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Verfasst: 14.03.2013, 13:56
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.03.2013, 14:06
von hajo
Hallo,
danke für Dein Angebot, das ich gerne annehmen würde. Was brauchst Du hierfür?
Gruß Hajo
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,

der Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung hat nichts mit den persönlichen und finanziellen Verhältnissen zu tun – ganz anders als ein (hilfsweiser) Antrag auf einstweilige Anordnung.

Wenn du willst, baue ich dir den Textvorschlag um, das ist nicht der Rede wert.

Du hast entweder Anspruch auf Krankengeld oder aber auf ALG I – also kläre das Zuständigkeitsproblem der Behörden nicht selbst, sondern gib den „Schwarzen Peter“ einfach zurück / weiter. Näheres dazu im zweiten Beitrag - Ziffer 8 – unter

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... t/#post424

Dort siehst du – in Ziffer 4 – auch, dass dir die Ärzte eigentlich längst hätten helfen müssen, § 7 Abs. 2 AU-RL.

Viel Erfolg!

Gruß!
Machts Sinn

Verfasst: 14.03.2013, 14:15
von hajo
Hallo,

soeben habe ich Post von der KK bekommen. Jedoch nicht der angekündigte Bescheid über meinen Widerspruch, sondern die Mitteilung,
dass Krankengeld bis zum 25. 2. 13 überwiesen wurde. (Der Tag an dem lt. MDK meine AU endet). Die machen es sich ganz einfach.
In meinem Krankengeldbescheid steht, dass ich so lange Krankengeld bekomme wie meine AU vom behandelnden Arzt bescheinigt wird. Der MDK ist nicht mein behandelnder Arzt und Bescheinigungen liegen denen bis einschl. 28. 3. 13 vor, jedoch sollte ich bereits am 2. 4. 13 wieder ins KH (Schlaflabor, Apnoe). Ich weiß nicht mehr ein und aus.

Verfasst: 14.03.2013, 14:20
von CiceroOWL
ajo, ergo weiter AU einreichen und abwarten.

Verfasst: 14.03.2013, 14:26
von hajo
CiceroOWL hat geschrieben:ajo, ergo weiter AU einreichen und abwarten.
Hallo Cicero,
Auszahlungsschein haben die vorliegen bis 10. 3. und AU bis 28. 3.
Wieso haben die gestern scheinheilig angerufen und gefragt von was ich lebe? Anschließend wurde mir gesagt daß er (der Sachbearbeiter) nix daran ändern könne, und er auch seine Vorschriften habe, deswegen bleibts bei der Ablehnung.

Verfasst: 14.03.2013, 14:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.03.2013, 14:33
von CiceroOWL
hajo hat geschrieben:
CiceroOWL hat geschrieben:ajo, ergo weiter AU einreichen und abwarten.
Hallo Cicero,
Auszahlungsschein haben die vorliegen bis 10. 3. und AU bis 28. 3.
Wieso haben die gestern scheinheilig angerufen und gefragt von was ich lebe? Anschließend wurde mir gesagt daß er (der Sachbearbeiter) nix daran ändern könne, und er auch seine Vorschriften habe, deswegen bleibts bei der Ablehnung.
hm gesprochen wird viel, ohne schriftlichen bescheid kann viel erzählt werden. Liegt ein Bescheid vor?

Verfasst: 14.03.2013, 14:35
von CiceroOWL
Machts Sinn hat geschrieben:Nein Hajo,

nicht abwarten - am besten noch heute den Antrag an das SG versenden.

Über das hier
In meinem Krankengeldbescheid steht, dass ich so lange Krankengeld bekomme wie meine AU vom behandelnden Arzt bescheinigt wird
hinaus hätte ich gerne den präzisen Wortlaut des Bewilligungsbescheides (ohne Betrag), außerdem brauchen wir das Datum des Beendigungsbescheides. Ist eine Anhörung erfolgt, bevor mit Ablauf des 25.02. eingestellt wurde?

Und rechtzeitig vor Ende der bisherigen AUB brauchst du die Verlängerung - aber das hat ja noch Zeit.

Gruß!
Machts Sinn
Ähm ohne Aufhebungsbescheid gleich zum SG ? Geht ja schlecht oder?

Verfasst: 14.03.2013, 14:41
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.03.2013, 14:48
von CiceroOWL
Taja und wenn morgen denn die ablehnung des Widerspruches eintrifft, muss geklagt werden, ergo attacke

Verfasst: 14.03.2013, 15:05
von broemmel
Irgendwie wiederholt sich bei MS wieder alles.

Jetzt kommt wieder ein Text mit Krankengeld auf Dauer....
Der Versuch auf einstweilige Anordnung.....

Naja... hajo wird ja vielleicht berichten von seinen vielen SG Terminen

Verfasst: 14.03.2013, 15:09
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.03.2013, 15:12
von hajo
ich habe jetzt alles eingescannt aber wie und wo hinschicken?
eine Anhörung hat´s nicht gegeben.
Machts Sinn hat geschrieben:Nein Hajo,

nicht abwarten - am besten noch heute den Antrag an das SG versenden.

Über das hier
In meinem Krankengeldbescheid steht, dass ich so lange Krankengeld bekomme wie meine AU vom behandelnden Arzt bescheinigt wird
hinaus hätte ich gerne den präzisen Wortlaut des Bewilligungsbescheides (ohne Betrag), außerdem brauchen wir das Datum des Beendigungsbescheides. Ist eine Anhörung erfolgt, bevor mit Ablauf des 25.02. eingestellt wurde?

Und rechtzeitig vor Ende der bisherigen AUB brauchst du die Verlängerung - aber das hat ja noch Zeit.

Gruß!
Machts Sinn

Verfasst: 14.03.2013, 15:21
von hedi
hallo Hajo,

wie die KK bereits schriftlich mitteilte, werden sie Dir das KG ab dem
28.3. streichen. Das MDK-Gutachten ist, wie ich schon schrieb, für die
KK Fakt.
Erst ist das KG weg und dann haben die Zeit ohne Ende um über Deinen
Widerspruch zu entscheiden!
@cicero: darüber kommt mit Sicherheit noch nicht morgen Bescheid.

@Machts Sinn
Hajo hat bereits geschrieben, daß er keinen Anspruch auf ALG1 hat.

Und Hajo, denk daran, daß Du weiterversichert bist. Kläre das ab,
ansonsten Familienvers. Deiner Frau, jedoch dann kein KG-Anspruch mehr.

LG Hedi

P.S. meine Antworten beruhen auf eigenen Erfahrungen und stellen keine
Rechtsberatung dar![/quote]

Verfasst: 14.03.2013, 15:23
von Machts Sinn
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