Hallo heinrich,heinrich hat geschrieben:Moin Czauderna;
dann nennen wir es anders.
Derjenige, der dem RSA-Prüfuger Rede und Antwort stehen muss, wenn dieser feststellt, dass Du ein Mitglied zu Unrecht führst und daher zu Unrecht Gelder aus dem RSA-Topf ziehst.
also, dieses Risiko würde ich eingehen, denn das es so kommen könnte setzt voraus, dass es klar und eindeutig seitens der Revision nachgewiesen werden kann, dass ich falsch entschieden hätte. Und so wie es aussieht ist es eben nicht so zweifelsfrei, also würde da auch nix passieren was zum Nachteil des Versicherten wäre - ich würde da locker bleiben wenn ich damit konfrontiert würde.
Gruss
Czauderna