Verfasst: 17.04.2013, 11:43
Hallo zusammen,
Der SB des Jobcenters kennt nun die Sachlage und das ich Widerspruch eingelegt habe, jedoch wird man erst einmal unter der gegebenen Konstellation ALGII zahlen.
Nun, ich hatte Widerspruch eingelegt, per Einschreiben und Rückschein, mysteriöserweise verschwand der komplette Brief schon auf dem Postweg und wirklich auf den letzten Drücker (und mit dem letzten Geld) kommte ich auf dem normalen Postweg den Widerspruch übermitteln, dessen Eingang mit heute(!) bestätigt wurde. Natürlich will die -Kasse- eine Begründung seitens des Hausarztes bzw weitere Ärzte haben, aber das richtige wäre doch eigentlich, das die Ärzte jegliche weitere Diagnosen direkt an den MdK übermitteln, oder sehe ich das falsch?
Das Problem, das derzeit besteht, war eigentlich die immer noch bestehende Unterbrechung der Krankschreibung, wobei ich dazu sagen muß, das ich durch die eingestellten Krankengeldzahlungen aus finanziellen Gründen gar keine andere Wahl hatte, als mich "gesundschreiben" zu lassen, wenn ALGII nur für -arbeitsfähige- Personen gezahlt wird. Wäre ich weiterhin durchgängig krankgeschrieben gewesen, -über- den Zeitraum der Einstellung des KG-Bezuges hinaus, hätte ich wohl auch keinen Anspruch auf ALGII gehabt. Könnte man das Verhalten der KK nicht schon mindestens als Nötigung auslegen?
Viele Grüsse
Der SB des Jobcenters kennt nun die Sachlage und das ich Widerspruch eingelegt habe, jedoch wird man erst einmal unter der gegebenen Konstellation ALGII zahlen.
Nun, ich hatte Widerspruch eingelegt, per Einschreiben und Rückschein, mysteriöserweise verschwand der komplette Brief schon auf dem Postweg und wirklich auf den letzten Drücker (und mit dem letzten Geld) kommte ich auf dem normalen Postweg den Widerspruch übermitteln, dessen Eingang mit heute(!) bestätigt wurde. Natürlich will die -Kasse- eine Begründung seitens des Hausarztes bzw weitere Ärzte haben, aber das richtige wäre doch eigentlich, das die Ärzte jegliche weitere Diagnosen direkt an den MdK übermitteln, oder sehe ich das falsch?
Das Problem, das derzeit besteht, war eigentlich die immer noch bestehende Unterbrechung der Krankschreibung, wobei ich dazu sagen muß, das ich durch die eingestellten Krankengeldzahlungen aus finanziellen Gründen gar keine andere Wahl hatte, als mich "gesundschreiben" zu lassen, wenn ALGII nur für -arbeitsfähige- Personen gezahlt wird. Wäre ich weiterhin durchgängig krankgeschrieben gewesen, -über- den Zeitraum der Einstellung des KG-Bezuges hinaus, hätte ich wohl auch keinen Anspruch auf ALGII gehabt. Könnte man das Verhalten der KK nicht schon mindestens als Nötigung auslegen?
Viele Grüsse