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Verfasst: 09.03.2013, 16:17
von Rossi
Dann mal viel Erfolg.

Verfasst: 09.03.2013, 17:22
von Poet
Big-Joe hat geschrieben:Rossi, LESEN.....! Mein Anwalt hat bereits Akteneinsicht angefordert und Wiederspruch baw. eingelegt.
@Big-Joe: Big Joe, Du auch LESEN...! Du hast vorher auch nichts von einem Widerspruch geschrieben. Akteneinsicht ist kein Widerspruch.

Erst nach Deinem Widerspruch und der Entscheidung der Kasse stellt sich heraus ob der Klageweg der einzig richtige ist. Davor steht ersteinmal noch der Widerspruchsausschuss.

Mal unter uns Gebetsschwestern: Da hat Dir das Bundesministerium aber toll geholfen! (Ironie).

Verfasst: 09.03.2013, 17:28
von CiceroOWL
Geholfen? achso...

Verfasst: 09.03.2013, 19:40
von Big-Joe
Geholfen?? Eher Geantwortet...
OK Poet, ICH GEB DIR JA RECHT! Auch für mich ist die Sache etwas Kompliziert. Das letzte Mal als ich einen Anwalt aufgesucht habe war es bei meiner Scheidung, nur mal zur Info!
In dem schreiben von meinem Anwalt steht: Anlass meiner Beauftragung ist ihr Bescheid vom 26.01.2013, gegen den ich hiermit Widerspruch erhebe. Die Begründung des Widerspruchs erfolgt nach Akteneinsicht, die ich hiermit beantrage.
Habe ich jetzt alles richtig gestellt oder wollen wir weiter Erbsen Zählen?
Nach Gesprächen mit meiner Krankenkasse, fühl ich die Notwendigkeit, einen Stein freundschaftlich zu streicheln, einem Stück Holz ein freundliches Lächeln zu schenken und ich habe das Verlangen mich respektvoll und voller Achtung vor einem Esel zu verneigen.

Verfasst: 09.03.2013, 19:42
von CiceroOWL
Naja willkommen bei den Erbsenzählern.

Verfasst: 09.03.2013, 19:47
von Big-Joe
Ich will aber keine Erbsen zählen, weder ähnliches und ich bin auch nicht der Mensch der mit Scheuklappen durch die gegend läuft.

Verfasst: 09.03.2013, 21:02
von Poet
Big-Joe hat geschrieben:Habe ich jetzt alles richtig gestellt oder wollen wir weiter Erbsen Zählen?
@Big-Joe: Okay, jetzt passt es. Also lass uns mal wissen wie es nach dem Widerspruch weitergeht, denn eine Frage hast Du ja nicht wirklich gestellt... :wink: Den Rest kommentiere ich mal nicht.

Verfasst: 09.03.2013, 21:08
von Big-Joe
Naja Poet, ich hab hier eine menge gelesen und meine Frau und ich haben die Hände über den Kopf zusammengeschlagen!
Das was Kranke Menschen hier an Willkür erleben passt auf keine Kuhhaut. Wut und Enttäuschung macht sich hier für mich als Rechtschaffenden Menschen und Bundesbürger auf. Wie war das noch mit den Bananen und der Republik? Naja ... zumindest fühle ich mich im mom hier so! :evil:

Verfasst: 09.03.2013, 21:12
von Poet
Big-Joe hat geschrieben:Naja Poet, ich hab hier eine menge gelesen und meine Frau und ich haben die Hände über den Kopf zusammengeschlagen!
Das was Kranke Menschen hier an Willkür erleben passt auf keine Kuhhaut. Wut und Enttäuschung macht sich hier für mich als Rechtschaffenden Menschen und Bundesbürger auf. Wie war das noch mit den Bananen und der Republik? Naja ... zumindest fühle ich mich im mom hier so! :evil:
Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die die keine Probleme haben, sich i.d.R. auch nicht an ein Forum wenden...:-) Das Forum ist ja für Probleme da, daraus entsteht eine nichtzutreffende selektive Wahrnehmung. Es gibt rd. 70Mio. Kassen-Mitglieder in D. Der überwiegende Teil absolut zufrieden und das ist gut so.

Verfasst: 09.03.2013, 21:23
von Big-Joe
Bis vor kurzem war ich auch noch zufrieden und musste mich mit dem Thema nicht befassen weil ich nichts hatte! Es ist auch der Frohn das keiner bescheid wusste ausser mein Anwalt und der konnte mir das nur wie aus der Pistole geschossen sagen weil er einen Ähnlichen fall hatte, weitaus schlimmer wie meiner ... 1 woche erst später zum Arzt gegangen.
Ich finde es sehr Beeindruckend was man hier alles nachlesen kann und mein teil dazu ist, auch wenn ich in dem sinne keine Frage stelle, eine Warnung an alle die in einer Ähnlichen Situation sind. Ferner ist im mom die ruhe vor dem großen Sturm und die eigentliche Prozedur geht ja erst richtig los. Ich halte es hier auf dem Laufenden!

Verfasst: 10.03.2013, 01:39
von Rossi
Nun ja Big-Joe, es ist relativ einfach.

Du bist in die BSG-Krankengeldfalle getappt; das ist alles.

Ich kann mich noch sehr gut an ein Seminar erinnern, welches ich im Dezember 2012 besucht habe. Das Seminar fand beim Bundessozialgericht in Kassel statt. Die Referentin des Seminars war eine Richterin des 1. Senats. Genau dieser Senat ist für das Krankengeld zuständig.

Wir haben auch über die sog. Krankengeldfalle diskutiert. Die erste Aussage der Richterin war, dass sie bislang davon ausgegangen war, dass im Krankenngeld nach jahrzenten fast alles durch die Rechtsprechung geklärt war.

Dann habe ich über die Praxis berichtet. Diese Praxis war offenischtlich nicht bekannt, danach war erst einmal Ruhe bzw. Schweigen im Seminarraum.

Meine persönliche Auffassung zu Deiner Konstellation.

Du musst nachweisen, dass Du alles in deiner Macht stehende gemacht hast, um die AU rechtzeitig feststellen zu lassen. Es bestand für Dich im Ansatz keine Chance irgendetwas anderes zu machen, als am nächsten Tag zum Arzt zu gehen.

Gelingt Dir dieser Nachweis nicht, hast Du verloren und bist leider draußen.

Verfasst: 10.03.2013, 07:32
von Big-Joe
Rossi, das ist ja das schlimme: Ich war beim Arzt, am selben tag sogar und vom 1.1.-25.02. war ich 21x bei Ärzten und im Krankenhaus ...!
Nachweisen ist eine sache, Gesetzlich nicht aufgeklärt werden eine andere und Verarscht zu werden eine schlimme!

Verfasst: 10.03.2013, 08:11
von CiceroOWL
Rossi hat geschrieben:Nun ja Big-Joe, es ist relativ einfach.

Du bist in die BSG-Krankengeldfalle getappt; das ist alles.

Meine persönliche Auffassung zu Deiner Konstellation.

Du musst nachweisen, dass Du alles in deiner Macht stehende gemacht hast, um die AU rechtzeitig feststellen zu lassen. Es bestand für Dich im Ansatz keine Chance irgendetwas anderes zu machen, als am nächsten Tag zum Arzt zu gehen.

Gelingt Dir dieser Nachweis nicht, hast Du verloren und bist leider draußen.
Das Problem ist er war beim Arzt, beim Vertretungsarzt und hat sich ein Rezept für Verbandssstoff ausstellen lassen. Da hätte eignetlich denn die Krankschreibung fortgeführt werden müssen, da dieser Terminin in der Frist lag.

Im übrigen die Theorie der Rechtsprechung und die Rechtspraxis sind zwei paar Schuhe.

Verfasst: 10.03.2013, 10:40
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 10.03.2013, 13:24
von Rossi
Nun denn, auch Richter sind nur Menschen. Sie müssen sich selbstverständlich auch an den Wortlaut des Gesetzes halten, es sei denn, dass eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, die geschlossen werden kann.

Nimmt man die BSG-Entscheidung vom 10.05.2012, dann wird man schon feststellen, dass sich die Richter hier allein schon weit aus dem Fenster gelegt haben. Jenes ist zumindest meine bescheindene Auffassung. Denn bei den Arbeitnehmern, die gekündigt werden und die AU am letzten Tag der Beschäftigung feststellen lassen, reicht es aus, hier schnappt die Krankengeldfalle nicht zu. Obwohl nach dem Wortlaut des Gesetzes diese zunschnappen müsste.

Okay, hier liegt der Fall anders. Aber dennoch gilt der Wortlaut des Gesetzes. Wenn die AU nicht nahtlos festgestellt wird, dann ist man in der Regel draußen.

Es geht dann wirklich nur über die ausnahmsweise rückwirkende Feststellung der AU. Und genau diese ist nicht so einfach. Es müssen triftige Gründe auf den Tisch, die eine rückwirkende Feststellung rechtfertigen. Sonst wird das nichts; ist zumindest meine bescheidene Auffassung.

Die Tatsache, dass der Arzt vielleicht nicht vernünftig beraten hat, bringt den Poster nicht weiter und es liegt vermtulich kein Grund für die rückwirkende Feststellung der AU vor.

Ob man dann irgendwelche Regreßansprüche gegenüber dem Arzt realisieren kann, steht auf einem ganz anderen Blatt des Papiers und dürfte zivilrechtlich zu klären sein.