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Verfasst: 03.04.2013, 23:36
von broemmel
Graf2012 hat geschrieben:Hey hab mit der KK telefoniert und mich endlich überwunden dort anzurufen.
Also ich hab theoretisch schon Anspruch auf Krankengeld es muss halt alles geprüft werden.. Wenn die Unterlagen der Agentur(Rehaträger) da sind und ich die Unterlagen (die Bescheinigung dass die Maßnahme abgebrochen wurde usw.) habe, soll ich einfach zu ihr kommen oder nen Termin ausmachen! Überraschender Weise war Sie auch sehr nett!

Nun ja jetzt mal abwarten, die Sozialversicherung zahlt nun wohl erstmal die KK da ich ja seit gestern AU bin, und ab heute die Maßnahme nichtmehr weitergeht..
Na das freut mich aber, das so ein Anruf bei seiner Kasse Wunder wirken kann.

Verfasst: 06.05.2013, 09:36
von Graf2012
Hallo!!!
Ich habe ein Problem..
bin ja seit Ende März krankgeschrieben, und müsste ja theoretisch Anspruch auf Krankengeld haben.. wurde ja alles geklärt..
jetzt erklärte mir die Frau heute, dass ich wohl erst nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld habe, und wohl bis 13.5.13 Arbeitslosengeld I bekommen müsste.. aber das kann doch nicht sein, oder?
Ich habe kaum mehr Geld bin total verzweifelt da ich davon ausgegangen bin, dass ich nach Ende der Umschulung Krankengeld bekomme, bin ja durchgehend krankgeschrieben..
Wie soll ich vorgehen? Den Vorgesetzten der Krankenkassenmitarbeiterin sprechen??
Bin total verzweifelt..
kann mich auch schlecht kümmern um die Angelegenheiten, da ich ja seit einer Woche in einer Tagesklinik bin..
Bitte echt um Hilfe und Antwort :cry: :cry:

Verfasst: 06.05.2013, 09:55
von CiceroOWL
Guten Morgen, hast du einen aufhebungsbescheid wegen des Übergangsgeldes bekommen, wiehat sichdie Agentur für aRbeit geaüssert wird aLG I anstatt KG bezahlt? Grundsätzlich müßte das geklärt werden ob ein ALG I Anspruch besteht, sollte kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen, besthet grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, sofern weiter die AU Bescheinigungen eingereicht wurden.

Verfasst: 06.05.2013, 10:16
von Graf2012
Ja ich hab ein Schreiben bekommen, dass die Maßnahme beendet wurde und damit auch der Anspruch auf Übergangsgeld wegfällt, zum 2.4!
Das heißt dass ich ab 3.4 Krankengeld bekommen müsste!
Habe gerade nochmal die Arbeitsagentur angerufen, und da wurde mir eben wie ich gedachte habe, mitgeteilt, dass ich kein Arbeitslosengeld I bekomme, da ich ja nicht Arbeitslos gemeldet bin sondern seid Ende der Umschulung im Krankenstand bin!!

Warum sagt die Beraterin der AOK was anderes?? Dass ich bis 13.5. Arbeitslosengeld bekomme?

Wie soll ich vorgehen?? Hinfahren, anrufen, Brief schreiben, die Chefin dort sprechen??

Verfasst: 06.05.2013, 10:53
von Graf2012
Soll ich persönlich heut Nachmittag nach der Tagesklinik zur Krankenkasse? Und den Abteilungsleiter sprechen? Das gibts doch nicht!!!

Verfasst: 06.05.2013, 10:53
von CiceroOWL
Brief FAX, Anrufen hingehen. Das hilft am meisten und am besten.

Verfasst: 06.05.2013, 10:56
von Graf2012
Hat jemand einen Tipp?
Ich verzweifel!1 Seit 2.4 bekomm ich kein Geld mehr! Und das Geld wird echt knapp... Was soll ich denn nur machen und wie vorgehen?

Verfasst: 06.05.2013, 12:56
von skoda007
Hallo,

gehe persönlich bei der Krankenkasse vorbei und erzählen Ihnen das du dich, da du ja krank geschrieben bist nicht arbeitslos melden kannst.

Und somit Ansruch auf Krankengeld hast. Lass Dich nicht abwimmeln.
Falls du keinen Erfolg hast, bitte darum mit dem Vorgesetzen zu sprechen.

Wenn sie dir sagen das du keinen Anspuch auf Krankengeld hast,
lass es dir schriftlich geben mit den entsprechenden Rechtsvorschriften
und Paragrafen.

Gruß
Rainer

Verfasst: 06.05.2013, 14:18
von Graf2012
Soo meine lieben,

komme gerade von der AOK! Die Dame war nun wirklich sehr freundlich und nicht so patzig wie am Telefon. Wir sind nochmal alle Unterlagen durchgegangen und siehe da, Ich habe natürlich Anspruch wie ich gesagt habe ab den 3.4.13.. das Geld wird mir nun überwiesen..
Perfekt!!
Und ich hab nichtmal die Chefin holen müssen :mrgreen:

Danke für eure Hilfe und Sorry für die Panikschieberei..

Verfasst: 06.05.2013, 16:31
von broemmel
broemmel hat geschrieben:
Graf2012 hat geschrieben:Hey hab mit der KK telefoniert und mich endlich überwunden dort anzurufen.
Also ich hab theoretisch schon Anspruch auf Krankengeld es muss halt alles geprüft werden.. Wenn die Unterlagen der Agentur(Rehaträger) da sind und ich die Unterlagen (die Bescheinigung dass die Maßnahme abgebrochen wurde usw.) habe, soll ich einfach zu ihr kommen oder nen Termin ausmachen! Überraschender Weise war Sie auch sehr nett!

Nun ja jetzt mal abwarten, die Sozialversicherung zahlt nun wohl erstmal die KK da ich ja seit gestern AU bin, und ab heute die Maßnahme nichtmehr weitergeht..
Na das freut mich aber, das so ein Anruf/Besuch bei seiner Kasse Wunder wirken kann.
:lol:

Verfasst: 06.05.2013, 20:32
von CiceroOWL
Na klappt doch.. :lol: