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Verfasst: 26.03.2013, 22:55
von billy
Hallo Jacky!

Ja, grundsätzlich sind Sie die Dumme. Und grundsätzlich haben Sie die Folgen zu tragen.

Aber ich bin der Auffassung, dass Sie Ihre Kasse mit zwei Dingen konfrontieren sollten:

1. Ihre Kasse hat Sie nicht über die Modalitäten der Krankschreibung und die Folgen einer nicht nahtlosen Krankschreibung informiert. Dazu wäre sie verpflichtet gewesen.

2. Ihr Arzt hat einen Fehler gemacht. Das Fehlverhalten der Vertragsärzte ist aber im Grundsatz der Krankenkasse zuzurechnen.

Insofern würde ich mich jetzt nicht dem Schicksal ergeben, sondern gegen die Entscheidung vorgehen. Sie haben nichts zu verlieren! Schlimmer als jetzt kann es ja kaum werden.

Gruß
Billy

Verfasst: 26.03.2013, 23:14
von Poet
billy hat geschrieben: 1. Ihre Kasse hat Sie nicht über die Modalitäten der Krankschreibung und die Folgen einer nicht nahtlosen Krankschreibung informiert. Dazu wäre sie verpflichtet gewesen.

2. Ihr Arzt hat einen Fehler gemacht. Das Fehlverhalten der Vertragsärzte ist aber im Grundsatz der Krankenkasse zuzurechnen.
Das ist beides falsch.

1. Die Kasse ist dazu nicht verpflichtet.

2. Die Kasse steht nicht in Rechtsfolge zum Leistungserbringer. Sie ist nur Kostenträger.