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Verfasst: 25.03.2013, 17:07
von rolliman
ich hab dann noch mal eine Frage zum Widerspruch:
an wen richte ich diesen? Allgemein an die KK oder
schon an meinen Sachbearbeiter?
vielen dank soweit

Verfasst: 25.03.2013, 17:19
von broemmel
Moin,

Widersprüche immer gegen die Kasse richten. Der SB handelt nur im Aufteag der Kasse.

Verfasst: 09.04.2013, 18:06
von rolliman
hallo
ich melde mich mal wieder.
Hab jetzt erst mal Widerspruch zur Fristwahrung eingelegt.

also das Gehalt wird bei mir nach Stunden bemessen.
Dachte bisher es wäre immer fest.
Berechnet wird so:
Entgelt / tatsächliche stunden x wöchentl. Arbeitszeit / 7
Berücksichtigt wurde nur der TEILmonat Dezember ( habe ja im Dez 10 Tage KG bezogen)


Was ich nur nicht verstehe ist:
Das KG für die 10 Tage im Dezember ist genauso wie das KG zuvor ( Februar 2012- Mitte November 2012)
da wurde der Teilmonat November aber nicht berücksichtigt.

Und jetzt für aktuelle AU wird der Teilmonat Dez genommen. Die Abrechnungen ( also Teilabrechnungen ) vom November und Dezember sind auch noch zufällig gleich.

Im Gesetz steht ja Bemessungszeitraum mindestens die letzten 4 Wochen
darf die KK überhaupt einen Teilmonat der Berechnung zu Grunde legen?

Verfasst: 02.05.2013, 19:33
von rolliman
hallo :wink:

weiß jemand bescheid?
Kann die KK einen Teilmonat für die Berechnung zugrunde legen?

sie kann

Verfasst: 02.05.2013, 19:56
von CiceroOWL
haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/efz-berechnung-nach-arbeitstagen-und-krankengeld_242_176534.html