Seite 2 von 5

Re: Masochismus

Verfasst: 08.03.2013, 20:50
von CiceroOWL
Poet hat geschrieben:
CiceroOWL hat geschrieben:hm nuja Varus stürtzte sich denn auch ins Schwert.
Jaja, aber hier rufen symbolisch gesprochen alle Germanen dem Varus mit seinen Fehleinschätzungen noch zu: Flieh, bitte flieh, jetzt!!!

Das ist wahrer Masochismus, Respekt!
Was solls, intressiert eh nicht.

Verfasst: 08.03.2013, 20:56
von broemmel
broemmel hat geschrieben:
Der Querulant soll starrsinnig und unbeeinflussbar durch maßgebende Belehrung versuchen, sein vermeintliches oder tatsächliches Recht zu erreichen. Sein Verhalten stehe dabei in keinem angemessenen Verhältnis zur Situation. Eine treffende Beschreibung für einen Querulanten sei: Er ist von Beruf dagegen, weil selbst ein Einschwenken auf die vom Querulanten geäußerte Meinung ihn nicht befriedige.
passt immer noch, wie ich finde :shock:

Verfasst: 09.03.2013, 01:53
von leser
@Machts Sinn
es wäre schön, wenn Du den Rat beherzigen würdest:
roemer70 hat geschrieben:Machts Sinn, wir würden Dich auch ohne Provokationen beachten. Vielleicht versuchst Du es mal!
Du weißt, dass Günther hier nicht für seinen Arbeitgeber schreibt. Er ist hier der einzige, der ohne Pseudonym schreibt. Hälst Du das für fair?

Auch wenn die Rückäußerung von GKV vielleicht nach Abwiegeln klang, hat er Dir eine konkrete Antwort gegeben. Das von Dir zitierte Urteil dürfte BSG vom 10.5.2012, B 1 KR 19/11 R sein. Darin auch der Hinweis "war ... Mitglied einer der Rechtsvorgängerinnen der beklagten Krankenkasse"

Es war Dein Anspruch, Rechtssicherheit zu erlangen (Du erinnerst Dich?). Das BSG hat in dem Urteil zum Beispiel nochmals klar gestellt, dass die AU-Bescheinigung nicht 2 Tage vorher ausgestellt werden muss
Eine rein wortlautbezogene Auslegung könnte allerdings zu dem Fehlschluss verleiten, wer Krg vor Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses wegen ärztlich festgestellter AU begehre und nicht bereits tatsächlich Krg beziehe, müsse sich für den Erhalt der Mitgliedschaft nach § 192 SGB V bereits zwei Tage vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses AU (zutreffend) ärztlich bescheinigen lassen. Ein solches Normverständnis verfehlte aber Regelungszweck und -system. § 46 S 1 Nr 2 SGB V und § 192 Abs 1 Nr 2 SGB V schließen nach ihrem dargelegten Wortlaut nicht aus, dass der Fortbestand der Mitgliedschaft durch eine nahtlose Abfolge von Beschäftigtenversicherung aufgrund von § 5 Abs 1 Nr 1 SGB V und unmittelbar anschließendem mitgliedschaftserhaltendem Krg-Anspruch möglich ist. Zu Recht sind LSG und SG einer solchen Sichtweise gefolgt und haben die ärztliche AU-Feststellung am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses für den Erhalt der Mitgliedschaft der Klägerin ausreichen lassen.
Aber die Regelung mit 1 Tag zu spät bleibt. Du musst davon ausgehen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung früher oder später von allen Kassen angewandt wird (dies entspricht schon dem von Dir eingeforderten Gleichheitsgrundsatz). Ich wiederhol mich da auch, mein Rechtsempfinden trifft es auch nicht immer, aber es ist nicht Aufgabe des BSG uns glücklich zu machen, sondern Recht zu sprechen.

Verfasst: 09.03.2013, 12:01
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 09.03.2013, 12:22
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
aus deinem letzten Beitrag, der sogar, wenn wir wieder einmal den Passus mit der Erwähnung meiner Person raus nehmen,akzeptabel ist, kann man über deutlich erkennen, dass "Experten", die hier schreiben mit unterschiedlichen Grundauffassungen zu Werke gehen. Das,was dich treibt sind mehr egoistische Gründe - du fühlst dich mehr als Robin Hood, dem man selbst seiner Auffassung nach Unrecht getan hat und der nun versucht seine Genugtuung damit zu erhalten, dass er gegen das System angeht und vor allen Dingen dessen Vertretern, die auch hier im Forum tätig sind.
Das ist okay, und ich zumindest kann das akzeptieren - was eben nicht passt, das sind die Mittel um dieses Ziel zu erreichen. Du erwartest, dass die Kassenmitarbeiter auf deine Thesen entsprechend reagieren und ihre eigenen Tätigkeit negativ bewerten und ihre Arbeitgeber an den selben Pranger stellen wo du sie schon hinstellst. Wenn das nicht geschickt unterstellt du den Kassenmitarbeiter "mafiöses" Verhalten und behauptest, sie wären von ihren Arbeitgeber geschickt worden, und dies nur weil sie dir die Gefolgschaft verweigern.Dass du dich aufgrund dies einen Falles, der dazu auch noch sehr alt ist, auf mich einschießt, beweist das ausdrücklich . Du bist immer noch sauer, dass ich als Moderator einen Beitrag von dir (auf deinen Wunsch hin) gelöscht habe. Du hast auch gemerkt, dass der Wechsel von dir in ein anderes Forum und deine "Abwerbeversuche" nicht den Erfolg hatten, wie du ihn dir vorgestellt hast.Du kannst dir sicherlich denken, dass deine "Aktivitäten" auch von hier tätigen Usern in anderen Foren mit Interesse verfolgt werden und was du da so schreibst, lässt dann doch die Frage aufkommen, warum kommst du dann immer wieder hierher zurück ?
Ich will dich beileibe nicht davon abhalten, solange es sachlich bleibt, immer wieder und gerne - auch was deine Kritik am System angeht, nur der bekannte Rest (Müll) den solltest du woanders abladen. Ach ja, warum schreibst du eigentlich unter einem Psyeudonym - bist du evtl. (auch) geschickt worden ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.03.2013, 12:33
von CiceroOWL
also das BSg hat schon 1966 festgestellt das

http://www.krankenkassenforum.de/angebl ... t6935.html

Darausfolgernd hat sich durch die ständige Rechtsprechung ergegeben

BesG Urteil v. 10.05.2012 B 1 Kr19/11

das die AU lückenlos zu erfolgen hat.

Weiter hat das BSG entschieden

http://www.haufe.de/sozialwesen/leistun ... 68344.html

Das eine Mitgliedschaft grundsätzlich zum Anspruch auf Krankengeld, führt, auch am letzten Tage der Mitgliedschaft.

So für mich ist dies nur die konzequente Weiterentwicklung der laufenden BSG Rechtsprechung.

So heißt denn nu laufende AU, auch mit dem Vermerk bis auf weiteres bei besonderen Krankheiten die eh auf eine längere Erkrankung hindeuten , Krankheitsverlauf haben, zeitlich begrenzt auf 78 Woche innerhalb von 3 Jahre wegen der selben Krankheit. So sieht das grob umfaßt für mich aus

Über das Prozedere das verwaltungstechnischen Ablaufes wurde hier ja denn nu geung geschrieben..

Verfasst: 09.03.2013, 12:35
von Poet
"Der Schizophrene besitzt dann eine argumentativ nicht angreifbare Überzeugung, in Geschehnisse verwickelt zu sein, die für andere nicht nachvollziehbar sind, unlogisch sind oder den Naturgesetzen widersprechen. Der Betroffene kommt beispielsweise zu dem Schluss, von Außerirdischen beobachtet zu werden, oder hört Stimmen, die ihm Anweisungen geben. Im Zuge eines Verfolgungswahns kann er zu der substanzlosen Überzeugung kommen, dass andere, z. B. der Nachbar, die Regierung usw., ihn schädigen wollen."

Ein ernstzunehmendes Krankheitsbild.

Verfasst: 09.03.2013, 12:38
von broemmel
broemmel hat geschrieben:
Der Querulant soll starrsinnig und unbeeinflussbar durch maßgebende Belehrung versuchen, sein vermeintliches oder tatsächliches Recht zu erreichen. Sein Verhalten stehe dabei in keinem angemessenen Verhältnis zur Situation. Eine treffende Beschreibung für einen Querulanten sei: Er ist von Beruf dagegen, weil selbst ein Einschwenken auf die vom Querulanten geäußerte Meinung ihn nicht befriedige.
also ich bleibe dabei

Verfasst: 09.03.2013, 12:39
von Poet
broemmel hat geschrieben:
broemmel hat geschrieben:
Der Querulant soll starrsinnig und unbeeinflussbar durch maßgebende Belehrung versuchen, sein vermeintliches oder tatsächliches Recht zu erreichen. Sein Verhalten stehe dabei in keinem angemessenen Verhältnis zur Situation. Eine treffende Beschreibung für einen Querulanten sei: Er ist von Beruf dagegen, weil selbst ein Einschwenken auf die vom Querulanten geäußerte Meinung ihn nicht befriedige.
also ich bleibe dabei
Wieso Du? Du bist doch der Hoffnungsträger!

Verfasst: 09.03.2013, 14:04
von leser
Hallo Machts Sinn,
Machts Sinn hat geschrieben:Auch ich habe das mit löblicher Erwähnung / Empfehlung mehrfach weiter gegeben, ohne dass von den Kassenvertretern hier auch nur ein Pieps beigesteuert worden wäre – auch von dem nicht, der diese überdeutlichen Ansagen machte.
Sofern klar ist, dass derjenige hier als Mitarbeiter einer Kasse und nicht als Betroffener schreibt, kann er das auch nicht - wenn er ehrlich bleiben will. Die Spielräume sind eng gesetzt und es hieße ja, er müsste beteuern, "ja wir werden uns auch künftig nicht an die Rechtsprechung des BSG halten". Dann kommt irgendein Urteil und man steht als Idiot da. Du solltest eher skeptisch werden, wenn hier irgendjemand vollmundige Versprechen macht (daher doch auch diese Rechtsberatungsdiskussion)
Machts Sinn hat geschrieben:Und nun stellt sich durch einen Zufall heraus, dass sich die DAK und die anderen Ersatzkassen auch „ins Schwert stürzen“ – Cicero sei Dank, denn das war an diesem Punkt eindeutig und ehrlich, wenn auch nicht allgemein verständlich. Aber alles andere danach bis 12:52 Uhr erbringt erneut den Beweis für das, was ich mit „Kassen-Mafia“ meine und mich in der Annahme bestärkt, dass hier nicht nur Czauderna für seinen Arbeitgeber schreibt. Da er ausschließlich auf das Verhältnis zum Arbeitgeber und die Kraft seines Amtes als Forumsmoderator, nicht aber auf die von ihm geprägten „billigen Taschenspielertricks mit dem offenen Messer“ eingeht, kann ich darin – offenbar anders als du – keine „konkrete Antwort“ in der Sache erkennen.
Lassen wir Ciceros Schlachtengetümmel mal raus, er zitiert sie auch, wenn es eine grandiose Strategie war und am Ende in einem blutigen Untergang endete. Hilfreich sind aber oft seine Links, aus denen man viel (okay, manchmal zuviel) Informationen rausholen kann. Czauderna schreibt "aus Sicht" einer Krankenkasse, aber nicht "für" seine Krankenkasse. Die Mitarbeiter einer Krankenkasse haben innerhalb ihrer Arbeit konkrete Vorgaben, wie Rechtsgrundlagen anzuwenden sind. Sie können und dürfen nicht ihr persönliches Gerechtigkeitsgefühl durchsetzen, das hieße Willkür und Chaos (das pers. Gerechtigkeitsgefühl bedeutet ja nicht immer eine positive Entscheidung in einem Sachverhalt und dann würdest Du - berechtigt - auch auf die Barrikaden gehen). Das diese Sichtweise in die Beiträge hier im Forum - auch als Meinung - einfließt, ist doch für alle hilfreicher, als wenn hier jemand "als Kassenvertreter" nicht haltbare rosarote Wölkchen malt. Auch ich habe mich dazu schon hinreißen lassen und wurde durch ein negatives Urteil eines Besseren belehrt. Es bleibt eben eine Meinung, die keine Rechtskraft erlangt, und durchaus auch von Dir kritisiert werden darf - aber bitte nicht in dem Sinne, Du bist da und da beschäftigt und daher hast Du auch für die Entscheidung der Kasse gerade zu stehen. Die Umgangsformen geraten damit regelmäßig aus dem Ruder, was ich sehr bedauerlich finde.
Machts Sinn hat geschrieben:Aber bitte verdrehe du nicht auch noch meine Worte: mit „Rechtssicherheit“ hat das jedenfalls für die allein davon betroffenen „Arbeitslosen“ schlicht gar nichts zu tun. Und wenn nun bald alle Kassen die mangels Arbeitsverhältnis ohnehin schon „Gebeutelten“ nach anfänglichem Krankengeldanspruch unisono mit „billigen Taschenspielertricks und offenem Messer“ vollends aus dem sozialen Netz schubsen, ist und bleibt das aus meiner Sicht „Gleichheit im Unrecht“! Mit diesem Verständnis von Sozialstaat stehe ich übrigens nur in diesem Forum ganz allein.
Du weißt was ich mit Rechtssicherheit meinte. Da beziehe ich z.B. das von manchen Kassen praktizierte von Dir beanstandete Verwaltungsverfahren ein. Du stehst nichtallein, nur es hilft aus meiner Sicht nicht, zum Gerneralschlag gegen das System auszuholen. Da halte ich Deine hartnäckigen Beiträge im sezieren der Gerichtsurteile und des Verwaltungsverfahrens durchaus interessant, die von einer Reihe von Leuten mitgelesen werden und die - durch Beiträge mit Rede und Gegenrede - ihren Nutzen für ihr eigenes Problem daraus ziehen können. Du bist einer der wenigen, die sich auf dieses dünne Eis einlassen und es gibt auch nicht viele Kassenmitarbeiter, die diesen Schritt mitgehen und ausdiskutieren, da man sich dort schnell eine Blöße geben kann, wenn man meint, man hat das Recht für sich gepachtet (wenn Richter beim Sozialgericht anfangen zu sezieren, ist das nach meiner bescheidenen Erfahrung aber nicht immer zum Nachteil des Versicherten, das hab ich schon oft genug beobachten können :D )
Machts Sinn hat geschrieben:[...]Im Umkehrschluss kann und muss daraus gefolgert werden, dass ein Normverständnis, nach dem „Leute ohne Arbeitsverhältnis allein aus formalen Gründen auch noch aus dem Krankengeld und dem davon abhängigen Krankenversicherungsverhältnisrankengeld fallen, den Regelungszweck des Systems nach Auffassung des BSG entspricht.

Auch wenn ich davon ausgehen muss, dass sich solcher Irrsinn flächendeckend durchsetzt, muss ich das nicht zustimmend hinnehmen. Es ist auch nicht meine Aufgabe, die Kassenvertreter oder die Mitglieder des 1. Senates des BSG mit meinen Äußerungen hier im Forum glücklich zu machen.
Ohne jetzt unisono uneingeschränkt zuzustimmen, dies anzuprangern und dagegen vorzugehen halte ich durchaus für richtig (aber nicht einfach). Der Vergleich mit Robin Hood ist doch nett, ich möchte damit aber nicht auf die Seite der Schergen des Sheriff von Nottingham gestellt werden. ;)

@broemmel
bevor Du es jetzt noch fünf mal zitierst, wenn das Dein einziger Beitrag zu Beschwerden ist, solltest Du vielleicht mal 3 Monate bei euch im QM hospitieren.

@poet
ich gehe davon aus, dass Du selbst von Deiner Kommunikationsart erschrocken bist, wenn Du es noch einmal liest.

Verfasst: 09.03.2013, 14:11
von CiceroOWL
cicero merci > für mich ist das ganze nur im sinne einer theologischen Diskussion zu sehen , die mit einem kerygmatischen Satz nicht enden kann.

Verfasst: 09.03.2013, 14:30
von roemer70
Hallo Machts Sinn,

Dein letzter Beitrag ist von der Art her doch deutlich akzeptabler geschrieben - da kann man direkt mal ohne Nebengefechte in die ursprüngliche These einsteigen:
Machts Sinn hat geschrieben:Und nun stellt sich durch einen Zufall heraus, dass sich die DAK und die anderen Ersatzkassen auch „ins Schwert stürzen
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Ich lese GerneKrankenVersicherts Kommentar von gestern, 12:10 Uhr, ganz anders:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Genau. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass die Ersatzkassen aufgrund des von MS bejubelten Urteils gegen eine Ersatzkasse (da waren es dann plötzlich keine BSG-Falle mehr, da gegen die Kasse und für den Versicherten entschieden wurde) überlegen, diese Lücken zukünftig zu prüfen. Eine Entscheidung wurde meines Wissens allerdings noch nicht getroffen.
Dies deckt sich übrigens mit meinem derzeitigen Stand - und ja, ich bin auch aus der Ersatzkassenecke. Wenn CiceroOWL, der meines Wissens einer anderen Kassenart angehört, hier Infos der Ersatzkassen hat, die mir noch nicht vorliegen, bin ich gespannt.

Das ist doch eindeutig, oder?

Gruß
roemer70

Verfasst: 09.03.2013, 14:54
von Poet
leser hat geschrieben:@poet
ich gehe davon aus, dass Du selbst von Deiner Kommunikationsart erschrocken bist, wenn Du es noch einmal liest.
@leser: Nö, ich wollte nur mal wissen, wie es sich anfühlt, einfach mal etwas zusammenhangsloses in einen für mich passenden Zusammenhang zu bringen, dabei die vorherigen Posts nicht richtig lesend und das dann aber als allgemeine gültige These einzustellen.

@Cicero: Wir sollten dabei aber nicht vergessen, dass die Scholastik nicht nur auf theologische Themen begrenzt ist sondern durchaus auch wissenschaftlich arbeiten und mit einem logischen Ergebnis enden darf.

Verfasst: 09.03.2013, 14:58
von CiceroOWL
Poet hat geschrieben:
leser hat geschrieben:@poet
ich gehe davon aus, dass Du selbst von Deiner Kommunikationsart erschrocken bist, wenn Du es noch einmal liest.
@Cicero: Wir sollten dabei aber nicht vergessen, dass die Scholastik nicht nur auf theologische Themen begrenzt ist sondern durchaus auch wissenschaftlich arbeiten und mit einem logischen Ergebnis enden darf.
Ich gehe eigentlich immer davon aus das innerhalb einer thesisch geführten Diskussion, ein produktives Gesamtergebnis dabei rauskommt.

Verfasst: 09.03.2013, 15:01
von Poet
CiceroOWL hat geschrieben:Ich gehe eigentlich immer davon aus das innerhalb einer thesisch geführten Diskussion, ein produktives Gesamtergebnis dabei rauskommt.
Ich liebe Dich von ganzem Herzen!