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Verfasst: 07.07.2013, 15:53
von reallyangry
Hallo Bärenfrau,
Weil es geht darum, dass in dem Bericht auch steht, dass ich eine erheblich reduzierte Belastbarkeit habe, die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist etc. Was bedeutet die Aussage, dass sie eine Berentung derzeit für eher schädigend halten, da die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist?
Diese Frage zu beantworten sollte unbedingt Teil deiner Therapie sein. Ansatzweise ist folgendes gemeint:
Wer wegen Krankheit (früh)verrentet wird, bekommt häufig Probleme damit, dass er / sie sich plötzlich auch noch als "minderwertiges" Mitglied dieser Gesellschaft sieht. Es kommt vor, dass Leute / Bekannte sich zu unüberlegten Äußerungen hinreißen lassen ("du bist doch noch fit, warum gehst'e nicht arbeiten und schmarotzt hier nicht rum") und so etwas schädigt eine angegriffene Seele zusätzlich.
Der ander Punkt ist, dass Krankheit häufig zu sozialer Isolation / Rückzug führen kann. Und wenn man dann einen Arbeitsplatz inne hat, der einem hoffentlich nicht auch noch psychologischen Stress verursacht, dann kann das "aufgefangen" werden.
Bewerte das bitte positiv, dass man mit einer Verbesserung deines Gesundheitszustand rechnet bei entsprechender Therapie. Und so wie Czauderna schreibt, ist deine KK dafür zuständig, diesen Prozess zu unterstützen.
Ist man deswegen nicht krankenversichert????
LG
ReallyAngry
Verfasst: 07.07.2013, 16:31
von Bärenfrau
Hallo ReallyAngry,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Ja, dafür ist man eigentlich krankenversichert. Aber die KK ist bei mir schon von Anfang an dabei, Kosten zu sparen. Die haben seit meiner Erkrankung nun schon 3 x den MDK eingeschaltet.
Was ist aber, wenn ich nun plötzlich ohne Therapie da stehe? Die Behandlung kann derzeit gar nicht fortgeführt werden. Was könnte dann passieren? Weil ich denke, dass dadurch dann die AU-Fähigkeit noch länger dauern wird. Leider ist auf diesem Gebiet die Chance eines Therapieplatzes innerhalb kurzer Zeit sehr sehr gering bis unmöglich.
Was, wenn ich ausgesteuert werde? Wie geht es dann weiter? Das ist für mich alles offen und macht auch große Angst.
LG Bärenfrau
Verfasst: 07.07.2013, 16:48
von CiceroOWL
Guten Tag, darf ich fragen wie lange du noch grundsätzlich anspruch auf Krankengeld aufgrudn der jetzigen Erkrankung hast?
Verfasst: 07.07.2013, 16:52
von Bärenfrau
Hallo Cicero,
ich bin seit 9/2012 Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung. Und ich war schon per Aufforderung nach § 51.1 zur Reha.
LG
Bärenfrau
Verfasst: 07.07.2013, 17:00
von CiceroOWL
also pi mal dumen wären das denn mitte ende 12/2013 ende mit der Krankengeldzahlung sein grob geschätzt aufgrund deiner Angaben. Wenn die Reha nach § 51 Abs. 1 gelaufen ist, bist du deiner Mitwirkugnsplicht anchgekommen.
Der Rest ergibt sich denn aus der Begutachtung und ob ggf der RV Träger nach § 116 SGB VI den Antrag nach § 51 1 SGB V umdeutet auf einen EM Retennatrag.
sollte die Krankengeldzahlung weiter erfolgen weil die AU weiter fortbesteht, ent cirka in 12/2013 der Krankengeldbezug.
Denn wäre § 125 SGB III dran, ALG I anstatt Krankengeld.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0312500
Hier besteht grundsätzlich ein Anspruch auf 1 Jahr der Leistung.
vieleicht weiss aber ein Kollege noch einne besseren Rat.
Ergo sieht es da mit denn so aus das grudnsätzlich im Rahmen der KGzahlungnoch eine Gesundung eintreten kann
Verfasst: 07.07.2013, 17:03
von Bärenfrau
Ja, aber kann der RV-Träger hier eine Umdeutung machen, wenn die Klinik, die den Auftrag der Begutachtung hatte, sagt, dass eine Rente derzeit eher schädlich ist???
LG Bärenfrau
Verfasst: 07.07.2013, 17:08
von CiceroOWL
Sorry das mit dem § 116 war rein hypothetisch, also nur dennwenn wirklich keine Gesunddung vorliegt und deine Gesundheitszustand sichdermaßen verschlecht das tatsächlich von den vorraussetzungen zum Bezug einer EM Rente ausgegangen werden kann.
Verfasst: 07.07.2013, 17:12
von Bärenfrau
Was ich persönlich nicht nachvollziehen kann ist, dass gesagt wird, dass eine Rente derzeit schädlich sei, weil die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Hierbei wird aber nicht eindeutig ausgedrückt, dass eine Berentung nicht infrage kommt, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.
Weil, eine Isolation, die eintreten kann bei einer Verrentung, genauso auch eintreten kann, wenn man dann plötzlich arbeitslos ist und ohne Job dasteht.
Oder sehe ich das falsch?
LG Bärenfrau
Verfasst: 07.07.2013, 17:18
von CiceroOWL
Ich gehe davon aus das die klinik eine positive Prognose im Hinblick auf deien Behandlung sieht die sich positiv auf auf deine Gesundung auswirkt und das man somt grundsätzlich keine Grund hat das Retnenverfahren einzuleiten. Soweit meine Ansicht.
Bin da aber kein Experte.., nur meine persönliche Meinung.
Verfasst: 07.07.2013, 17:21
von Bärenfrau
Ok. In dem Bericht steht, dass die Klinik unter einer gegebenen hochfrequenten Therapie die Erwerbsfähigkeit innerhalb von 6 - 8 Monaten für erreichbar hält.
Nun ist der Punkt aber der, dass seit der Reha keine Therapie mehr zur Verfügung steht. Also ich erst wieder ganz neu am suchen bin.
In der Zwischenzeit begutachtet der MDK den Bericht.
Verfasst: 07.07.2013, 17:23
von CiceroOWL
Denn soll der MDK mal zusehen das er begutachtet udn deine Kasse dich bei der Therapeutensuche unterstützt, hilft ja Geld sparen. auuser duhast die Möglichkeit an dem IRENA Programm des DRV teilzunehmen
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... sycho.html
Vieleicht wäre das denn der Königsweg.
Verfasst: 07.07.2013, 17:33
von Bärenfrau
Der MDK hatte ja vor der Reha eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit festgestellt. Die KK hatte daraufhin sofort von einer Minderung gesprochen. Dann bin ich in die Reha und nun hab ich das totale Hick Hack. Weil ich nun gar nicht mehr weiß, wie es weitergeht und was nun seitens des MDK möglich wäre, was sie begutachten. z. B. können die mich zwingen sofort einen anderen Job im Unternehmen anzunehmen? Damit die KK das Krankengeld spart?
In dem Bericht wird nämlich von einer komplexen Störung gesprochen, weshalb auch aufgrund der Schwere und Chronizität eine Verlängerung der Rehamaßnahme beantragt werden musste.
Verfasst: 07.07.2013, 17:34
von CiceroOWL
Ergo ist da jetzt eine weitere Behandlung angezeigt.
http://www.finkenbusch.de/?p=1618
http://www.finkenbusch.de/?p=918
ergo stellt sichjetzt die Frage nach IRENA.cDenn müßte ersmal im Rahmen des betreiblichen eingleidrungsmanagementes ob du überhaupt in der LAGe bsit 1 ) Zur Zeit eine tätigkeit wiederaufzunehmen usw.
2.) bist du überhaupt arbeitsfähig.
USW USW, das kann ich jetzt leider nicht beantworten.
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitssch ... ement.html
http://www.sozialmediziner.de/fortbildu ... -Kluge.pdf
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-726 ... -04-18.pdf
Grundsätzlich kann natürlich auf eine andere Tätigkeit im Betrieb hingewiesen werden, ob denn die gesundheitlichen Vorraussetzungen dafür gegeben sind....
allerdings das ist nur meine persönliche Meinung, vieleicht sollte man doch denn mal mit der Krankenkassen einen gemeinsamen Ablaufplan über die weitere Vorgehensweise machen.