Seite 2 von 2

Verfasst: 21.03.2013, 13:43
von amerin
Lese in der Satzung nach was dort zur Familienversicherung geregelt ist.

Verfasst: 21.03.2013, 23:29
von ratte1
@baden,

bei welcher KK ist die Ehefrau versichert?



MfG
ratte1

Verfasst: 24.03.2013, 20:02
von baden
ratte1 hat geschrieben:@baden,

bei welcher KK ist die Ehefrau versichert?



MfG
ratte1
hallo! sorry für die späte Antwort. Sie ist bei der KKH.

Verfasst: 24.03.2013, 20:45
von ratte1
baden hat geschrieben:
ratte1 hat geschrieben:@baden,

bei welcher KK ist die Ehefrau versichert?
Sie ist bei der KKH.
Dann ist keine Kündigungsfrist einzuhalten, sondern mit Eintritt der FAMI kann sofort gewechselt werden, ggf. sogar rückwirkend.

Auszug aus der KKH-Satzung:
§15 – Ende der Mitgliedschaft
Die Kasse gibt dem Austritt freiwillig versicherter Mitglieder abweichend von § 191 Nr. 3 SGB V zu dem Zeitpunkt statt, ab dem ohne die freiwillige Mitgliedschaft Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V bestünde


MfG
ratte1