesund, der wird auch diesen Tarif nicht abschließen. Von seiner Beitragsschuld wegen Nicht-Existenz einer KV wird er doch damit nicht entledigt.
Den Tarif ereilt dasselbe Schicksal wie die Basistarife Ost, die aufgrund der entwickelten Attraktivität in den falschen Zielgruppen schon ganze KV-Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht hat.
Verfasst: 09.04.2013, 20:12
von Juliane
Poet hat geschrieben:Jmd. der bis heute ohne KV trotz Versicherungspflicht ausgekommen ist und kerngesund, der wird auch diesen Tarif nicht abschließen.
Derjenige hatte dann aber einfach nur Glück bisher.
Schon morgen kann er einen Unfall haben und das Krankenhaus schreibt ihm eine mittlere 5-stellige Rechnung.
Bzw. seine alte GKV ist dann zuständig und er muss auf einmal alle Beiträge nachzahlen.
Poet hat geschrieben:Von seiner Beitragsschuld wegen Nicht-Existenz einer KV wird er doch damit nicht entledigt.
Also ich sehe da 2 Vorteile: Man ist wieder versichert und die Chancen stehen anscheinend gut, dass die "unsichtbaren" Ansprüche der letzten GKV verjähren.
Verfasst: 09.04.2013, 20:59
von Poet
Juliane hat geschrieben:Poet hat geschrieben:Jmd. der bis heute ohne KV trotz Versicherungspflicht ausgekommen ist und kerngesund, der wird auch diesen Tarif nicht abschließen.
Derjenige hatte dann aber einfach nur Glück bisher.
Schon morgen kann er einen Unfall haben und das Krankenhaus schreibt ihm eine mittlere 5-stellige Rechnung.
Bzw. seine alte GKV ist dann zuständig und er muss auf einmal alle Beiträge nachzahlen.
Poet hat geschrieben:Von seiner Beitragsschuld wegen Nicht-Existenz einer KV wird er doch damit nicht entledigt.
Also ich sehe da 2 Vorteile: Man ist wieder versichert und die Chancen stehen anscheinend gut, dass die "unsichtbaren" Ansprüche der letzten GKV verjähren.
Diese verjähren aber nicht so schnell.
Verfasst: 09.04.2013, 21:08
von Juliane
Poet hat geschrieben:Diese verjähren nicht.
Begründung?
Verfasst: 09.04.2013, 21:16
von Poet
§ 25 Abs. 2 SGB IV = Verlängerung auf 30 Jahre Verjährungsfrist bei Vorsatz.
Verfasst: 09.04.2013, 21:19
von Juliane
Poet hat geschrieben:§ 25 Abs. 2 SGB IV = Verlängerung auf 30 Jahre Verjährungsfrist bei Vorsatz.
Dann müßte die alte Krankenkasse aber erstmal Wind von der Sache bekommen und der Person den Vorsatz nachweisen.
Verfasst: 09.04.2013, 21:34
von Poet
Juliane hat geschrieben:Poet hat geschrieben:§ 25 Abs. 2 SGB IV = Verlängerung auf 30 Jahre Verjährungsfrist bei Vorsatz.
Dann müßte die alte Krankenkasse aber erstmal Wind von der Sache bekommen und der Person den Vorsatz nachweisen.
Klar, aber wenn die Kasse keinen Wind bekommt, braucht der oder diejenige auch keine PKV aus dem Ausland...
Die Kasse muss den Vorsatz nicht nachweisen. In D gilt allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das weiß auch jeder. => *** zur Haftpflicht beim Auto. Natürlich kannst Du 30 Jahre ohne fahren. Aber es darf Dich halt keiner erwischen und nichts passieren.
Verfasst: 09.04.2013, 21:44
von Juliane
Poet hat geschrieben:Klar, aber wenn die Kasse keinen Wind bekommt, braucht der oder diejenige auch keine PKV aus dem Ausland...
Richtig, es würde theoretisch auch eine deutsche PKV reichen
Poet hat geschrieben:Die Kasse muss den Vorsatz nicht nachweisen.
Doch, muss sie.
Poet hat geschrieben:In D gilt allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Richtig, und genau der kommt der Unversicherte beim Abschluss einer KV ja auch nach. Ab dem Zeitpunkt beginnt dann auch die "Verjährung".
Verfasst: 09.04.2013, 22:05
von Poet
@Juliane: Du olle Rechtsverdreherin...
Die Verjährung beginnt in dem Monat der Fälligkeit der Beiträge, nicht bei Abschluss der PKV und 30 Jahre sind verdammt lang. Nebenbei hat der Gesetzgeber den Kassen auch noch saftige Zinsforderungen draufgedonnert. Das wird bei Auffliegen sehr teuer.
Die Kasse fordert bei Bekanntwerden den Versicherten auf, die Beiträge nachzuentrichten und kann immer belegen dass sie den Versicherten seinerzeit auf den fehlenden Versicherungsschutz hingewiesen hat. Jeder Beendigung einer Mitgliedschaft in der GKV gehen Schreiben zur Klärung des Versichertenverhältnisses voraus. War derjenige freiwillig oder privat versichert, dann geht eine fristgemäße Beendigung nur mit Nachweis der Folgekasse. Von daher muss der Versicherte beweisen, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Ich würde mich da nicht auf eine good-will-Entscheidung der Kasse verlassen.
Verfasst: 09.04.2013, 22:11
von vlac
Hallo,
also dann doch noch mal was von mir.
Ich fange mal hinten an: Die Methode " Ich mache einfach diese Versicherung und sitze die Schulden aus" funktioniert nicht. Das sage nicht ich, sondern eine Juristin, die sich sehr gut damit auskennt. Denn zum einen ist es so, wie Poet sagt, dass die Schulden bei diesem Szenario erst nach 30 Jahren verjähren. Zudem dürften, sobald der Betreffende wieder bei der GKV aufschlägt, auch Beitragsrückstände für die Zeit in der ausländischen KV eingefordert werden, wenn der Betreffende nach deutschem Recht nichts im PKV-System zu suchen hatte, wobei das Neuland ist, weil es noch nicht passiert ist.
Bei Selbstständigen, die mit dem Gedanken liebäugeln, in eine solche Versicherung zu wechseln, um die GKV-Beiträge zu sparen, wird es so sein, dass die Krankenkasse einen Nachweis der neuen Versicherung sehen wollen. Ist das Unternehmen zwar für den Geschäftsbetrieb zugelassen, aber genügt der Vertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen, darf die GKV den Versicherten nicht gehen lassen.
Womit ich zu der Frage komme, wo das steht, das mit Basistarif und Beitragsrückständen. Ganz einfach: Im § 193 VVG, aus dem selektiv der Absatz 3 als Beleg für die Mindestanforderungen zitiert wird. Liest man auch den Rest, kommt man irgendwann zu Absatz 6, wo es um die Beitragsrückstände geht, und gesagt wird, dass das für die Unternehmen gilt, die in Absatz 3 genannt werden.
Eine Vertrag, aus dem man raus fliegt, wenn man einen Monat lang seine Prämie nicht gezahlt hat, genügt also deutschem Recht nicht.
Zu den Verträgen, die es angeblich auf deutsch gibt: Die Unternehmen haben ALLE in ihren Verträgen und Bedingungen, dass die Sprache Englisch ist, so lange das Unternehmen nicht schriftlich etwas anderes erklärt hat.
Eine deutsche Übersetzung durch einen Makler ist dementsprechend das Papier nicht wert, so lange das Unternehmen nicht schriftlich erklärt hat, dass die Übersetzung in Ordnung geht.
Und noch einmal, weil ich mittlerweile eine ganze Reihe dieser Versicherungen abtelefoniert habe: Alle Unternehmen, die ich gefragt habe, betonen, dass sie entweder ständige Einwohner Deutschlands nicht versichern, oder dass diese Versicherung für Leute gedacht ist, die viel im Ausland unterwegs sind, und dabei nicht allein auf ihre heimische KV vertrauen wollen. ALLE Unternehmen betonen, dass ihre Angebote nicht dazu geeignet sind, eine deutsche Krankenversicherung zu ersetzen, weil sie nicht den deutschen Regelungen entsprechen.
Ganz gleich was der Makler sagt: Das, was die Versicherer selbst sagen, ist das, was zählt. Und auch das, was der deutsche Gesetzgeber sagt.
Noch einmal: Auch wenn man eine solche Versicherung abschließt, besteht weiterhin die Pflicht, eine Krankenversicherung, die deutschem Recht entspricht, zu haben, und seine Beiträge zu bezahlen - auch rückwirkend.
Ganz grundsätzlich kann auch ein ausländischer Versicherer einen solchen Vertrag anbieten. Aber das hat noch kein Versicherer getan.
Verfasst: 09.04.2013, 22:20
von Poet
...Zusatz zu vlac's Überlegungen: Hier wäre noch zu klären, in welcher Form und Höhe die ausländische PKV dann die Leistungen erstattet. Gerade der Passus mit dem 3,5fachen der GOÄ und GOZ im Zusammenhang mit der Leistungspflicht treibt den dt. PKV gerade die Angstperlen auf die Stirn. Auch eine ausländische PKV hätte keine Chance einer weiteren Summenbegrenzung. Lukrativ?
Verfasst: 09.04.2013, 22:37
von Juliane
vlac hat geschrieben:Die Methode " Ich mache einfach diese Versicherung und sitze die Schulden aus" funktioniert nicht. Das sage nicht ich, sondern eine Juristin, die sich sehr gut damit auskennt.
Mit was konkret kennt sich diese Juristin aus? SGB?
vlac hat geschrieben:Zudem dürften, sobald der Betreffende wieder bei der GKV aufschlägt, auch Beitragsrückstände für die Zeit in der ausländischen KV eingefordert werden, wenn der Betreffende nach deutschem Recht nichts im PKV-System zu suchen hatte
Das geht aber die GKV nichts an, wo der Kunde eigentlich vorher reingehört hätte. Sie hat nur zu prüfen, ob die letzten KV (EU) gültig war.
vlac hat geschrieben:Eine Vertrag, aus dem man raus fliegt, wenn man einen Monat lang seine Prämie nicht gezahlt hat, genügt also deutschem Recht nicht.
Das ist lediglich ihre Sicht der Dinge
vlac hat geschrieben:Eine deutsche Übersetzung durch einen Makler ist dementsprechend das Papier nicht wert, so lange das Unternehmen nicht schriftlich erklärt hat, dass die Übersetzung in Ordnung geht.
Wenn der Kunde mit dem Versicherer einen Vertrag in deutscher Sprache abschließt, wo liegt dann das Problem?
vlac hat geschrieben:Und noch einmal, weil ich mittlerweile eine ganze Reihe dieser Versicherungen abtelefoniert habe
Warum haben sie da eigentlich angeblich angerufen? Rein aus Interesse?
vlac hat geschrieben:Noch einmal: Auch wenn man eine solche Versicherung abschließt, besteht weiterhin die Pflicht, eine Krankenversicherung, die deutschem Recht entspricht, zu haben, und seine Beiträge zu bezahlen - auch rückwirkend.
Argh... schon wieder wird so getan, als wäre diese EU-KV lediglich eine Urlaubs-Auslandsversicherung bzw. generell komplett "ungültig".
vlac hat geschrieben:Ganz grundsätzlich kann auch ein ausländischer Versicherer einen solchen Vertrag anbieten. Aber das hat noch kein Versicherer getan.
Behaupten Sie dann also, dass der Makler ungültige Versicherungen anbietet?
Verfasst: 09.04.2013, 23:02
von vlac
Hallo,
Ich fange wieder hinten an: Der Makler wird in zwei Berichten in einem Kontext zitiert, der in eindeutigen Worten den Eindruck entstehen lässt, dass diese Versicherungen die bekannten deutschen Versicherungen ersetzt, und dass es, mit meinen eigenen Worten ausgedrückt, einen dritten Versicherungszweig gibt. Dass das in zwei Berichten passiert, und nur dieser Makler zitiert wird, drängt den Schluss auf, dass diese Aussagen auf ihn zurück zu führen sind.
Es ist allerdings nicht wahr, dass es einen dritten Versicherungszweig in Deutschland gibt, der günstige Tarife bei nur den mittlerweile berühmten Mindeststandards ermöglicht: Die deutschen Gesetze gelten in VOLLEM Umfang auch für ausländische Anbieter.
Es ist auch nicht "meine Sicht der Dinge", dass ein Vertrag, aus dem man raus fliegt, wenn man einen Monat lang seine Prämie nicht gezahlt hat, nicht deutschem Recht genügt.
Das steht im Gesetz.
Ich habe diese Versicherungen abtelefoniert, weil es mich interessiert.
Und ja, diese EU-KV hat genau den gleichen rechtlichen Stellenwert wie eine Auslandsreiseversicherung.
Sie ersetzt die deutsche Krankenversicherung nur dann, wenn sie deutschem Recht genügt.
Es gibt keinen ausländischen Anbieter, der solche Verträge anbietet.
Die Gesetzliche will bei Neulingen schon wissen, wo sie herkommen.
Verfasst: 09.04.2013, 23:21
von Juliane
vlac hat geschrieben:in eindeutigen Worten den Eindruck entstehen lässt, dass diese Versicherungen die bekannten deutschen Versicherungen ersetzt
So habe ich das allerdings nicht verstanden, es
ergänzt lediglich die GKV und PKV. Aber angenommen ich gehe jetzt zu so einer Kasse, dann "ersetzt" sie in dem Sinne ja für mich die GKV bzw. PKV.
vlac hat geschrieben:Es ist auch nicht "meine Sicht der Dinge", dass ein Vertrag, aus dem man raus fliegt, wenn man einen Monat lang seine Prämie nicht gezahlt hat, nicht deutschem Recht genügt.
Nun wir wissen beide nicht was in den Verträgen steht, ich bezweifel aber das man schon nach einem Monat rausfliegt.
vlac hat geschrieben:Ich habe diese Versicherungen abtelefoniert, weil es mich interessiert.
Aber den Makler hast Du komischerweise nicht angerufen oder?
vlac hat geschrieben:Sie ersetzt die deutsche Krankenversicherung nur dann, wenn sie deutschem Recht genügt. Es gibt keinen ausländischen Anbieter, der solche Verträge anbietet.
Und diese Behauptung stellst Du mal einfach so pauschal auf, nur weil Du 2 - 3 Versicherungen im Ausland erfolglos angerufen hast???
vlac hat geschrieben:Die Gesetzliche will bei Neulingen schon wissen, wo sie herkommen.
Die Neulinge kommen in dem Falle aus der EU-KV und wenn diese Versicherung hier zugelassen ist und auch die Anforderungen erfüllt, was will die GKV dann großartig machen?
Übrigens war das die eigentliche Grundfrage des Themas hier, nicht irgendwelche Anzweifelungen der EU-KV und "um Nachzahlungen kommt KEINER rum".
Verfasst: 09.04.2013, 23:53
von vlac
Gut, dann zur Eingangsfrage: Akzeptieren die deutschen GKVen solche Versicherungen als Vorversicherung?
Nein. Nicht, wenn man in Deutschland gelebt hat, und der Vertrag den deutschen gesetzlichen Regelungen nicht genügt. Das ist bei allen Versicherungen der Fall, von denen hier die Rede ist. ich habe auch mehr als zwei oder drei angerufen, und ich habe auch beim Bundesgesundheitsministerium, bei der Bafin, und beim Bundesversicherungsamt angerufen. Es gibt solche Verträge nicht. Die Unternehmen könnten sie anbieten, aber sie tun es nicht.
Was dann auch, einmal mehr, deine letzte Frage beantwortet: Es gibt keine Verträge, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, weshalb sich die Frage, was die GKV da groß machen wollen würde, sich nicht stellt.
Würde es solche Verträge geben, könnte man auch davon ausgehen, dass mehr als nur ein Makler sie anbietet.